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Einstellung der BEG-Förderung von Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau

5. November 2021

Zum 1. Februar 2022 wird die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt. Vollständige Anträge können noch bis 31.01.2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) begründet diesen Schritt mit einer Optimierung der Fördermittelnutzung, da sich das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 – auch dank der bisherigen Förderung – als Effizienzstandard weitgehend durchgesetzt hat. Die FAQ des BMWi wurde entsprechend erweitert.

Die KfW informierte hierzu wie folgt:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (261/263, 461/463): Einstellung von Förderstandards im Neubau zum 01.02.2022

Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 zusätzliche Maßnahmen für den Gebäudesektor beschlossen.
Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die gemäß Klimaschutzgesetz im Jahr 2020 entstandene Ziellücke hinsichtlich der CO2-Reduzierung im Gebäudebereich zu schließen.
Ein Anliegen des Beschlusses ist es, die zusätzlich bereitgestellten Fördergelder verstärkt in besonders CO2-sparende Investitionen zu leiten. Daher werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263 sowie 461/463 die Förderstandards „Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau“ nicht mehr angeboten und die Förderung insbesondereauf Bestandssanierungen fokussiert.
Für die Neubau-Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit können Sie noch bis einschließlich 31.01.2022 Anträge stellen.
Eine Antragstellung dieser Förderstandards über das KfW-Förderportal wird auch technisch nur bis zum 31.01.2022 möglich sein, d. h. ab dem 01.02.2022 wird eine Neuanlage eines Antrags, aber auch die Weiterbearbeitung eines zwischengespeicherten Antrags, nicht mehr möglich sein. Bitte beachten Sie, dass diese Anträge, die wir aufgrund von fehlenden / falschen Angaben bzw. Dokumenten zurücksenden, ab dem 01.02.2022 nicht mehr erneut eingereicht werden können. Es empfiehlt sich daher, Anträge bis 14.01.2022 zu stellen, damit auf eventuelle Rücksendungen noch reagiert werden kann.

 

 

 

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