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Gebäudeenergiegesetz

Den Blick jetzt auf die Umsetzung richten

8. September 2023

Der Bundestag hat heute das lange Zeit heiß debattierte Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Ein ebenfalls angenommener Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen gibt bereits erste Einblicke in die künftige Förderlandschaft.

Laut Stefan Bolln, dem Bundesvorsitzenden des Energieberatendenverbands GIH, dürfte deren Ausgestaltung entscheidend für das Gelingen der Wärmewende sein:

Dass das Gezerre um das Gebäudeenergiegesetz endlich ein Ende gefunden hat, ist eine Erleichterung für Energieberatende und Hausbesitzende. Auch wenn wir nicht alle Punkte gutheißen können – H2-ready-Gasheizungen halten wir nach wie vor für nicht zielführend – wurden jetzt viele richtige und wichtige Eckpfeiler in Sachen Klimaschutz im Gebäudebereich eingeschlagen.

Der politische Blick sollte nun nach vorne auf die noch in diesem Jahr anzupassende Bundesförderung für effiziente Gebäude gerichtet werden: Soll die Wärmewende gelingen und ab Anfang kommenden Jahres unter neuen Bedingungen in die Umsetzung gehen, brauchen wir schnell Klarheit über künftige Förderkonditionen. Um Bau- und Sanierungstätigkeiten anzukurbeln, wären nach unserer Erfahrung vor allem zinsverbilligte Kredite, Tilgungszuschüsse, erhöhte Kreditsummen sowie verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Vermietende hilfreich.

Für Energieberatende wäre es zudem wichtig, dass die im Gesetz vorgesehene Pflichtberatung beim Heizungstausch umgehend konkretisiert wird – die Beratungsbüros brauchen hier einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Und inhaltlich sollte der Gesetzgeber darauf achten, dass unabhängig und ohne Profitaussichten bei der Umsetzung beraten wird. Denn dass ein Heizungsbauer, der nur Öl- und Gasheizungen im Angebot hat, seinen Kunden zur Wärmepumpe des Mitbewerbers rät, ist schon ein hehrer Anspruch.“

 

Mehr Informationen zum GEG hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hier zusammengestellt.

Die Pressemitteilung aus dem BMWK gibt es hier.

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