„Zweck dieses Gesetzes ist die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes. [Es] soll im Verhältnis von Vermieter und Mieter dergestalt wirken, dass die Nutzer eines Gebäudes zu energieeffizientem Verhalten und Gebäudeeigentümer zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und zu energetischen Sanierungen angereizt werden“, so der einleitende Paragraph des Ende November vom Bundesrat gebilligten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes.
Obwohl es an anderer Stelle heißt, dass sich die Kostenanteile an der energetischen Qualität des Gebäudes orientieren, erfolgt die Kostenermittlung im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung und anhand des Kohlendioxidausstoßes des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Was also nach einer Orientierung am Bedarf klingt, ist in Wirklichkeit eine Orientierung am Verbrauch. Der Pferdefuß daran: Heizt ein unverantwortlicher Mieter buchstäblich zum Fenster hinaus – zum Beispiel wenn er seine Heizkostenrechnung nicht selbst tragen muss –, wird der Vermieter dafür zur Kasse gebeten.
Aus Sicht des GIH ist dies ungerecht, lässt sich aber wohl zumindest in der Startphase kaum anders regeln: Bedarfswerte für alle vermieteten Wohngebäude liegen derzeit schlichtweg nicht vor. Der GIH wird aber darauf drängen, dass die Berechnung mittelfristig anhand des Bedarfs erfolgt – zum Beispiel über verpflichtende Energiebedarfsausweise oder individuelle Sanierungsfahrpläne. Eine solche Orientierung würde auch dafür sorgen, dass vom Vermieter durchgeführte Sanierungsmaßnahmen dessen Anteil an der CO2-Abgabe direkt mindern.
In konkreten Beratungsgesprächen würde ein solcher Effekt das vom Gesetzgeber gewünschte Argument für mehr und hochwertigere energetische Sanierungen weiter verstärken. Energieberatende sollten aber schon jetzt Kenntnis des ab Januar geltenden zehnstufigen Aufteilungsmodells haben und die CO2-Kosten in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen energetischer Sanierungen einplanen. Nach Einschätzung des GIH können Vermieter bei erwartbar steigenden CO2-Preisen über die Laufzeit einer Heizung von 20 Jahren durchaus fünfstellige Euro-Beträge einsparen.
Jährlicher CO2-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter | Vermieteranteil | Mieteranteil |
< 12 | 0 % | 100 % |
12 – 17 | 10 % | 90 % |
17-22 | 20 % | 80 % |
22-27 | 30 % | 70 % |
27-32 | 40 % | 60 % |
32-37 | 50 % | 50 % |
37-42 | 60 % | 40 % |
42-47 | 70 % | 30 % |
47-52 | 80 % | 20 & |
> 52 | 95 % | 5 % |
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)