Klimaschutzprogramm: Gebäudesektor bleibt Sorgenkind
Gerade im Gebäudesektor zeigt sich die Lücke deutlich: Die Emissionen stiegen sogar von 101 auf 103 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2025. Die Klimaziele wurden damit bereits verfehlt.
„Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass wir im Gebäudesektor auf dem falschen Weg sind. Wenn die Emissionen trotz bestehender Förderprogramme weiter steigen, reicht das Maßnahmenpaket schlicht nicht aus. Wir brauchen jetzt wirksame Instrumente, die Effizienzmaßnahmen konsequent anreizen und erneuerbare Heizlösungen voranbringen – sonst werden die Klimaziele erneut verfehlt“, kritisiert Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.
Positiv ist zwar – laut Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz – die gesicherte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029, diese muss jedoch über 2030 hinaus verlässlich fortgeführt werden. Gleichzeitig bleibt unklar, welchen konkreten Beitrag Förderprogramme wie BEG und BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) im Klimaschutzprogramm zur Emissionsminderung leisten.
Zudem wurden wichtige Ansätze – etwa stärkere Effizienzförderungen oder verbesserte steuerliche Abschreibungen – im aktuellen Programm gestrichen. Auch ordnungsrechtliche Instrumente wie die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) spielen faktisch keine Rolle. Förderprogramme allein werden die Ziele nicht erreichen.
Der GIH sieht im vorliegenden Programm erheblichen Nachbesserungsbedarf und fordert gezielte, wirksame Maßnahmen im Gebäudesektor. Insbesondere Effizienzmaßnahmen bei den energetisch schlechtesten Gebäuden müssen deutlich gestärkt werden. Gerade hier liegen die größten Einsparpotenziale – zugleich leisten Sanierungen einen wichtigen Beitrag, um Bevölkerung, Unternehmen und Kommunen dauerhaft vor steigenden Energiekosten zu schützen.
Zudem müssen die Biogasquoten im geplanten GMG zügig festgelegt werden und verlässlich bis 2045 ansteigen. Nur mit klaren und frühzeitig kommunizierten Vorgaben können Fehlinvestitionen in fossile Heizsysteme vermieden und Planungssicherheit für alle Akteure geschaffen werden.
Darüber hinaus ist eine konsequente Priorisierung erneuerbarer Heiztechnologien erforderlich. Sie sind nicht nur unverzichtbar für das Erreichen der Klimaziele, sondern stellen langfristig auch die wirtschaftlichste Lösung dar.
Insgesamt gilt: Das GMG muss klar vorgeben, wie die Klimaschutzvorgaben eingehalten werden sollen und Verbraucher:innen wirksam vor dauerhaft hohen Energiekosten geschützt werden können.
Energiewende braucht Verlässlichkeit – Ausbau der Erneuerbaren nicht ausbremsen
Die geplanten Förderkürzungen bei der Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 25 kW sind nach Einschätzung des GIH zu groß und zu schnell angesetzt. Stefan Bolln, der Vorsitzende des Energieberatendenverbands GIH sagt dazu: „Ein abrupter Abbau der Förderung würde einen erheblichen Investitionseinbruch auslösen – mit negativen Folgen nicht nur für Anlagenbetreiber, sondern auch für Handwerk, Mittelstand und die gesamte Wirtschaft. Förderanpassungen müssen daher planbar und schrittweise erfolgen.“ Ein überschneller Abbruch gefährde Vertrauen und Investitionssicherheit. „Photovoltaik ist das zentrale Instrument, um Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende zu beteiligen – dieser Mitmacheffekt darf nicht leichtfertig verspielt werden“ betont Bolln.
