Hintergrund: Durch die geförderte Beratung erhalten Eigentümer eine Übersicht, welche energetische Maßnahme wann sinnvoll sind.
Hintergrund: Derzeit sind auch online erstellte Energieausweise erlaubt. Es bestehen enorme Zweifel, dass auf diese Weise die Gebäudesubstanz richtig bewertet und sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen empfohlen werden können.
Hintergrund: Im Gegensatz zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) kann bei der steuerlichen Sanierungsförderung der ausführende Fachhandwerker die fördertechnische Richtigkeit samt bauphysikalischer Prüfung der Maßnahme unabhängig von seiner weiteren Qualifikation selbst bestätigen.
Hintergrund: Planungen für umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Bauherren benötigen daher Gewissheit, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit der BEG bereitstehen.
Hintergrund: Kompetente und weniger solvente Hausbesitzer könnten demotiviert werden, energetische Maßnahmen selbst umzusetzen. Kritiker sehen dabei die Gefahr von Schwarzarbeit.
Hintergrund: Derzeit werden in der BEG nur ambitionierte energieeffiziente Maßnahmen gefördert. Einsparungen der Ressource Wasser sind derzeit nicht förderrelevant.
Hintergrund: Laut dem Klimapaktentwurf erfordert der notwendige Umbau des Gebäudebestands neue Kompetenzen und Fähigkeiten in der Beratung. Der Energieberatermarkt soll durch finanzielle Anreize an weiterbildungswillige Ingenieure, Architekten, Techniker und Handwerksmeister vergrößert werden.
Hintergrund: Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt. Es gibt keine staatlich anerkannten Sachverständige für Energieeffizienz. Sie unterliegt somit keinen allgemein gültigen beruflichen Standards, wie dies beispielsweise beim Steuerberater der Fall ist.
Hintergrund: Dafür wurden im Klimaschutzgesetz die CO2-Emissionsmengen für die Sektoren deutlich gesenkt. Insbesondere im Gebäudebereich wurden in den letzten Jahren die Ziele nicht eingehalten.
Hintergrund: Andere europäische Länder haben ähnliche Regelungen schon beschlossen. So sollen in Frankreich ab 2028 Gebäude, die mehr als 330 kWh/m2/Jahr verbrauchen, weder verkauft noch vermietet werden dürfen.
Hintergrund: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg schreibt seit vielen Jahren beim Heizungsanlagentausch erneuerbare Energien, energetische Sanierungen oder Ersatzmaßnahmen wie den Sanierungsfahrplan vor.
Hintergrund: Derzeit sind die Bundesländer rechtlich zuständig, die die Anforderungen aus verschiedenen Gründen aber kaum kontrollieren.
Hintergrund: Durch die EU-Gebäuderichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass ab Durch die EU-Gebäuderichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass ab dem Jahr 2021 alle neu errichteten Wohngebäude Niedrigstenergiegebäude sind. Derzeit entsprechen die deutschen Anforderungen in etwa dem Standard 75, der Klimapaktentwurf sieht ab 2023 den Standard 55 vor. Deutschland droht daher ein Vertragsverletzungsverfahren.
Hintergrund: Bei der Herstellung, Transport und Entsorgung verschiedener Baumaterialen wird unterschiedlich viel Energie benötigt und somit unterschiedlich CO2 emittiert. Dies spielt in der Förderung bislang keine Rolle.
Hintergrund: Nachwachsende Rohstoffe sind etwas teurer, allerdings ist ihre Herstellung weniger energieintensiv und ihre umweltfreundliche Entsorgung einfacher.
Hintergrund: Mit diesem „Fahrzeugbrief für das Gebäude“ können Eigentümer den Stand ihrer Immobilie vergleichen (Benchmark) und der Staat erhält einen Überblick über den gesamten Sanierungstand.
Hintergrund: Laut dem aktuellen Brennstoffemissionshandelsgesetz soll der Preis 2023 auf 35 Euro pro Tonne erhöht werden. Wissenschaftler halten deutlich höhere CO2-Preise für notwendig. In Schweden lag der Preis schon vor Jahren bei rund 115 Euro pro Tonne.
Hintergrund: Derzeit tragen Mieter den CO2-Preis durch ihren Energieverbrauch an fossilem Öl und Gas alleine. Laut dem Klimapaktentwurf sollen die Kosten zur Hälfte an die Vermieter übergehen. Dadurch sollen sie motiviert werden, vermehrt energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Hintergrund: Dezentrale und vor Ort produzierte Strom- und Wärmeenergie sollte idealerweise und nahezu verlustfrei vor Ort genutzt werden. Überschüssige Energie kann ins Netz eingespeist werden.
Hintergrund: Die bisherigen Förderstandards KfW 100 und KfW 85 sollen laut dem Klimapaktentwurf wegfallen, damit sich die Fördermittel stärker auf ambitioniertere Standards im Bestandsbereich konzentrieren. Derzeit wird sogar im Neubau noch der Standard KfW 70 gefördert.
Die einzelnen Antworten der Parteien finden Sie hier in der Übersicht.