Umfrage bestätigt GIH-Kritik am GModG: Energieberatende warnen vor Fehlentscheidungen beim Heizungstausch
Besonders kritisch bewertet der GIH die im GModG geplante Streichung der Pflichtberatung vor dem Einbau fossiler Heizungen und fordert die Bundesregierung auf, diese Änderung zurückzunehmen. Laut Umfrage kennen lediglich rund 28 Prozent der Kunden die Risiken fossiler Heizungen klar. Gleichzeitig suchen 63 Prozent der Eigentümer:innen vor allem „Orientierung und Überblick“ bei ihrer Entscheidungsfindung.
„Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass Eigentümer weiterhin einen hohen Bedarf an unabhängiger Beratung haben. Gerade bei langfristigen Investitionen wie einer neuen Heizung sollten wirtschaftliche Risiken und hohe Kosten transparent aufgezeigt werden“, erklärt Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberatendenverbands.
Aus Sicht des GIH sollte diese verbindliche Beratung deshalb wieder im GModG aufgenommen werden – und zwar ausdrücklich nur durch unabhängige Energieeffizienz-Expert:innen. Bislang können auch Fachhandwerker:innen diese Beratung übernehmen, obwohl diese naturgemäß nicht unabhängig sind.
Abschaffung der 65-Prozent-Regel stößt auf breite Ablehnung
Die Energieberatenden warnen zudem ausdrücklich vor einer langfristigen Kostenfalle beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. 95 Prozent der Energieberatenden erwarten steigende Kosten für das Heizen mit Öl und Gas bis 2045. Gleichzeitig berichten die Expert:innen, dass 72 Prozent ihrer Kund:innen Angst vor hohen Energiekosten haben. Gründe dafür seien voraussichtlich steigende Netzentgelte, die CO2-Bepreisung sowie unsichere Verfügbarkeiten erneuerbarer Gase im Rahmen der sogenannten „Biotreppe“.
„Wer heute ohne unabhängige Beratung investiert, läuft Gefahr, sich mit einer neuen fossilen Heizung langfristig hohe Kosten und Abhängigkeiten ins Haus zu holen“, mahnt Weismann.
Die Untersuchung zeigt außerdem, dass 51 Prozent der Kund:innen Investitionen derzeit aus Unsicherheit verschieben. Dieser zunehmende „Attentismus“ verdeutlicht nach Einschätzung des GIH, dass Eigentümer:innen stabile politische Rahmenbedingungen und verlässliche Orientierung benötigen – nicht weitere Deregulierung.
Vor diesem Hintergrund fällt auch die Bewertung der sogenannten 65-Prozent-Regel eindeutig aus: 77 Prozent der Energieberatenden lehnen deren Abschaffung ab. Die Regel biete derzeit wichtige Planungssicherheit und Akzeptanz im Markt.
Zugleich bewerten inzwischen 65 Prozent der Befragten das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) mindestens als „gut“. Aus Sicht des GIH verdeutlicht die Umfrage damit den klaren Wunsch nach verlässlichen Leitplanken und keine erneute politische Kehrtwende.
Hintergrund
Die Ergebnisse stammen aus der Sirius Campus Marktuntersuchung „Monitor zur Energiewende – Perspektive der Energieberatenden“, einer repräsentativen Befragung unter den Verbandsmitgliedern des Energieberaterverbands (GIH), des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) und des Zentralverbands Deutscher Schornsteinfeger (ZDS).
Die Untersuchung wurde im März 2026 zum vierten Mal seit 2023 durchgeführt. Insgesamt nahmen 726 Energieberatende an der Befragung teil.
Quelle: https://www.siriuscampus.de/energieberatende-lehnen-abschaffung-der-65-regel-ab/
GModG-Entwurf: Mehr Klarheit, aber Rückschritte beim Klimaschutz
Die Abschaffung der pauschalen 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung bewertet der GIH sehr kritisch und als Rückschritt für die Erreichung der Klimaziele. Besonders problematisch ist die künftige Möglichkeit, weiterhin fossile Heizungsanlagen in Gebäude einzubauen.
