Das BWMK hat noch einmal erklärt, dass die Veröffentlichung der Wärmeplanung die Pflicht des GEG zu einer 65-%-Heizung noch nicht aktiviert, sondern nur der Kommunalbeschluss zum Ausweisen eines Wärmenetzgebietes (siehe GEG §71 Absatz 8).
Ihr könnt Eure Kommunalvertreter dazu ermuntern, die Planung oder auch die Teilplanung möglichst zeitnah zu veröffentlichen, damit die Bürger Klarheit darüber bekommen, wo sicher keine Wärmenetze und Wasserstoffnetze geplant werden.
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