Das BMWK hat gestern auf dem Bundeskongress erklärt, dass sich die Bürger keine Sorgen machen müssen, dass sie eine erneuerbare Heizung abbauen müssen, wenn ein Anschlusszwang für ein Wärmenetz kommen sollte.

Aktuelles Rechtsverständnis wäre, dass eine Heizung, die die Klimaziele gleichwertig erfüllt, auch immer zugelassen ist. Es bedarf dafür keiner gesetzlichen Regelung.

Diese Meldung ist ohne Gewähr, da sie auf einer mündlichen Aussage eines BMWK-Mitarbeiters, der für das GEG verantwortlich ist, beruht.