Bislang wurden Betreiber entschädigt, wenn Erneuerbare-Energien-Anlagen aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden mussten. Der neue Entwurf sieht nun kapazitätsbeschränkte Netze ohne Entschädigungsanspruch vor. Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt würde es Netzbetreibern ermöglichen, neue Anlagen zwar anzuschließen, im Fall der Abregelung jedoch keine Entschädigung mehr zahlen zu müssen. Die Folge: Investitionen werden unkalkulierbar, wirtschaftliche Risiken steigen erheblich – und der Ausbau wird gehemmt. Der GIH fordert daher, auf unkalkulierbare Instrumente dringend zu verzichten. Gleichzeitig spricht sich der Verband für eine bessere Synchronisierung von Netzausbau und dem Ausbau der erneuerbaren Energien aus, um die Systemkosten zu begrenzen. Dabei darf der Ausbau von Aufdach-Photovoltaikanlagen keinesfalls ausgebremst werden. Perspektivisch sollten neue PV-Anlagen zudem möglichst nur noch in Kombination mit Speichern errichtet werden, um Netz und System zu entlasten. Es ist wichtig, zusätzliche Hürden zu vermeiden und Genehmigungsverfahren nicht weiter zu verkomplizieren.
Ebenso sollte geprüft werden, Erneuerbare Energien planbar an Netzausbaukosten zu beteiligen – transparent und wirtschaftlich kalkulierbar. Netzdienliches Verhalten könnte gezielt durch Boni angereizt werden, damit Speicher auf die Zeiten hoher Einspeisung ausgelegt werden, um das Netz zu entlasten.
Der GIH appelliert an Politik und Verbraucher:innen, die qualifizierte Energieberatung einzubinden. Sie optimiert die Wirtschaftlichkeit von Anlagen, verbindet Photovoltaik sinnvoll mit erneuerbaren Heizsystemen und sorgt dafür, dass Investitionen im Zuge von Sanierungen strategisch „mitgedacht“ werden. Das sichert nicht nur den Erfolg der Energiewende, sondern käme auch Unternehmen und Handwerk zugute.
Wärmewende braucht klare Vorgaben: GIH kritisiert Abkehr von 65-Prozent-Ziel im neuen GMG
Besonders kritisch sieht der Verband die Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe für neue Heizungen. Mit ihrem Wegfall fehlen zunächst verbindliche Anforderungen an neu eingebaute Heizsysteme. Aus Sicht der Energieberatung ist das ein Rückschritt warnt Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH: „Wenn Klimaschutz ernst gemeint ist, darf es hier keinen Rückschritt geben. Die ersatzlose Streichung der 65-Prozent-Regel stellt die Erreichbarkeit der Klimaziele 2045 erheblich in Frage.“ Die Klimaziele seien nur dann erreichbar, wenn der Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudebereich in den kommenden Jahren erhöht – nicht gesenkt – werde.
Kostenrisiken für Verbraucher:innen
Der GIH warnt ausdrücklich vor einer möglichen Kostenfalle für Eigentümer:innen. Der Entwurf setzt verstärkt auf Brennstoffbeimischungen wie Grüngasquoten. Nachhaltig verfügbare Mengen an grünem Gas sind jedoch begrenzt und perspektivisch teuer. Es droht der Eindruck, gasbasierte Heizungen seien langfristig klimaneutral und bezahlbar – tatsächlich sind Preisentwicklung und Verfügbarkeit alles andere als gesichert.
„Wer heute in eine neue fossile Heizung investiert und auf zukünftige Beimischungen hofft, könnte in wenigen Jahren mit deutlich steigenden Betriebskosten konfrontiert sein. Ohne zusätzlichen Wärmeschutz und eine konsequente Senkung des Energieverbrauchs drohen erhebliche Mehrbelastungen“, so Bolln. Die geplante Regelung verschiebe wirtschaftliche Risiken in die Zukunft – und damit auf Verbraucher:innen.
Demgegenüber zeigen Marktanalysen, dass erneuerbare Heizsysteme häufig mit stärkeren Wertsteigerungen von Immobilien einhergehen als Gebäude mit fossilen Heizungen. Eine konsequente Transformation bietet daher nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Vorteile.
