Kurs halten statt Rückschritt: GIH kritisiert Rolle rückwärts bei Gasheizungen

„Der ZVSHK hat die Wärmepumpe jahrelang unterstützt – die Kehrtwende ist nicht nachvollziehbar“, so der Vorsitzende des GIH Bundesverbands, Stefan Bolln. Es sei widersprüchlich, ein 90-Prozent-Reduktionsziel bis 2040 zu propagieren und gleichzeitig neue fossile Heizungen einzubauen, die 20 Jahre in Betrieb bleiben.

Die aktuellen Einbauzahlen von Gasheizungen betreffen laut GIH vor allem jene Haushalte, denen die steigenden CO2- und Umweltkosten nicht bekannt sind. Die große Mehrheit sei offen für klimafreundliche Technologien.

Klare gesetzliche Vorgaben geben dabei den letzten Schub. „Die BEG-Förderung gleicht die Mehrkosten moderner Systeme wie Wärmepumpen oft vollständig aus“, betont Bolln. „Es ist eine Milchmädchenrechnung, beim Einbau die anfänglichen Mehrkosten zu sparen – und durch höhere Energiekosten, wie z.B. den steigenden CO2-Preis, über die Laufzeit der Heizung doppelt wieder auszugeben.“

Positiv bewertet der GIH den Ansatz, künftig alle Effizienzmaßnahmen auf die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe anzurechnen. Auch die Entkopplung von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird als wichtiger Schritt gewertet, um sich in offensichtlich nicht wärmenetztauglichen Gebieten bereits heute um eine Alternative kümmern zu können.

Appell an Bundesministerin Reiche: Kurs halten statt zurückrudern

„Wir fordern Wirtschaftsministerin Reiche auf, den eingeschlagenen Weg nicht zu verlassen“, mahnt der GIH. Verlässlichkeit und Planbarkeit seien entscheidend – für Bürger:innen, Handwerk und Energieberatende. Technologieoffenheit dürfe nicht bedeuten, fossile Heizungen bis 2045 weiterzubetreiben. Die Förderung sollte nur mit einer einkommensabhängigen Komponente für Effizienzmaßnahmen ergänzt werden. Soziale Gerechtigkeit fördert auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Der GIH empfiehlt Eigentümer:innen, sich durch unabhängige Energieberatung unterstützen zu lassen: „So lassen sich individuell passende, wirtschaftliche Lösungen finden – wer klug plant, spart langfristig Energie und Geld.“


Energieberatung und Gebäudegrün vereint: GIH und BuGG kooperieren

Klimaschutz im Gebäudebereich – dieses Kernthema verbindet die beiden Verbände GIH und BuGG. Durch die neue Kooperation soll die Energieberatung mit der Gebäudebegrünung vereint werden. Unter anderem werden neue Fortbildungsangebote entstehen, um die Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung weiter voranzutreiben. Den Auftakt bildet am 10.07.2025 ein Online-Seminar zur Dachbegrünung. Die Fassadenbegrünung steht am 25.09.2025 im Mittelpunkt (siehe Kasten).

„Wir können fast alles begrünen, wenn wir es wollen!“, sagt BuGG-Präsident Dr. Gunter Mann. „Wir müssen jedoch das Bewusstsein dafür schaffen, die Begrünung bei Bestands- und Neubauten mitzudenken. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil, wenn wir auf den Klimawandel und seine Folgen blicken! Wir müssen darüber aufklären, wo die Möglichkeiten und Chancen der Gebäudebegrünung liegen – neutral, gewerkeübergreifend und unabhängig. Dabei unterstützt uns der GIH mit seiner Kompetenz und seinem Netzwerk. Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit in Sachen Klimaschutz!“

„Gebäudebegrünung und Energieeffizienz sind kein Widerspruch – im Gegenteil: Sie ergänzen sich hervorragend“, betont Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH. „Begrünte Dächer und Fassaden tragen nicht nur zur Kühlung und zum Hitzeschutz bei, sondern verbessern auch das energetische Verhalten von Gebäuden. Als Energieberatende sehen wir großes Potenzial in diesen Synergien – und freuen uns darauf, gemeinsam mit dem BuGG mehr Bewusstsein und Wissen in die Praxis zu bringen.“

Mehr Informationen zum Bundesverband GebäudeGrün e.V.:
www.gebaeudegruen.info

Neue Online-Seminare: die ersten Termine

Am 10.07.2025, von 16:00-17:30 Uhr, starten GIH und BuGG ihr erstes gemeinsames Online-Seminar. Unter dem Titel „Dachbegrünung – positive Wirkungen und Vorteile“ erläutert BuGG-Referent Stefan Zeller die Grundlagen der Dachbegrünung, die Vorteile von begrünten Dächern aus energetischer Sicht und die Kombinationsmöglichkeiten mit Photovoltaik vermittelt. Weiterhin stehen Fördermöglichkeiten sowie wertvolle Praxisbeispiele und Planungstipps im Fokus. Infos und Anmeldung 