Der Vorsitzende des GIH, Stefan Bolln, erklärt dazu: „In vielen Fällen ist der Einbau einer erneuerbaren Heizung bereits heute wirtschaftlich und trägt zur Unabhängigkeit von fossilen Importen bei. Ein Festhalten an fossilen Strukturen steht im Widerspruch zu den notwendigen Transformationszielen im Gebäudesektor. Zudem erhöht der Wegfall der Pflichtberatung beim Heizungstausch die Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass die bestehenden fossilen Quoten im Kern nicht aufgeweicht wurden. Zudem ist es ein wichtiges Signal, dass die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) direkt in den nationalen Rechtsrahmen übernommen wurden.
Energieausweise: Chance für mehr Transparenz nutzen
Der Entwurf regelt zwar die Umstellung auf digitale Energieausweise, lässt jedoch eine zentrale Chance ungenutzt: Energieausweise sollten verpflichtend eine klare Auskunft über den energetischen Bedarf eines Gebäudes geben, anstatt sich teilweise auf den nutzungsabhängigen Verbrauch zu stützen.
Nur so können Bürgerinnen und Bürger die tatsächliche energetische Qualität einer Immobilie objektiv einschätzen – ein Punkt, der im aktuellen Entwurf bislang nicht hinreichend berücksichtigt ist.
Stärkung des Mieterschutzes
Positiv bewertet der Verband die neuen Regelungen zum Mieterschutz. Durch die hälftige Aufteilung der Netzentgelte, der CO2-Kosten und der Kosten für biogene Brennstoffe (bis zu einem Anteil von 30 Prozent) werden Mieterinnen und Mieter wirksam vor überhöhten Kosten geschützt. Zugleich wird damit ein Anreiz für Vermieter:innen gesetzt, in erneuerbare Heizsysteme zu investieren.
„Um den Umstieg für Bürgerinnen und Bürger weiterhin attraktiv zu gestalten, sollte die aktuelle Förderung zur Planungssicherheit erhalten bleiben. Zudem sollten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – insbesondere bei energetisch schlechten Gebäuden – deutlich gestärkt werden, um die Anforderungen der neuen Effizienzklassen zu erreichen. Dabei gilt weiterhin: Die beste Kilowattstunde ist die, die nicht verbraucht wird“, betont Bolln.
GEG: Verschiebung der 65-Prozent-Regel verlängert Unsicherheit
Aus Sicht des GIH bedeutet dies weiterhin Zurückhaltung bei Investitionen, erschwerte Planungsbedingungen und zusätzliche Herausforderungen in der Beratungspraxis. „Die erneute Verschiebung verlängert die Unsicherheit für viele Beteiligte – umso wichtiger ist es, die gewonnene Zeit jetzt für klare und verlässliche Regelungen zu nutzen. „Wir brauchen einen praxistauglichen Rahmen, der Orientierung gibt und Investitionen wieder in Gang bringt“, so Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.
Der GIH bewertet die geplanten mietrechtlichen Flankierungen insgesamt positiv. Die vorgesehene hälftige Aufteilung von CO2-Kosten und Gasnetzentgelten zwischen Mietern und Vermietern ab 2028 stärken den Fokus auf klimafreundliche Alternativen und vermeiden zugleich Fehlanreize beim Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Die Stufen der „Bio-Treppe“ müssen nun klar und verlässlich ausgestaltet werden. Zudem helfen Annahmen zu zukünftigen CO2-Preisen sowie Verfügbarkeit und Kosten von Grüngasen und -Ölen bei der Auswahl der Heizung. Entscheidend sind stabile und langfristige Förderbedingungen und eine gestärkte Energieberatung.
„Jetzt kommt es darauf an, die gewonnene Zeit gut zu nutzen und eine tragfähige, praxisnahe Lösung zu schaffen“, so Bolln. „Energieberatende sollten dabei frühzeitig eingebunden werden – sie kennen die Anforderungen und Herausforderungen aus der Praxis und leisten einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Umsetzung.
Klimaschutzprogramm: Gebäudesektor bleibt Sorgenkind
Gerade im Gebäudesektor zeigt sich die Lücke deutlich: Die Emissionen stiegen sogar von 101 auf 103 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2025. Die Klimaziele wurden damit bereits verfehlt.
„Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass wir im Gebäudesektor auf dem falschen Weg sind. Wenn die Emissionen trotz bestehender Förderprogramme weiter steigen, reicht das Maßnahmenpaket schlicht nicht aus. Wir brauchen jetzt wirksame Instrumente, die Effizienzmaßnahmen konsequent anreizen und erneuerbare Heizlösungen voranbringen – sonst werden die Klimaziele erneut verfehlt“, kritisiert Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.