Beratung bleibt unverzichtbar
Mit Sorge sieht der GIH auch den Wegfall der verpflichtenden Einbindung von Energieberatenden beim Einbau einer neuen Heizung. Die bisherige Beratungspflicht habe vielen Verbraucher:innen geholfen, ihr Gebäude ganzheitlich zu bewerten, Sanierungspotenziale zu erkennen und Investitionsentscheidungen auf einer fundierten Grundlage zu treffen. „Gerade wenn Eigentümerinnen und Eigentümer langfristig an fossilen Lösungen festhalten möchten, ist eine unabhängige Beratung unerlässlich, um Kostenrisiken, Preisentwicklungen und regulatorische Unsicherheiten realistisch einschätzen zu können“, betont der GIH-Vorsitzende. Der Verband ruft daher Beratende und Handwerksbetriebe auf, weiterhin vor Ort umfassend zu Kosten, Nutzen und langfristigen Entwicklungen zu informieren.
Das Eckpunktepapier ist ein erster Aufschlag – jedoch mit vielen offenen Fragen, auch im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD). Technologieoffenheit unterstützt der GIH grundsätzlich, ohne verlässliche Rahmenbedingungen und Anreize entscheiden sich Eigentümer:innen jedoch nicht automatisch für klimafreundliche Lösungen. Das Gesetzgebungsverfahren sollte daher genutzt werden, um Planungssicherheit, klare Effizienzanforderungen und wirksame Investitionssignale für eine erfolgreiche Wärmewende zu verankern.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Führende Verbände legen Expertengutachten vor
Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG): „Die Maßnahmen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz bewirken je nach gewählter Technik eine CO2-Minderung von 50 bis 90 Prozent in einem typischen Bestandsgebäude. Der Ersatz einer veralteten durch eine effizientere, neue Gasheizung kann hingegen selbst unter Berücksichtigung geringfügiger Anteile von Biomethan keinen gleichwertigen Beitrag leisten.“
Außerdem betrachteten die Gutachter die Hinzunahme von Ersatzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erfüllung der derzeitigen 65-Prozent-Vorgabe: „Zwischen erneuerbaren Heizsystemen und einer guten Gebäudehülle besteht kein Widerspruch – im Gegenteil. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle senken den Endenergieverbrauch und die Kosten deutlich. Zusätzlich verringern Sie die Strom Spitzenlast im Winter, stabilisieren damit das Netz und reduzieren den Bedarf an zusätzlicher Netzinfrastruktur“, so Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm, Leiter des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München (FIW).
„Die Koalition darf jetzt bei den Ambitionen nicht nachlassen“, so Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.: „Das reformierte Gebäudeenergiegesetz muss Verbrauchern auch zukünftig eine klare Orientierung geben, welche Wege zu einem zukunftssicheren Zuhause führen und welche Wege die Abhängigkeit von Gas und Öl vielmehr verschärfen. Wichtig ist, dass Hauseigentümer nicht im Vertrauen auf unhaltbare Versprechungen der Energiewirtschaft neue Gasheizungen installieren.“
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) e.V.: „Der deutsche Gebäudebestand ist energetisch sehr unterschiedlich, daher benötigt jede Immobilie eine individuelle Sanierungslösung, um das gemeinsame Ziel der Wärmewende zu erreichen. Ob neue Heizung oder Gebäudehülle und in welcher Reihenfolge, das sollten die Eigentümer vor Ort mit den Energieberatern entscheiden. Die Wärmewende gelingt nur im Zusammenspiel aller Sanierungslösungen, darauf sollte sich das neue Gebäudemodernisierungsgesetz konzentrieren.“
Benjamin Weismann, Geschäftsführer des Energieberatendenverbands GIH: „Diese Verbändekooperation aus Anbietern der zentralen Lösungen für die Wärmewende und uns als Experten vor Ort ist von herausragender Bedeutung. Die Senkung des Energiebedarfs muss zukünftig, neben der wichtigen CO2-Minderung, zu einem maßgeblichen Faktor werden. Würden
Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle nun auch als alternative Lösung gleichwertig anerkannt, wäre dies ein echter Durchbruch. Dies trägt dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung, Energie und damit auch Kosten zu sparen.”
