Aus dem Referat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler des BAFA erreichte den GIH folgende Information für Energieauditorinnen und Energieauditoren (vgl. EDL-G § 8b Abs. 1 i.V. § 13 Abs. 1 EDL-G ) in Bezug auf die Einhaltung der im EDL-G festgelegten Fortbildungsanforderungen:
Auf den Erlass einer Rechtsverordnung im Sinne des § 8d EDL-G durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird vorerst verzichtet. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein Energieeffizienzgesetz (EnEfG) geplant. Im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens sollen auch die entsprechenden Normen zur Regelung der Fachkunde für Energieauditoren überarbeitet werden. Für Energieauditorinnen und Energieauditoren im Sinne des § 8 d EDL-G bedeutet diese Änderung, dass sie die Nachweise über erforderliche Fachkenntnisse gemäß § 13 Abs. 1 EDL-G noch nicht bis zum 26. November 2022 erbringen müssen.