Im Wohnungseigentumsrecht sollen demnach vielfältige Veränderungen auf die Eigentümer, die Gemeinschaften und die Verwalter zukommen. Das Spektrum der Anpassungen wird von der Erweiterung der Verwalterbefugnisse über die Stärkung des Verwaltungsbeirats bis hin zur Möglichkeit der Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen reichen.
Alle Neuerungen werden natürlich auch die in WEGs tätigen Energieberater tangieren – der bedeutendeste Punkt wird jedoch die Neuregelung der Zustimmungsquoren für bauliche Maßnahmen sein. So soll jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf bekommen, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu gestatten. Zudem sollen Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen vereinfacht werden. Diese sollen künftig mit einfacher Mehrheit möglich sein, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt.
Der GIH begrüßt die geplanten Vereinfachungen, damit durch schnellere Entscheidungen der durch die bisherige Rechtslage häufig zustande gekommene erhöhte Sanierungsbedarf angegangenen werden kann.