Die KfW hat uns über einige Neuerungen bei Förderprogrammen informiert, die gerade in Kraft getreten sind oder bald in Kraft treten werden:
- Für Klimafreundliche Neubauten – Nichtwohngebäude werden ab dem 1. August die Kredithöchstbeträge gesenkt. Für Klimafreundliche Nichtwohngebäude gibt es jetzt bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Mio. Euro pro Vorhaben. Für Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit QNG stehen bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben zur Verfügung. Das aktualisierte Merkblatt wird voraussichtlich ab Mitte Juli im KfW-Partnerportal veröffentlicht.
- Im Rahmen der Programme BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude, BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus und BEG Nichtwohngebäude – Kredit gelten ab sofort Kulanzregelungen für Hochwasserbetroffene in Bayern und Baden-Württemberg. So kann für ein bereits gefördertes Vorhaben ein erneuter Antrag auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer gestellt werden. Außerdem ist der Klimageschwindigkeitsbonus auch dann beantragbar, wenn die Heizung durch das Hochwasser beschädigt wurde und nicht mehr funktionstüchtig ist. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich, wobei auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt werden. Details dazu werden in Kürze auf den jeweiligen Produktseiten der KfW zu finden sein. Der GIH setzt sich dafür ein, dies auf alle Hochwassergeschädigten in anderen Bundesländern oder künftigen Hochwassern auszuweiten.
- Rentnerinnen und Rentner können bei der BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude und bei den BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude ab sofort die sogenannte Rentenbezugsmitteilung als alternatives Nachweisdokument über die bezogene gesetzliche Rente aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung einreichen, falls sie für die relevanten Jahre keine Einkommenssteuererklärung abgeben können. Weitere Informationen dazu findet Ihr in den FAQs auf der Produktseite BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude der KfW.
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