Die positiven Wirkungen und Vorteile von Fassadenbegrünungen stehen im Online-Seminar am 25.09.2025, von 16:00-17:30 Uhr, im Fokus. In diesem Online-Seminar wird BuGG-Referent Stefan Zeller die Grundlagen der Fassadenbegrünung, die Vorteile von begrünten Fassaden aus energetischer Sicht und die gängigen Bauweisen vermitteln. Zudem werden Fördermöglichkeiten sowie wertvolle Praxisbeispiele und Planungstipps aufgezeigt. Infos und Anmeldung


Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen – nicht gegeneinander ausgespielt

„Es ist unredlich, soziale gegen klimapolitische Maßnahmen auszuspielen. Beides ist kein Entweder-oder, sondern gehört zusammen“, betont Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH Bundesverbands. Der GIH warnt vor einem Rückfall in fossile Denkmuster. „Effiziente, erneuerbare Heiztechniken wie Wärmepumpen senken dauerhaft den Energieverbrauch, CO2-Emissionen und laufende Kosten – Jahr für Jahr. Eine einmalige Stromsteuersenkung dagegen verpufft schnell und hat kaum nachhaltige Wirkung.“

Während die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG EM) für Heizungen eine notwendige und wirkungsvolle Lenkung in Richtung nachhaltiger Heizsysteme entfaltet, würde dessen Abschaffung fatale Signale senden und die Klimaziele weiter in die Ferne rücken lassen.

„Wer wirklich sozial handeln will, muss gezielt unterstützen – nicht pauschal. Die sozial gestaffelte Heizungsförderung der BEG ist hier das richtige Instrument. Sie erfüllt nicht nur ihren Zweck, sondern entspricht auch den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)“, so Bolln weiter.

Statt mit Kürzungen Vertrauen zu zerstören, sollte die Bundesregierung die BEG weiterentwickeln: wie bei der Heizungsförderung sollte auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ein zusätzlicher Einkommensbonus eingeführt werden – ein Schritt, der Klimaschutz und Sozialpolitik sinnvoll und langfristig verbindet.

Der GIH appelliert an die Politik: Klimaschutz braucht Stabilität und Verlässlichkeit – für Verbraucher:innen, Handwerk und Planende. Nur so kann die Wärmewende – auch sozialverträglich – gelingen.


Zumeldung des GIH zur aktuellen energiepolitischen Entwicklung in EU und Bundeshaushalt

„Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission zur Möglichkeit einen Industriestrompreis einzuführen, der eine staatliche Unterstützung für Unternehmen an klare Bedingungen knüpft: Mindestens 50 Prozent der Beihilfen müssen in klimaschonende Produktionsverfahren investiert werden. Diese Handhabe ist ein wichtiges Signal, um industrielle Wettbewerbsfähigkeit mit einer nachhaltigen Transformation zu verbinden und dauerhafte Energieeffizienzgewinne zu erzielen.“

Die geplante Kopplung von Industriestrompreis und Investitionen in klimafreundliche Prozesse zeige, wie gezielte staatliche Eingriffe zur nachhaltigen Umstellung beitragen können. Gerade Energieeffizienz müsse zur Grundbedingung für Förderungen werden.
Gleichzeitig bedauert der GIH, dass im Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 keine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte vorgesehen ist – obwohl diese Maßnahme im Koalitionsvertrag angekündigt war. Die einseitige Entlastung von Industrie- und Agrarbetrieben lässt wichtige Verbrauchergruppen außen vor. Das schwächt insbesondere den Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen.

„Es ist entscheidend, dass die Energiewende auch für Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt. Sie dürfen nicht nur Zuschauer sein – sie sind zentrale Akteure“, so Bolln.
Vor diesem Hintergrund fordert der GIH, dass die Mittel für Effizienz- und Sanierungsförderprogramme im Gebäudebereich trotz angespannter Haushaltslage unangetastet bleiben. Sie sind


Bundeshaushalt: GIH begrüßt Förderstabilität – fordert aber Nachbesserungen beim Klimaschutz

Der Energieberatendenverband GIH begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2025 als wichtiges Signal für Energieberatende und die Baubranche. Positiv sei vor allem, dass Kürzungen bei bestehenden Programmen wie BEG, EBN oder EBW damit wohl ausbleiben. Die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen mit rund 16,5 Milliarden Euro auf Vorjahresniveau bleiben.