Positiv ist zwar – laut Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz – die gesicherte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029, diese muss jedoch über 2030 hinaus verlässlich fortgeführt werden. Gleichzeitig bleibt unklar, welchen konkreten Beitrag Förderprogramme wie BEG und BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) im Klimaschutzprogramm zur Emissionsminderung leisten.
Zudem wurden wichtige Ansätze – etwa stärkere Effizienzförderungen oder verbesserte steuerliche Abschreibungen – im aktuellen Programm gestrichen. Auch ordnungsrechtliche Instrumente wie die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) spielen faktisch keine Rolle. Förderprogramme allein werden die Ziele nicht erreichen.
Der GIH sieht im vorliegenden Programm erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordert gezielte, wirksame Maßnahmen im Gebäudesektor. Insbesondere Effizienzmaßnahmen bei den energetisch schlechtesten Gebäuden müssen deutlich gestärkt werden. Gerade hier liegen die größten Einsparpotenziale – zugleich leisten Sanierungen einen wichtigen Beitrag, um Bevölkerung, Unternehmen und Kommunen dauerhaft vor steigenden Energiekosten zu schützen.
Zudem müssen die Biogasquoten im geplanten GMG zügig festgelegt werden und verlässlich bis 2045 ansteigen. Nur mit klaren und frühzeitig kommunizierten Vorgaben können Fehlinvestitionen in fossile Heizsysteme vermieden und Planungssicherheit für alle Akteure geschaffen werden.
Darüber hinaus ist eine konsequente Priorisierung erneuerbarer Heiztechnologien erforderlich. Sie sind nicht nur unverzichtbar für das Erreichen der Klimaziele, sondern stellen langfristig auch die wirtschaftlichste Lösung dar.
Insgesamt gilt: Das GMG muss klar vorgeben, wie die Klimaschutzvorgaben eingehalten werden sollen und Verbraucher:innen wirksam vor dauerhaft hohen Energiekosten geschützt werden können.
Energiewende braucht Verlässlichkeit – Ausbau der Erneuerbaren nicht ausbremsen
Die geplanten Förderkürzungen bei der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 25 kW sind nach Einschätzung des GIH zu groß und zu schnell angesetzt. Stefan Bolln, der Vorsitzende des Energieberatendenverbands GIH sagt dazu: „Ein abrupter Abbau der Förderung würde einen erheblichen Investitionseinbruch auslösen – mit negativen Folgen nicht nur für Anlagenbetreiber, sondern auch für Handwerk, Mittelstand und die gesamte Wirtschaft. Förderanpassungen müssen daher planbar und schrittweise erfolgen.“ Ein überschneller Abbruch gefährde Vertrauen und Investitionssicherheit. „Photovoltaik ist das zentrale Instrument, um Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende zu beteiligen – dieser Mitmacheffekt darf nicht leichtfertig verspielt werden“ betont Bolln.
Bislang wurden Betreiber entschädigt, wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden mussten. Der neue Entwurf sieht nun kapazitätsbeschränkte Netze ohne Entschädigungsanspruch vor. Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt würde es Netzbetreibern ermöglichen, neue Anlagen zwar anzuschließen, im Fall der Abregelung jedoch keine Entschädigung mehr zahlen zu müssen. Die Folge: Investitionen werden unkalkulierbar, wirtschaftliche Risiken steigen erheblich – und der Ausbau wird gehemmt. Der GIH fordert daher, auf unkalkulierbare Instrumente dringend zu verzichten. Gleichzeitig spricht sich der Verband für eine bessere Synchronisierung von Netzausbau und dem Ausbau der erneuerbaren Energien aus, um die Systemkosten zu begrenzen. Dabei darf der Ausbau von Aufdach-Photovoltaikanlagen keinesfalls ausgebremst werden. Perspektivisch sollten neue PV-Anlagen zudem möglichst nur noch in Kombination mit Speichern errichtet werden, um Netz und System zu entlasten. Es ist wichtig, zusätzliche Hürden zu vermeiden und Genehmigungsverfahren nicht weiter zu verkomplizieren.
