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Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung

9. Juni 2020

Maßnahmen im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro sollen Beschäftigte und Familien unterstützen, Unternehmen stabilisieren, die Modernisierung des Landes voranbringen und dafür sorgen, dass Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht. Was bleibt für die Energiewende?

Ein für die Gebäudeenergieberatung zentraler Schwerpunkt des Konjunkturpakets ist die Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms: dieses wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro angehoben. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt.

Der GIH sieht die geplanten Maßnahmen als einen Schritt in die richtige Richtung – für das Ziel, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, sind jedoch deutlich mehr zusätzliche Mittel für die Sanierung im Gebäudebereich notwendig. Eine zentrale Forderung des GIH in diesem Zusammenhang ist: Es müssen ausreichend Mittel für alle für die Energiewende relevanten Bundesförderprogramme bereitgestellt werden – es darf weder 2020 noch 2021 zu einem unterjährigen Förderstopp kommen. So ist zum Beispiel das wichtige BAFA-Förderprogramm ‚Heizen mit erneuerbaren Energien‘ offiziell nicht Bestandteil des CO2-Gebäudesanierungsprogramms – und die Nachfrage ( plus 170 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) so hoch, dass im zweiten Halbjahr 2020 ein Förderstopp droht – s. auch: Heizen mit erneuerbaren Energien: Nachfrage deutlich höher als erwartet.

Weitere für die Energieberater wichtige Themen innerhalb des aktuellen Konjunkturprogramms sind u.a.:

  • 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik wird abgeschafft.
  • Der Bund leistet einen Zuschuss zur Senkung der EEG-Umlage, sodass diese 2021 bei 6,5 ct/kwh und 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird.
  • Zusätzliche Mittel für den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur.
  • Die Mehrwertsteuer wird befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 gesenkt.

Die nun vereinbarten Pläne für Maßnahmen werden in einem nächsten Schritt im Kabinett beraten. Gesetzesentwürfe gehen anschließend ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Nachtrag 30.06.2020: Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturpakets abschließend auf den Weg gebracht, darunter die Mehrtwertsteuersenkung zum 01.07.2020.

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