Das Gutachten sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette rund um Wärmepumpen umfasst. Im BWP sind über 1.300 Unternehmen der Heizungsindustrie, Handwerksunternehmen, Planungs- und Architekturbüros, Bohrfirmen sowie Energieversorger organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren.
Der BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle repräsentiert alle an der Gebäudehülle beteiligten Bauprodukte. Dazu gehören Hersteller von Steinen, Fenstern, Türen, Fassaden, Putzsystemen und Dämmstoffen. Die effiziente Gebäudehülle ist für das Erreichen der Klimaschutzziele unabdingbar und spielt ebenso beim Werterhalt einer Immobilie als auch für Komfort und Gesundheit eine wichtige Rolle.
Über den GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.:
Der GIH vertritt als Dachverband von 13 regionalen Mitgliedsverbänden aus den jeweiligen Bundesländern mehr als 5.500 qualifizierte Energieberatende, darunter Handwerksmeister und Techniker, Ingenieure, Architekten, Naturwissenschaftler und Quereinsteiger. GIH-Mitglieder beraten unter anderem in den Bereichen Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie in Energieeffizienz in der Wirtschaft und Auditierung von Unternehmen.
Was lange währt - GIH und ZIV machen Zusammenarbeit offiziell
Die Verbindung von Energieberatung und Schornsteinfegerhandwerk ist schon heute stark: Jede Schornsteinfegermeisterin und jeder Schornsteinfegermeister absolviert im Rahmen der Meisterprüfung einen Energieberatungskurs. Mit ihren hoheitlichen Aufgaben leisten Schornsteinfeger einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung und zum Vollzug energiepolitischer Vorgaben – und sind damit eine zentrale Schnittstelle zur Energieberatung. Die Wärmewende und die Dekarbonisierung der Heizungen erhöhen den Bedarf an ganzheitlichen, gewerkeübergreifenden Lösungen. Darüber hinaus sind auch viele Schornsteinfegerbetriebe in der Energieberatung tätig. Genau hier liegt großes Potenzial für die enge Zusammenarbeit.
„Für uns als Energieberaterinnen und Energieberater ist die Zusammenarbeit mit dem Schornsteinfegerhandwerk ein echter Gewinn. Wir treffen dieselben Gebäudeeigentümer, verfolgen dieselben Ziele und ergänzen uns fachlich ideal. Die Kooperationsvereinbarung macht sichtbar, was in der Praxis längst Realität ist: Nur gemeinsam und gewerkeübergreifend können wir die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich gestalten“, betont Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH.
Präsident des ZIV, Alexis Gula, freut sich ebenfalls über die zukünftige – offizielle –Zusammenarbeit: „Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger sind täglich in Gebäuden unterwegs und stehen in persönlichem Austausch mit den Menschen. Wir stellen fest, wo tatsächlich energetischer Handlungsbedarf besteht und wo die individuellen Herausforderungen liegen. Über eine Kooperationsvereinbarung mit dem GIH können wir unsere Erfahrungen noch besser bündeln und die Wärmewende im Gebäudebestand gemeinsam voranbringen.“

Bild: v.l. Benjamin Weismann (Geschäftsführer GIH), Alexis Gula (Präsident ZIV), Stefan Bolln (Vorsitzender GIH), Julian Schwark (Vorstand Energie, ZIV)
Über den GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.:
Der GIH engagiert sich aktiv, um die Belange der Energieberatenden auf Bundes- und Landesebene zu vertreten. Durch seine politische Arbeit strebt der Verband an, die Rahmenbedingungen für die Branche positiv zu gestalten und innovative Lösungen zur Begrenzung des Klimawandels voranzutreiben. Als Dachverband von 13 regionalen Mitgliedsverbänden aus den jeweiligen Bundesländern, vertritt er mehr als 5.500 qualifizierte Energieberatende, darunter Handwerksmeister und Techniker, Ingenieure, Architekten, Naturwissenschaftler und Quereinsteiger. GIH-Mitglieder beraten unter anderem in den Bereichen Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie in Energieeffizienz in der Wirtschaft und Auditierung von Unternehmen.