Ebenso sollte geprüft werden, Erneuerbare Energien planbar an Netzausbaukosten zu beteiligen – transparent und wirtschaftlich kalkulierbar. Netzdienliches Verhalten könnte gezielt durch Boni angereizt werden, damit Speicher auf die Zeiten hoher Einspeisung ausgelegt werden, um das Netz zu entlasten.
Der GIH appelliert an Politik und Verbraucher:innen, die qualifizierte Energieberatung einzubinden. Sie optimiert die Wirtschaftlichkeit von Anlagen, verbindet Photovoltaik sinnvoll mit erneuerbaren Heizsystemen und sorgt dafür, dass Investitionen im Zuge von Sanierungen strategisch „mitgedacht“ werden. Das sichert nicht nur den Erfolg der Energiewende, sondern käme auch Unternehmen und Handwerk zugute.
Wärmewende braucht klare Vorgaben: GIH kritisiert Abkehr von 65-Prozent-Ziel im neuen GMG
Besonders kritisch sieht der Verband die Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe für neue Heizungen. Mit ihrem Wegfall fehlen zunächst verbindliche Anforderungen an neu eingebaute Heizsysteme. Aus Sicht der Energieberatung ist das ein Rückschritt warnt Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH: „Wenn Klimaschutz ernst gemeint ist, darf es hier keinen Rückschritt geben. Die ersatzlose Streichung der 65-Prozent-Regel stellt die Erreichbarkeit der Klimaziele 2045 erheblich in Frage.“ Die Klimaziele seien nur dann erreichbar, wenn der Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich in den kommenden Jahren erhöht – nicht gesenkt – werde.
Kostenrisiken für Verbraucher:innen
Der GIH warnt ausdrücklich vor einer möglichen Kostenfalle für Eigentümer:innen. Der Entwurf setzt verstärkt auf Brennstoffbeimischungen wie Grüngasquoten. Nachhaltig verfügbare Mengen an grünem Gas sind jedoch begrenzt und perspektivisch teuer. Es droht der Eindruck, gasbasierte Heizungen seien langfristig klimaneutral und bezahlbar – tatsächlich sind Preisentwicklung und Verfügbarkeit alles andere als gesichert.
„Wer heute in eine neue fossile Heizung investiert und auf zukünftige Beimischungen hofft, könnte in wenigen Jahren mit deutlich steigenden Betriebskosten konfrontiert sein. Ohne zusätzlichen Wärmeschutz und eine konsequente Senkung des Energieverbrauchs drohen erhebliche Mehrbelastungen“, so Bolln. Die geplante Regelung verschiebe wirtschaftliche Risiken in die Zukunft – und damit auf Verbraucher:innen.
Demgegenüber zeigen Marktanalysen, dass erneuerbare Heizsysteme häufig mit stärkeren Wertsteigerungen von Immobilien einhergehen als Gebäude mit fossilen Heizungen. Eine konsequente Transformation bietet daher nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.
Beratung bleibt unverzichtbar
Mit Sorge sieht der GIH auch den Wegfall der verpflichtenden Einbindung von Energieberatenden beim Einbau einer neuen Heizung. Die bisherige Beratungspflicht habe vielen Verbraucher:innen geholfen, ihr Gebäude ganzheitlich zu bewerten, Sanierungspotenziale zu erkennen und Investitionsentscheidungen auf einer fundierten Grundlage zu treffen. „Gerade wenn Eigentümerinnen und Eigentümer langfristig an fossilen Lösungen festhalten möchten, ist eine unabhängige Beratung unerlässlich, um Kostenrisiken, Preisentwicklungen und regulatorische Unsicherheiten realistisch einschätzen zu können“, betont der GIH-Vorsitzende. Der Verband ruft daher Beratende und Handwerksbetriebe auf, weiterhin vor Ort umfassend zu Kosten, Nutzen und langfristigen Entwicklungen zu informieren.