Wohin die zehn Milliarden Euro Sondervermögen für den Klimaschutz fließen, sei jedoch nicht ganz ersichtlich, findet der GIH.

„Damit kehrt hoffentlich wieder mehr Planungssicherheit ein – sowohl für Eigentümer:innen als auch für Energieberatende“, so Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH Bundesverbands.

Kritisch sieht der Verband jedoch, dass Mittel aus dem KTF für fossile Maßnahmen wie die milliardenschwere Gasspeicherumlage genutzt werden sollen. „Solche Subventionen für Gas vermitteln Immobilienbesitzer:innen das völlig falsche Signal, dass sich Investitionen in fossile Heiztechnik weiterhin lohnen“, warnt Weismann. „Man riskiert, dass der wichtige Umstieg auf klimafreundliche Heizungen aufgeschoben wird, Effizienzziele verfehlt werden und die Energiewende an Glaubwürdigkeit verliert.“

Stattdessen brauche es zielgerichtete Förderungen in energetische Sanierungen und den Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere für Haushalte mit niedrigen Einkommen.

Der GIH regt an:

  • Einkommensbonus bei der BEG auch für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • gezielte Förderung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEGs) zur Ablösung fossiler Etagenheizungen
  • Maßnahmen mit geringem Investitionsaufwand wie die oberste Geschossdecke zu dämmen, Rohrdämmungen und Heizungsoptimierungen stärker zu unterstützen
  • Förderung der Niedertemperaturfähigkeit von Worst Performing Building, z.B. zur wirtschaftlichen Nutzung von Wärmepumpen

„Jeder Förder-Euro, der in die energetische Sanierung fließt, spart mehr CO2 als einer, der ein EH-55-Neubau unterstützt“, betont Weismann. Der GIH appelliert daher an die Regierung, Dachausbauten und Umnutzungen leerstehender Gebäude stärker zu fördern – statt die Neubauförderung weiter auszuweiten.

Die jährlich rund zehn Mrd. Euro, die aus dem Sondervermögen für Klimaschutz zur Verfügung stehen, müssen dauerhaft wirksam eingesetzt werden – nicht für kurzfristige Preisnachlässe. Nur so könne Vertrauen in eine zukunftsfähige Klimapolitik bestehen bleiben.


GIH begrüßt zügiges Handeln der Bundesregierung: Jetzt kommt es auf die Umsetzung an

„Für die Bau- und Sanierungsbranche sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend“, betont GIH-Bundesvorsitzender Stefan Bolln. „Daher fordern wir eine zügige Verabschiedung der Bundeshaushalte 2025 und 2026. Nur so entsteht Klarheit über die Förderkulisse.“ Positiv bewertet der GIH, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag an der Förderung im Gebäudesektor festhalten will. Das Budget – insbesondere aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – müsse mindestens auf heutigem Niveau bleiben.

Geplante Vereinfachungen beim Ausbau von Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen sind laut GIH wichtig. „Derzeit stockt es hier massiv, auch wegen politischer und fördertechnischer Unsicherheiten. Wir stehen gerne mit unserer Expertise bereit, diese Technologien praxistauglich zu begleiten“, so Bolln.

Energieeffizienz an der Gebäudehülle bleibt zentral

Trotz Heizungsförderung darf die Gebäudehülle nicht vernachlässigt werden. Wer in Dämmung, Fenster und Türen investiert, senkt den Energieverbrauch dauerhaft und schützt sich vor steigenden Energiepreisen. Zudem wird so der Bedarf an Netzausbau und fossilen Kraftwerken verringert. Der GIH fordert daher: Die Basisförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle sollten von derzeit 15 bis 20 auf 30 Prozent angehoben werden – analog zur Heizungstechnik.

Wohnungsbau vereinfachen – aber nicht auf Kosten der Energieeffizienz

Auch die angekündigten Erleichterungen im Vergaberecht und Wohnungsbau unterstützt der GIH ausdrücklich. Es ist sinnvoll, Anforderungen wie etwa Schallschutz auf den Prüfstand zu stellen, um schneller und günstiger zu bauen. Zugleich muss der Effizienzstandard beim Neubau erhalten bleiben – als Schutz vor hohen Energiekosten für Bewohner:innen.

Dass die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes aktuell nicht Teil des Sofortprogramms ist, bewertet der GIH als richtig. Eine umfassende Überarbeitung sollte 2026 erfolgen – abgestimmt mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und mit fachlicher Begleitung. „Jetzt ist entscheidend, keine Schnellschüsse zu riskieren, sondern mit Sachverstand, Einbindung der Fachleute und kluger Priorisierung die Vorhaben wirksam umzusetzen und die Energiewende in die breite Fläche zu tragen“, betont Bolln.