Über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks:
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks vertritt die Interessen des Schornsteinfegerhandwerks in Deutschland. Zu den Mitgliedern im Bundesverband zählen 16 Landesinnungsverbände sowie deren angegliederte Innungen. Zurzeit sind rund 7.300 Innungsbetriebe mit über 11.000 Energieberaterinnen und Energieberatern, über 16.000 Angestellten und mehr als 200.000 Kundenkontakten täglich in einer Innung organisiert und als Teil dieser Organisationseinheit im Bundesverband vertreten. Er repräsentiert damit weit über 90 Prozent aller am Markt beteiligten Betriebe. Als direkter Ansprechpartner für Behörden, Ministerien, Verbände und Marktpartner beteiligt er sich an fachlichen und berufspolitischen Abstimmungsprozessen, Ausschüssen und Arbeitskreisen. Der Bundesverband kommuniziert Themen des Handwerks in der Öffentlichkeit und berät Mitglieder, Bürger und Marktpartner.
GIH und BuVEG vereinbaren Kooperation: Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebestand
Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH: „Energieberatende betrachten Gebäude ganzheitlich und kombinieren Technik und Hülle für die beste Sanierungslösung. Während Wärmepumpen und Co. stark gefördert werden, erhalten Maßnahmen an der Gebäudehülle politisch, fördertechnisch und medial zurzeit noch zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der BuVEG-Kooperation wollen wir dies ändern, denn oft ist es sinnvoll, zuerst den Energiebedarf z.B. durch Dämmung zu senken und anschließend eine erneuerbare Heizungsanlage optimal darauf anzupassen.“
Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG: „Die Energieberater sind aufgrund ihrer ausgeprägten Expertise der Schlüssel für zukunftsweisenden Gebäudebestand in Deutschland. Wir freuen uns daher, zur Bündelung von Kompetenzen und zur Stärkung unserer politischen Positionen künftig enger mit dem GIH zu kooperieren. Die Herausforderungen könnten nicht größer sein: Die Quote energetischer Sanierungen in Deutschland liegt mit 0,7 Prozent weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um Klimaneutralität im Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen. Wir sind uns einig, dass verstärkt auf moderne Fassaden, Dächer und Fenster gesetzt werden muss, um den Energieverbrauch deutlich zu senken.“
An der feierlichen Unterzeichnung am Abend des 28. Januar 2026 in Berlin nahmen zahlreiche Mitglieder beider Verbände sowie Vertreterinnen und Vertreter aus dem politischen Berlin teil. Im Mittelpunkt stand eine Paneldiskussion mit den Berichterstattern zum Gebäudemodernisierungsgesetz des Deutschen Bundestags Lars Rohwer MdB (CDU), Angelika Glöckner MdB (SPD) sowie Dr. Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft).

(vlnr.) Stefan Bolln (GIH), Jan Peter Hinrichs (BuVEG), Lars Rohwer (CDU), Dr. Alaa Alhamwi (Grüne), Angelika Glöckner (SPD), Benjamin Weismann (GIH)
Credit: Mara von Kummer
Über den GIH – Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.:
Der GIH engagiert sich aktiv, um die Belange der Energieberatenden auf Bundes- und Landesebene zu vertreten. Durch seine politische Arbeit strebt der Verband an, die Rahmenbedingungen für die Branche positiv zu gestalten und innovative Lösungen zur Begrenzung des Klimawandels voranzutreiben. Als Dachverband von 13 regionalen Mitgliedsverbänden aus den jeweiligen Bundesländern, vertritt er mehr als 5.500 qualifizierte Energieberatende, darunter Handwerksmeister und Techniker, Ingenieure, Architekten, Naturwissenschaftler und Quereinsteiger. GIH-Mitglieder beraten unter anderem in den Bereichen Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie in Energieeffizienz in der Wirtschaft und Auditierung von Unternehmen.
Der BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle repräsentiert alle an der Gebäudehülle beteiligten Gewerke. Dazu gehören Hersteller von Steinen, Fenstern, Türen, Fassaden, Putzsystemen und Dämmstoffen. Die effiziente Gebäudehülle ist für das Erreichen der Klimaschutzziele unabdingbar und spielt ebenso beim Werterhalt einer Immobilie als auch für Komfort und Gesundheit eine wichtige Rolle.
