Die voraussichtliche Verschiebung der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel im bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026 verlängert die derzeitige Phase der Unsicherheit im Markt. Hintergrund ist, dass das Gebäudeenergiegesetz/ Modernisierungsgesetz (GModG) noch nicht rechtzeitig finalisiert werden konnte.

Aus Sicht des GIH bedeutet dies weiterhin Zurückhaltung bei Investitionen, erschwerte Planungsbedingungen und zusätzliche Herausforderungen in der Beratungspraxis. „Die erneute Verschiebung verlängert die Unsicherheit für viele Beteiligte – umso wichtiger ist es, die gewonnene Zeit jetzt für klare und verlässliche Regelungen zu nutzen. „Wir brauchen einen praxistauglichen Rahmen, der Orientierung gibt und Investitionen wieder in Gang bringt“, so Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.

Der GIH bewertet die geplanten mietrechtlichen Flankierungen insgesamt positiv. Die vorgesehene hälftige Aufteilung von CO2-Kosten und Gasnetzentgelten zwischen Mietern und Vermietern ab 2028 stärken den Fokus auf klimafreundliche Alternativen und vermeiden zugleich Fehlanreize beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Die Stufen der „Bio-Treppe“ müssen nun klar und verlässlich ausgestaltet werden. Zudem helfen Annahmen zu zukünftigen CO2-Preisen sowie Verfügbarkeit und Kosten von Grüngasen und -Ölen bei der Auswahl der Heizung. Entscheidend sind stabile und langfristige Förderbedingungen und eine gestärkte Energieberatung.
„Jetzt kommt es darauf an, die gewonnene Zeit gut zu nutzen und eine tragfähige, praxisnahe Lösung zu schaffen“, so Bolln. „Energieberatende sollten dabei frühzeitig eingebunden werden – sie kennen die Anforderungen und Herausforderungen aus der Praxis und leisten einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Umsetzung.