Das Eckpunktepapier ist ein erster Aufschlag – jedoch mit vielen offenen Fragen, auch im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD). Technologieoffenheit unterstützt der GIH grundsätzlich, ohne verlässliche Rahmenbedingungen und Anreize entscheiden sich Eigentümer:innen jedoch nicht automatisch für klimafreundliche Lösungen. Das Gesetzgebungsverfahren sollte daher genutzt werden, um Planungssicherheit, klare Effizienzanforderungen und wirksame Investitionssignale für eine erfolgreiche Wärmewende zu verankern.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Führende Verbände legen Expertengutachten vor
Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG): „Die Maßnahmen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz bewirken je nach gewählter Technik eine CO2-Minderung von 50 bis 90 Prozent in einem typischen Bestandsgebäude. Der Ersatz einer veralteten durch eine effizientere, neue Gasheizung kann hingegen selbst unter Berücksichtigung geringfügiger Anteile von Biomethan keinen gleichwertigen Beitrag leisten.“
Außerdem betrachteten die Gutachter die Hinzunahme von Ersatzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erfüllung der derzeitigen 65-Prozent-Vorgabe: „Zwischen erneuerbaren Heizsystemen und einer guten Gebäudehülle besteht kein Widerspruch – im Gegenteil. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle senken den Endenergieverbrauch und die Kosten deutlich. Zusätzlich verringern Sie die Strom Spitzenlast im Winter, stabilisieren damit das Netz und reduzieren den Bedarf an zusätzlicher Netzinfrastruktur“, so Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm, Leiter des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München (FIW).
„Die Koalition darf jetzt bei den Ambitionen nicht nachlassen“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.: „Das reformierte Gebäudeenergiegesetz muss Verbrauchern auch zukünftig eine klare Orientierung geben, welche Wege zu einem zukunftssicheren Zuhause führen und welche Wege die Abhängigkeit von Gas und Öl vielmehr verschärfen. Wichtig ist, dass Hauseigentümer nicht im Vertrauen auf unhaltbare Versprechungen der Energiewirtschaft neue Gasheizungen installieren.“
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V.: „Der deutsche Gebäudebestand ist energetisch sehr unterschiedlich, daher benötigt jede Immobilie eine individuelle Sanierungslösung, um das gemeinsame Ziel der Wärmewende zu erreichen. Ob neue Heizung oder Gebäudehülle und in welcher Reihenfolge, das sollten die Eigentümer vor Ort mit den Energieberatern entscheiden. Die Wärmewende gelingt nur im Zusammenspiel aller Sanierungslösungen, darauf sollte sich das neue Gebäudemodernisierungsgesetz konzentrieren.“
Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberatendenverbands GIH: „Diese Verbändekooperation aus Anbietern der zentralen Lösungen für die Wärmewende und uns als Experten vor Ort ist von herausragender Bedeutung. Die Senkung des Energiebedarfs muss zukünftig, neben der wichtigen CO2-Minderung, zu einem maßgeblichen Faktor werden. Würden
Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle nun auch als alternative Lösung gleichwertig anerkannt, wäre dies ein echter Durchbruch. Dies trägt dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung, Energie und damit auch Kosten zu sparen.”
Das Gutachten sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette rund um Wärmepumpen umfasst. Im BWP sind über 1.300 Unternehmen der Heizungsindustrie, Handwerksunternehmen, Planungs- und Architekturbüros, Bohrfirmen sowie Energieversorger organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren.
Der BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle repräsentiert alle an der Gebäudehülle beteiligten Bauprodukte. Dazu gehören Hersteller von Steinen, Fenstern, Türen, Fassaden, Putzsystemen und Dämmstoffen. Die effiziente Gebäudehülle ist für das Erreichen der Klimaschutzziele unabdingbar und spielt ebenso beim Werterhalt einer Immobilie als auch für Komfort und Gesundheit eine wichtige Rolle.
Über den GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.:
Der GIH vertritt als Dachverband von 13 regionalen Mitgliedsverbänden aus den jeweiligen Bundesländern mehr als 5.500 qualifizierte Energieberatende, darunter Handwerksmeister und Techniker, Ingenieure, Architekten, Naturwissenschaftler und Quereinsteiger. GIH-Mitglieder beraten unter anderem in den Bereichen Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie in Energieeffizienz in der Wirtschaft und Auditierung von Unternehmen.
Was lange währt - GIH und ZIV machen Zusammenarbeit offiziell
Die Verbindung von Energieberatung und Schornsteinfegerhandwerk ist schon heute stark: Jede Schornsteinfegermeisterin und jeder Schornsteinfegermeister absolviert im Rahmen der Meisterprüfung einen Energieberatungskurs. Mit ihren hoheitlichen Aufgaben leisten Schornsteinfeger einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Vollzug energiepolitischer Vorgaben – und sind damit eine zentrale Schnittstelle zur Energieberatung. Die Wärmewende und die Dekarbonisierung der Heizungen erhöhen den Bedarf an ganzheitlichen, gewerkeübergreifenden Lösungen. Darüber hinaus sind auch viele Schornsteinfegerbetriebe in der Energieberatung tätig. Genau hier liegt großes Potenzial für die enge Zusammenarbeit.