GIH: Klimaziele im Gebäudesektor nur mit erneuerbaren Energien und starker Energieeffizienz
Kritisch sieht der GIH jedoch den Perspektivwechsel der Studie, wonach die Klimaziele auch bei einer dauerhaft niedrigen Sanierungsrate von rund einem Prozent erreichbar sein sollen. Nahezu alle relevanten Studien – auch frühere Prognos-Untersuchungen – empfehlen hingegen Sanierungsraten von mindestens zwei Prozent, um die nationalen und europäischen Klimaziele im Gebäudebestand sicher zu erreichen.
Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH-Bundesverbands, betont die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes: “Erneuerbare Energien und Energieeffizienz müssen zusammengedacht werden. Während Heiztechnik vergleichsweise kurze Lebenszyklen hat, wirken Hüllensanierungen über viele Jahrzehnte. Eine einseitige Fokussierung auf den Heizungstausch greift daher zu kurz. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst den Wärmebedarf durch Dämmmaßnahmen zu senken und den Heizungstausch anlassbezogen vorzunehmen – dann kann die neue Anlage kleiner und kostengünstiger ausgelegt werden.”
Zudem warnt der GIH vor der verunsichernden Wirkung der Studie auf eine ohnehin angeschlagene Bau- und Sanierungsbranche. Notwendig sind verlässliche, langfristige Rahmenbedingungen und planbare Förderimpulse. Die aktuell sehr niedrige Sanierungsquote von rund 0,7 Prozent zeigt den dringenden Handlungsbedarf.
Der GIH fordert, öffentliche Mittel stärker auf die Reduktion des Wärmebedarfs durch Hüllensanierungen auszurichten und die Förderkulisse ausgewogener zu gestalten – insbesondere bei besonders ineffizienten Gebäuden. “Energetische Sanierungen leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern verbessern auch Komfort, Gesundheit, Hitzeschutz, Versorgungssicherheit und den Werterhalt von Gebäuden”, so Weismann.
Zur Studie: „Auswirkungen unterschiedlicher Sanierungsraten auf das Energiesystem und seine Kosten“ (12/2025) https://www.stiftung-klima.de/de/studie/
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: GIH mahnt Tempo und klare Standards an
Die fachliche Ausgestaltung der Eckpunkte soll bis Ende Januar 2026 gemeinsam von den Fraktionsvorsitzenden, den Fachpolitiker:innen sowie den beiden zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Energie und Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen erarbeitet werden. Auf dieser Basis will die Bundesregierung anschließend zügig einen Kabinettsentwurf vorlegen. Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes gelten die Anforderungen des bestehenden GEGs.
Der Energieberatendenverband GIH begrüßt, dass die Weiterentwicklung des GEGs nun konkret angegangen wird. „Auch wenn eine Einigung vor Weihnachten bedauerlicherweise nicht mehr in Sicht ist, ist die klare Perspektive auf ein neues Gesetz ein wichtiges Signal“, betont Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH, „die Zeit in der Schwebe sollte jedoch begrenzt sein und die neuen Mindestanforderungen zeitnah bekannt gegeben werden.“ Für Energieberatende, Bevölkerung und Wirtschaft sei eine schnelle Umsetzung entscheidend, um Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen zu schaffen.
Besonders wichtig ist dem GIH, dass im Zuge der Neufassung die bewährten Inhalte beibehalten werden: Dazu zählen die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und den baulichen Wärmeschutz. Die derzeit geltenden Standards sind – auch unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten – wirtschaftlich sinnvoll und schützen Verbraucher:innen langfristig vor hohen Energiekosten. Im selben Schritt müssen auch die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt werden, um eine weitere Gesetzesnovelle zu vermeiden.
