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Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG

27. Oktober 2021

Förderlandschaft, Gesetzgebung und Beratungsmarkt für den Gebäudebereich werden in den Koalitionsverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Zudem sollen 2022 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet werden. Der GIH hat rund 40 konkrete Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet, um die Klimaziele in Gebäudesektor umzusetzen.

A: Bundesförderung für effiziente Gebäude und andere Förderungen

  1. Ausweitung der verpflichtenden Baubegleitung
    Bei Sanierungen erhöht die Einbindung von Energieeffizienz-Experten die Umsetzungsqualität deutlich. Dieses Vier-Augen-Prinzip sollte daher auch bei Einzelmaßnahmen an Heizungsanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie bei der steuerlichen Förderung verbindlich sein.
  1. Klimaziel-konforme Standards fördern
    Alle geförderten Sanierungsmaßnahmen sollten geeignet sein, die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Lock-In-Effekte bei der Förderung sollten vermieden und Neubauten verpflichtend klimaneutral geplant werden.
  1. Für Planungssicherheit sorgen
    Umfangreiche Sanierungen und Neubauten dauern oft mehrere Jahre. Für Bauherren und am Bau Beteiligte ist es daher wichtig, zu wissen, dass Fördermittel über die gesamte Laufzeit bereitstehen.
  1. Entbürokratisierung der Förderung
    Die Abwicklung der BEG sollte analog zur digitalisierten und beleglosen Steuererklärung gestaltet werden. Dies würde die Akzeptanz erhöhen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
  1. Sanierungsförderung aufwerten
    Derzeit fließend über 80 Prozent der Fördermittel für Wohn- und Nichtwohngebäude (BEG WG, NWG) in Neubauten. Dieses Ungleichgewicht deutet darauf hin, dass die Förderung für Sanierer nicht attraktiv genug ist.
  1. Auf „Efficiency first“ setzen
    Die aktuelle Förderhöhe für Maßnahmen an der Gebäudehülle reicht nicht aus, um die angestrebte Sanierungsquote zu erreichen. Auch der geringinvestive Bereich sowie Querschnittstechnologien bieten ein hohes Potenzial, das gezielt gehoben werden sollte.
  1. Materialkosten auch bei Eigenleistungen fördern
    Kompetente Hausbesitzer sollten energetische Maßnahmen zu gleichen Konditionen auch selbst durchführen können. Der beteiligte Energieberater prüft die Qualität der Umsetzung und des verwendeten Materials.
  1. Sanierungsstarts flexibler gestalten
    Wie früher bei den KfW-Programmen sollte der tatsächliche Baubeginn als Vorhabensstart gelten. Dürfen Fachhandwerker bereits vor der Antragstellung beauftragt werden, beschleunigt dies die Umsetzung erheblich.
  1. Monitoring von BEG-Umsetzungen einführen
    Eine verbindliche Zielkontrolle der umgesetzten Maßnahmen erhöht die Qualität und Akzeptanz. Hierbei sollte auch auf bessere Innenraumverhältnisse geachtet und thermischer Wohnkomfort sichergestellt werden.
  1. Austauschbonus ausweiten
    Der Bonus für den Austausch alter Heizungen sollte von Ölheizungen auf Kohle- und Nachtspeicheröfen ausgeweitet werden.
  1. Für mehr Qualität beim Heizungstausch sorgen
    Bei der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung von Heizanlagen sollte eine Heizlast-Berechnung nach DIN EN 12831 vorgeschrieben werden.
  1. Differenzdruckmessungen einführen
    Um Energieverlusten durch Undichtigkeiten vorzubeugen, sollte die BEG für alle geförderten Neubauten und umfassenden Sanierungen „Blowerdoor“-Messungen vorschreiben.
  1. Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausweiten
    Bei Wohngebäuden sorgen die iSFP-Beratung und der iSFP-Bonus für viele zusätzliche und ganzheitliche Sanierungsschritte ohne Lock-in-Effekte. Diese erfolgreichen Förderanreize sollten daher auf den Nichtwohngebäude-Sektor ausgeweitet werden.
  1. Den iSFP-Bonus auch bei Komplettsanierungen gewähren
    Der iSFP-Bonus für Effizienzhäuser sollte auch greifen, wenn ein Bauherr in einem Zug anstatt in Einzelschritten saniert.
  1. Den iSFP-Bonus für Energieberater öffnen
    Energieberater sollten für ihre eigene Immobilie ebenfalls Anrecht auf einen iSFP-Bonus nach erfolgter und nicht geförderter iSFP-Erstellung bekommen. So wie auch Handwerker für eigene Gebäude Förderungen beantragen und in Anspruch nehmen können.
  1. Denkmalsanierungen stärker fördern
    Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es viele Vorgaben, die zusätzlichen Aufwand verursachen. Da höhere Kosten Sanierungen unlukrativ machen, sollten die Fördersätze erhöht werden.
  1. Regen- und Grauwassernutzung fördern
    Es sollte nicht nur Energieeffizienz, sondern auch Maßnahmen zur Einsparung der immer knapper werdenden Ressource Wasser gefördert werden.
  1. Sonderregelungen für Wohneigentümergemeinschaften schaffen
    Einzelne Eigentümer, die bereits individuelle Vorleistungen erbracht haben, sollten über Erstattungen davon abgehalten werden, gemeinschaftliche Sanierungen wie effiziente Zentralheizungen zu blockieren.
  1. Photovoltaik als Einzelmaßnahme fördern
    PV-Anlagen sollten gleichwertig zur Solarthermie in der BEG gefördert werden. Für die sinnvolle Kombination einer Dachdämmung mit Solarthermie oder PV-Anlagen könnte es Boni geben.
  1. Einsatz von Biomethan oder biogenem Flüssiggas fördern
    Sollte eine Kraft-Wärme-Kopplung als Einzelmaßnahme den Gebäudewärmebedarf zu 55 Prozent abdecken, sollte sie in der BEG genauso wie Solarthermie, Biomassekessel oder Wärmepumpen gefördert werden.

