Mit der Novelle der Heizkostenverordnung sollen die Vorgaben der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), welche die Heizkostenverordnung betreffen, und die Empfehlung des Bundeskartellamtes zur Interoperabilität von Wärme- und Wasserzählern umgesetzt werden.
Die Änderungsverordnung sieht in 1:1-Umsetzung der EED vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder ersetzt werden, sofern dies technisch machbar ist und nicht durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt.
Der GIH war vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufgefordert zum gemeinsamen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Heizkostenverordnung Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, so dass sich noch Änderungen ergeben können.
In seiner ausführlichen Stellungnahme fordert der GIH klare und einheitliche Anforderungen an die Abrechnungsformate sowie die Begrenzung der bürokratischen Rahmenbedinungen insbesondere auch für private Vermieter. Besonders wichtig ist dem Energieberaterverband die Berücksichtigung der Interoperabilität, also der Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten. Nur so wird die Zugänglichkeit zu den für die Energieberatung benötigten Daten möglich und kann so zur Transparenz und Visualisierung von Energieeinsparungen zielgerichtet eingesetzt werden. Der GIH fordert den kostenfreien Zugang zu den erhobenen Daten für Nutzer und Energieberater sowie weitere Anpassungen im Bereich Benchmarking und Monitoring.
Referentenentwurf – Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung
GIH-Stellungnahme zum Referentenentwurf