Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag stattgegeben und das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz vorerst gestoppt. Die eigentlich für Freitag geplante zweite und dritte Lesung des Gesetzes findet daher nicht statt. Stattdessen soll es nach der parlamentarischen Sommerpause Anfang September beschlossen werden.
Gebäudeenergiegesetz