B: Gebäudeenergiegesetz und andere gesetzliche Grundlagen

  1. Rechtliche Vorgaben bereitstellen
    Alle am Bau beschäftigen Experten sollten kostenlos und in digitaler Form auf alle relevanten Normen zugreifen können.
  1. Attraktivität von Sanierungen nach Gebäudekauf erhöhen
    Die Steuergesetzgebung sollte so angepasst werden, dass alle Aufwendungen für energetische Modernisierungen innerhalb von drei bis zu zehn Jahren nach Kauf als Erhaltungsaufwand in den Werbungskosten abgezogen werden können.
  1. Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeiten
    Der Gesetzestext sollte einfach und nachvollziehbar sein. Inkonsistente Berechnungen sollten bereinigt und Bilanzierungsnormen realitätsnah und pragmatisch gestaltet werden. Dabei sind beispielsweise zentrale Lüftungsanlagen energetisch korrekt zu bewerten.
  1. GEG-Anforderungen für Gebäudehülle und Technik trennen
    Nur so zeigt sich transparent, ob Maßnahmen zu einem klimaneutralen Gebäudebestand führen und an welchen Stellen nachgesteuert werden muss.
  1. Daten zur Klimaprognose verwenden
    Die Planung von Neubauten und Sanierungen basiert oftmals auf veralteten Klimadaten. Um den kommenden Bedarf abzubilden, bedarf es verlässlicher Prognosedaten.
  1. Sommerlichen Wärmeschutz beachten
    Für umfassende Sanierungen sollten Mindestanforderungen an den Sonnenschutz gesetzlich vorgeschrieben werden.
  1. Begehungspflicht für Energieausweise einführen
    Bei online erstellten Energieausweisen kann die Gebäudesubstanz nur schlecht bewertet werden. Um sinnvolle Sanierungsmaßnahmen empfehlen zu können, muss ein Energieberater das Gebäude persönlich in Augenschein nehmen.
  1. Nur aussagekräftige Bedarfsausweise zulassen
    Rein verbrauchsbasierte Energieausweise geben sehr wenig über den Gebäudezustand, sondern vielmehr über das Nutzungsverhalten aus.
  1. Umsetzung der GEG-Vorschriften kontrollieren
    Die rechtlich zuständigen Bundesländer kontrollieren die Umsetzung der Anforderungen derzeit kaum. Dass sinnvolle Auflagen eingehalten werden, ist daher nicht gewährleistet.
  1. Verbindliches Energieberatungsgespräch bei Neuvermietungen einführen
    Neben dem Verkauf von Gebäuden wird so ein weiterer Anlass bei Ein- und Zweifamilienhäusern geschaffen, Vermieter zu energetischen Maßnahmen zu motivieren.
  1. Verschluss von Permanentöffnungen in Aufzugsschächten vorschreiben
    In Gebäuden mit Aufzügen lassen sich durch automatisierte Schachtentlüftungen laut Studien rund acht Prozent des Heizenergiebedarfs einsparen.
  1. Anzahl der Gesetze reduzieren
    Im Sinne der Praktikabilität wäre die Zusammenlegung von GEG und Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sinnvoll.
  1. Mieterstromgesetz vereinfachen
    Vermieter, die auf ihrem Hausdach eine Photovoltaik-Anlage installieren, werden oft durch bürokratischen Aufwand von der Umsetzung abgehalten. Der Stromverkauf an Mieter darf nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
  1. Einheitliche Softwareschnittstelle schaffen
    Für öffentlich-rechtliche Nachweise sollte nur Software zugelassen werden, die den Austausch von Bilanzierungsdaten erlaubt. Dies würde Projektübergaben deutlich erleichtern.
  1. Digitalisierungsoffensive starten
    Eine digitale Gebäudeakte sowie Materialpässe würden Sanierungen erleichtern. Ein zentrales Gebäuderegister könnte als Benchmark dienen und die Regierung bei langfristigen Sanierungsstrategien unterstützen.

C: Energieberatung

  1. Geförderte Initialberatung ausbauen
    Die niederschwellige Information von Eigentümern ebnet den Weg für energetische Sanierungen. Sie soll daher erweitert und anbieterunabhängig angeboten werden.
  1. Berufsbild schützen
    Dies würde den gewerkeübergreifenden Beruf des Energieberaters in Fachkreisen, Politik, Presse und Öffentlichkeit bekannter machen und aufwerten. Verbraucher könnten sich so auf Beratungsqualität und ausreichende Weiterbildung von Energieexperten verlassen.
  1. Förderung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungen
    Finanzielle Anreize für Ingenieure, Architekten, Techniker und Handwerksmeister würden helfen, den Markt an Energieberatern zu vergrößern. Ausbildungsinhalte und -formate sollten weiterentwickelt und modernisiert werden.

Für Details, Hintergründe und Fragen zu den Vorschlägen steht die GIH-Bundeszentrale gerne zur Verfügung:

E-Mail:         info@gih.de

Telefon:        030 34 06 23 70

Vorschläge des Energieberaterverbands GIH zu GEG und BEG als PDF

PM GIH 27.10.2021 – Energieberater hoffen auf mehr Klimaschutz

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