„Für uns als Energieberaterinnen und Energieberater ist die Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfegerhandwerk ein echter Gewinn. Wir treffen dieselben Gebäudeeigentümer, verfolgen dieselben Ziele und ergänzen uns fachlich ideal. Die Kooperationsvereinbarung macht sichtbar, was in der Praxis längst Realität ist: Nur gemeinsam und gewerkeübergreifend können wir die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich gestalten“, betont Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH.
Präsident des ZIV, Alexis Gula, freut sich ebenfalls über die zukünftige – offizielle –Zusammenarbeit: „Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind täglich in Gebäuden unterwegs und stehen in persönlichem Austausch mit den Menschen. Wir stellen fest, wo tatsächlich energetischer Handlungsbedarf besteht und wo die individuellen Herausforderungen liegen. Über eine Kooperationsvereinbarung mit dem GIH können wir unsere Erfahrungen noch besser bündeln und die Wärmewende im Gebäudebestand gemeinsam voranbringen.“

Bild: v.l. Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH), Alexis Gula (Präsident ZIV), Stefan Bolln (Vorsitzender GIH), Julian Schwark (Vorstand Energie, ZIV)
Über den GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.:
Der GIH engagiert sich aktiv, um die Belange der Energieberatenden auf Bundes- und Landesebene zu vertreten. Durch seine politische Arbeit strebt der Verband an, die Rahmenbedingungen für die Branche positiv zu gestalten und innovative Lösungen zur Begrenzung des Klimawandels voranzutreiben. Als Dachverband von 13 regionalen Mitgliedsverbänden aus den jeweiligen Bundesländern, vertritt er mehr als 5.500 qualifizierte Energieberatende, darunter Handwerksmeister und Techniker, Ingenieure, Architekten, Naturwissenschaftler und Quereinsteiger. GIH-Mitglieder beraten unter anderem in den Bereichen Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie in Energieeffizienz in der Wirtschaft und Auditierung von Unternehmen.
Über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks:
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks vertritt die Interessen des Schornsteinfegerhandwerks in Deutschland. Zu den Mitgliedern im Bundesverband zählen 16 Landesinnungsverbände sowie deren angegliederte Innungen. Zurzeit sind rund 7.300 Innungsbetriebe mit über 11.000 Energieberaterinnen und Energieberatern, über 16.000 Angestellten und mehr als 200.000 Kundenkontakten täglich in einer Innung organisiert und als Teil dieser Organisationseinheit im Bundesverband vertreten. Er repräsentiert damit weit über 90 Prozent aller am Markt beteiligten Betriebe. Als direkter Ansprechpartner für Behörden, Ministerien, Verbände und Marktpartner beteiligt er sich an fachlichen und berufspolitischen Abstimmungsprozessen, Ausschüssen und Arbeitskreisen. Der Bundesverband kommuniziert Themen des Handwerks in der Öffentlichkeit und berät Mitglieder, Bürger und Marktpartner.
GIH und BuVEG vereinbaren Kooperation: Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebestand
Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH: „Energieberatende betrachten Gebäude ganzheitlich und kombinieren Technik und Hülle für die beste Sanierungslösung. Während Wärmepumpen und Co. stark gefördert werden, erhalten Maßnahmen an der Gebäudehülle politisch, fördertechnisch und medial zurzeit noch zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der BuVEG-Kooperation wollen wir dies ändern, denn oft ist es sinnvoll, zuerst den Energiebedarf z.B. durch Dämmung zu senken und anschließend eine erneuerbare Heizungsanlage optimal darauf anzupassen.“
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG: „Die Energieberater sind aufgrund ihrer ausgeprägten Expertise der Schlüssel für zukunftsweisenden Gebäudebestand in Deutschland. Wir freuen uns daher, zur Bündelung von Kompetenzen und zur Stärkung unserer politischen Positionen künftig enger mit dem GIH zu kooperieren. Die Herausforderungen könnten nicht größer sein: Die Quote energetischer Sanierungen in Deutschland liegt mit 0,7 Prozent weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um Klimaneutralität im Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen. Wir sind uns einig, dass verstärkt auf moderne Fassaden, Dächer und Fenster gesetzt werden muss, um den Energieverbrauch deutlich zu senken.“
An der feierlichen Unterzeichnung am Abend des 28. Januar 2026 in Berlin nahmen zahlreiche Mitglieder beider Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem politischen Berlin teil. Im Mittelpunkt stand eine Paneldiskussion mit den Berichterstattern zum Gebäudemodernisierungsgesetz des Deutschen Bundestags Lars Rohwer MdB (CDU), Angelika Glöckner MdB (SPD) sowie Dr. Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft).

