Das Bundeskabinett hat sich nicht nur auf eine neue Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sondern auch auf ein neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen verständigt. Basis dafür bildet die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die an die Anforderungen des neuen GEG angepasst wird. Neben einer Grundförderung soll es Klimaboni für Härtefälle und freiwillige Umstiege geben.
Erneuerbares Heizen