Auch für Gebäude des Lebensmitteleinzelhandels über 250 m² Nutzfläche gilt die Aushangpflicht für Energieausweise. Der größte Energiekostenverursacher im LEH ist mit über 60 % der Strom. Der benötigte Strom wird fast zur Hälfte zur Kühlung von Lebensmitteln verwendet. In Supermärkten kommen zentrale und dezentrale Kälteanlagen zum Einsatz.
An zentralen Kälteanlagen können verschiedene Kühlgeräte über einen Kältekreislauf räumlich getrennt angeschlossen werden, was einen optimalen Aufstellort ermöglicht. Die im Kälteprozess entstehende Abwärmemenge (entspricht dem 2,5-fachen der Verdichterleistung) kann über eine Wärmerückgewinnungsanlage zur Beheizung der Räume genutzt werden. Die nicht benötigte Wärme wird über einen Verflüssiger möglichst nach außen abgeführt. Je mehr Wärme das Kältemittel im Verflüssiger verliert, desto effizienter der Kälteprozess. Pro Grad geringerer Verflüssigertemperatur kann der Energiebedarf um ca. 4 % gesenkt werden. Ferner bewirkt eine Temperaturabsenkung des Kälteguts zu einer ebenso hohen Energieeinsparung. Die Anpassung der Temperaturen exakt an die Mindestanforderungen führt daher zur einer schnell greifbaren Energieeinsparung.
Bei Neuinvestitionen an den Kälteanlagen können neue und natürliche Kältemittel in Frage kommen. Diese sind weniger umweltschädlich und arbeiten zudem effizienter.