(vlnr.) Stefan Bolln (GIH), Jan Peter Hinrichs (BuVEG), Lars Rohwer (CDU), Dr. Alaa Alhamwi (Grüne), Angelika Glöckner (SPD), Benjamin Weismann (GIH)
Credit: Mara von Kummer
Über den GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.:
Der GIH engagiert sich aktiv, um die Belange der Energieberatenden auf Bundes- und Landesebene zu vertreten. Durch seine politische Arbeit strebt der Verband an, die Rahmenbedingungen für die Branche positiv zu gestalten und innovative Lösungen zur Begrenzung des Klimawandels voranzutreiben. Als Dachverband von 13 regionalen Mitgliedsverbänden aus den jeweiligen Bundesländern, vertritt er mehr als 5.500 qualifizierte Energieberatende, darunter Handwerksmeister und Techniker, Ingenieure, Architekten, Naturwissenschaftler und Quereinsteiger. GIH-Mitglieder beraten unter anderem in den Bereichen Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie in Energieeffizienz in der Wirtschaft und Auditierung von Unternehmen.
Der BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle repräsentiert alle an der Gebäudehülle beteiligten Gewerke. Dazu gehören Hersteller von Steinen, Fenstern, Türen, Fassaden, Putzsystemen und Dämmstoffen. Die effiziente Gebäudehülle ist für das Erreichen der Klimaschutzziele unabdingbar und spielt ebenso beim Werterhalt einer Immobilie als auch für Komfort und Gesundheit eine wichtige Rolle.
GIH: Klimaziele im Gebäudesektor nur mit erneuerbaren Energien und starker Energieeffizienz
Kritisch sieht der GIH jedoch den Perspektivwechsel der Studie, wonach die Klimaziele auch bei einer dauerhaft niedrigen Sanierungsrate von rund einem Prozent erreichbar sein sollen. Nahezu alle relevanten Studien – auch frühere Prognos-Untersuchungen – empfehlen hingegen Sanierungsraten von mindestens zwei Prozent, um die nationalen und europäischen Klimaziele im Gebäudebestand sicher zu erreichen.
Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH-Bundesverbands, betont die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes: “Erneuerbare Energien und Energieeffizienz müssen zusammengedacht werden. Während Heiztechnik vergleichsweise kurze Lebenszyklen hat, wirken Hüllensanierungen über viele Jahrzehnte. Eine einseitige Fokussierung auf den Heizungstausch greift daher zu kurz. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst den Wärmebedarf durch Dämmmaßnahmen zu senken und den Heizungstausch anlassbezogen vorzunehmen – dann kann die neue Anlage kleiner und kostengünstiger ausgelegt werden.”
Zudem warnt der GIH vor der verunsichernden Wirkung der Studie auf eine ohnehin angeschlagene Bau- und Sanierungsbranche. Notwendig sind verlässliche, langfristige Rahmenbedingungen und planbare Förderimpulse. Die aktuell sehr niedrige Sanierungsquote von rund 0,7 Prozent zeigt den dringenden Handlungsbedarf.
Der GIH fordert, öffentliche Mittel stärker auf die Reduktion des Wärmebedarfs durch Hüllensanierungen auszurichten und die Förderkulisse ausgewogener zu gestalten – insbesondere bei besonders ineffizienten Gebäuden. “Energetische Sanierungen leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern verbessern auch Komfort, Gesundheit, Hitzeschutz, Versorgungssicherheit und den Werterhalt von Gebäuden”, so Weismann.
Zur Studie: „Auswirkungen unterschiedlicher Sanierungsraten auf das Energiesystem und seine Kosten“ (12/2025) https://www.stiftung-klima.de/de/studie/

