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Infoblatt zur Lüftungsanlageneinbau in Schulen und Kita

15. September 2021

Die Regierung fördert die Nachrüstung von dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu 80 Prozent. Der GIH hat für Schulträger und Energieberater eine Übersicht über die Vor- und Nachteile zwischen Fensterlüftung, Luftfiltern und Lüftungsanlagen erstellt. Zudem wird auf das aktuelle Förderprogramm hingewiesen.

Am 10. September 2021 trat die dritte Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren in Kraft.

Insbesondere wurden folgende Punkte angepasst:

  • Nun wird neben dem erstmaligen Einbau stationärer raumlufttechnischer Anlagen auch die Ausstattung mit kombinierten stationären Zu-/Abluftventilatoren in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert, sofern die betrefenden Räume im Bestand nur eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit aufweisen. Dies trifft auf Räume ohne RLT-Anlage mit Frischluftzufuhr, in denen die Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalen Querschnitt vorhanden sind zu (Räume der Kategorie 2).
  • Für den erstmaligen Einbau von RLT-Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren wurde die Bagatellgrenze auf 2.000 € pro Standort reduziert
  • Für die Förderung des erstmaligen Einbaus von RLT-Anlagen mit einem Umluftanteil zwischen 5% und 50% wurde ergänzend zum Mindestvolumenstrom von Neuanlagen eine Untergrenze für den Außenluftvolumenstrom in Höhe von 15m³ je Stunde und Person eingeführt.

Informationen zur Novelle, die neue Richtlinie und das überarbeitete Merkblatt können unter www.bafa.de/rlt eingesehen und heruntergeladen werden.

Das Förderprogramm der BAFA soll zum Jahresende auslaufen. In der Richtlinie des Förderprogramms ist eine mögliche Verlängerungsoption verankert: „Der Zeitraum, innerhalb dessen die nach dieser Richtlinie geförderten Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden sollen (Bewilligungszeitraum), beträgt für Maßnahmen nach Nummer 5.1.1 vier Monate und für Maßnahmen nach den Nummern 5.1.2, 5.1.3 und 5.1.4 zwölf Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheids. Der Zeitraum kann vor Ablauf der Umsetzungsfrist auf Antrag verlängert werden. Der Antrag auf Fristverlängerung ist nachvollziehbar und plausibel zu begründen.“

Eine Verlängerung ist derzeit – wohl auch wegen der Bundestagswahl – nicht geplant, daher muss schnell gehandelt und die Fristen der mit 500 Mio. Euro üppig ausgestatteten Förderung eingehalten werden. Um Schul- und Kitaträgern, sowie auch Eltern- und Schülervertretern einen ersten Einblick in die unterschiedlichen Lüftungsarten und die Förderung zu geben, haben die GIH-Experten Arne Kruft und Fred Weigl ein Infoblatt entwickelt.

GIH-Infoblatt Schullüftung

Gerne weist der GIH auch auf den Infofilm des GIH-Kooperationspartners Lüftungsbüro Berlin/Brandenburg/MV zum Thema Schul-, Kitalüftung und BAFA-Förderung hin:
Infofilm Schullüftung, Kitalüftung, BAFA Förderung

 

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