Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird ein erster Aufschlag vorgelegt, der mehr Klarheit in die bisherigen Regulierungen bringt. Der Energieberatendenverband GIH sieht sowohl positive Ansätze als auch kritische Punkte im Hinblick auf die Klimaschutzziele und die praktische Umsetzung.
Die Abschaffung der pauschalen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung bewertet der GIH sehr kritisch und als Rückschritt für die Erreichung der Klimaziele. Besonders problematisch ist die künftige Möglichkeit, weiterhin fossile Heizungsanlagen in Gebäude einzubauen.
Der Vorsitzende des GIH, Stefan Bolln, erklärt dazu: „In vielen Fällen ist der Einbau einer erneuerbaren Heizung bereits heute wirtschaftlich und trägt zur Unabhängigkeit von fossilen Importen bei. Ein Festhalten an fossilen Strukturen steht im Widerspruch zu den notwendigen Transformationszielen im Gebäudesektor. Zudem erhöht der Wegfall der Pflichtberatung beim Heizungstausch die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass die bestehenden fossilen Quoten im Kern nicht aufgeweicht wurden. Zudem ist es ein wichtiges Signal, dass die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) direkt in den nationalen Rechtsrahmen übernommen wurden.
Energieausweise: Chance für mehr Transparenz nutzen
Der Entwurf regelt zwar die Umstellung auf digitale Energieausweise, lässt jedoch eine zentrale Chance ungenutzt: Energieausweise sollten verpflichtend eine klare Auskunft über den energetischen Bedarf eines Gebäudes geben, anstatt sich teilweise auf den nutzungsabhängigen Verbrauch zu stützen.
Nur so können Bürgerinnen und Bürger die tatsächliche energetische Qualität einer Immobilie objektiv einschätzen – ein Punkt, der im aktuellen Entwurf bislang nicht hinreichend berücksichtigt ist.
Stärkung des Mieterschutzes
Positiv bewertet der Verband die neuen Regelungen zum Mieterschutz. Durch die hälftige Aufteilung der Netzentgelte, der CO2-Kosten und der Kosten für biogene Brennstoffe (bis zu einem Anteil von 30 Prozent) werden Mieterinnen und Mieter wirksam vor überhöhten Kosten geschützt. Zugleich wird damit ein Anreiz für Vermieter:innen gesetzt, in erneuerbare Heizsysteme zu investieren.
„Um den Umstieg für Bürgerinnen und Bürger weiterhin attraktiv zu gestalten, sollte die aktuelle Förderung zur Planungssicherheit erhalten bleiben. Zudem sollten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – insbesondere bei energetisch schlechten Gebäuden – deutlich gestärkt werden, um die Anforderungen der neuen Effizienzklassen zu erreichen. Dabei gilt weiterhin: Die beste Kilowattstunde ist die, die nicht verbraucht wird“, betont Bolln.
