In vielen Gebäuden ist eine permanente Öffnung von Aufzugsschächten vorhanden. Dauerhaft geht hier geheizte oder gekühlte Luft verloren, es muss zusätzliche Energie aufgewendet werden, um die gewünschten klimatischen Bedingungen im Gebäude zu erreichen.
Eine Öffnung am Schachtkopf ist in den Landesbauordnungen vorgeschrieben, welche die Rauchableitung im Brandfall und die Lüftung im Regelbetrieb sowie im Störungsfall zu gewährleisten. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist hingegen eine geschlossene Gebäudehülle vorgesehen, um das Entweichen von Wärme-/Kälteenergie zu verhindern.
Systeme zur Aufzugsschachtbe- und Entlüftung bzw. Rauchableitung können dieses Problem lösen. Sie verschließen die permanente Öffnung und können diese nach Bedarf im Brandfall oder Regelbetrieb öffnen.
Der Leitfaden zum Umgang mit Aufzugsschächten gibt Energieberater*innen praktische Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Umsetzung im Aufzug. Zudem werden häufig gestellte Fragen beantwortet.
Hinweise für Energieberater zu Systemen zur Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten (Dezember 2021)
Eine Kurzfassung des Merkblatts, welche die wichtigsten Fragen beantwortet und den Umfang der Systeme anschaulich darstellt, steht ebenfalls hier zum Download zur Verfügung:
Hinweise für Energieberater zu Systemen zur Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten (Kurzfassung)