Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien voraussichtlich ab dem 15. Februar wieder gestellt werden. Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen für BEW und die Energieberatungsprogramme ist ab sofort wieder möglich.
Förderprogramme