Vermieter können die Kosten für eine Wärmepumpe über eine Modernisierungsmieterhöhung refinanzieren, maximal zehn Prozent der Kosten pro Jahr und bis zu 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Das geht nur, wenn die Hauseigentümer Fördermittel beantragt haben, sonst sinkt die Umlage auf 8 Prozent jährlich. Die staatlichen Zuschüsse sind nicht umlagefähig. Oft kommt zum Heizungstausch noch eine energetische Sanierung. Für das Dämmen der Fassade lassen sich pro Jahr acht Prozent der Kosten auf die Miete umlegen. Die Umlage ist bei drei Euro pro Quadratmeter und Monat gedeckelt inklusive einer Heizungsmodernisierung.