GIH warnt vor politischer Aufweichung der EPBD: Verlässlichkeit statt Verzögerung
Die EPBD wurde nach langer Vorbereitung im Dezember 2023 politisch geeint, am 12. März 2024 vom EU-Parlament beschlossen und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Die Vorgaben sind seit langer Zeit bekannt, und viele Akteure – darunter Gebäudeeigentümer:innen, Energieberatung sowie Baugewerbe, Hersteller und Handwerk, haben sich bereits darauf eingestellt die Vorgaben zum 28. Mai 2026 umzusetzen. „Eine erneute Aufweichung der Fristen würde die ohnehin angespannte Lage weiter verschärfen“, warnt Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH. „Sie schafft neue Unsicherheiten, lähmt Investitionen und untergräbt die Glaubwürdigkeit fachlicher Beratung.“
Deutschland hinkt schon jetzt, die Klimaziele 2030 und insbesondere das Ziel der Klimaneutralität 2045 zu erreichen. Jede Verzögerung verschlechtert die Ausgangslage weiter. Zudem würde eine grundlegende Änderung der EPBD ein neues EU-Gesetzgebungsverfahren nach sich ziehen – mit weiterer Verzögerung, ungewissem Ausgang und dem Risiko deutlich geringerer Anforderungen.
Eine Reduzierung oder Verschiebung der Vorgaben würde die Baubranche nicht beleben, sondern bremsen. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation wäre ein solcher Kurs riskant. „Viele Gebäude sind heute bereits sanierungsbedürftig. Wer notwendige Modernisierungen weiter hinauszögert, verschiebt die Kosten nur in die Zukunft – und erhöht sie“, betont Bolln. Die Bundesregierung müsse nun ihre Hausaufgaben machen und die Richtlinie wie vorgesehen umsetzen.
Der GIH fordert:
- Nullemissionsgebäude als Leitstandard: Der neue Gebäudestandard muss nun konkret definiert werden. Im Zentrum sollte stehen, dass vollständig auf fossile Energieträger verzichtet wird – ein Ansatz, der bereits heute technisch machbar und wirtschaftlich umsetzbar ist. Die öffentliche Hand sollte hier mit den eigenen Gebäuden vorangehen und Ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Damit Länder und Kommunen diesen Anspruch trotz angespannter Haushaltslagen erfüllen können, muss der Bund jedoch deutlich mehr finanzielle Mittel bereitstellen als bisher.
- Energieeffizienz und Erneuerbare gemeinsam denken: Ein verbindlicher Mindeststandard für die Gebäudehülle bleibt essenziell, um den Energiebedarf und damit auch die Kosten für den Netzausbau zu reduzieren. Die EPBD setzt bereits auf Gesamtenergieeffizienz und CO2-Minderung.
- Quartierslösungen sinnvoll nutzen: Sie können eine Ergänzung sein, dürfen jedoch nicht dazu führen, dass einzelne Gebäude dauerhaft unsaniert bleiben.
- Planungssicherheit sichern: Die Bundesregierung sollte die EPBD wie geplant umsetzen – mit pragmatischen und flexiblen Verfahren, aber ohne politische Aufweichungen oder Fristverlängerungen.
„Die Branche braucht Verlässlichkeit. Deutschland braucht klare Leitplanken, um seine Klimaziele zu erreichen“, fasst der GIH zusammen. „Wir haben Verständnis dafür, dass die Umsetzung Zeit braucht – aber Verzögerungen helfen niemandem. Jetzt zählen Entschlossenheit und das Stehen zu gemeinschaftlichen europäischen Entscheidungen als verlässlicher Partner.“
Klimaziele 2040 bekräftigen: Kurswechsel beim ETS 2 gefährdet Energiewende im Gebäudesektor
„Wir befürworten grundsätzlich ein klares Bekenntnis zu den Klimazielen 2040. Jetzt braucht es keine neue Unsicherheit durch kurzfristige Richtungswechsel, sondern stabile und planbare Rahmenbedingungen für die Energiewende“, sagt Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH. Die Umstellung auf erneuerbare Energien im Gebäudesektor läuft bereits – sie braucht weiterhin verlässliche Signale.
Die geplante Abschwächung des ETS 2 bewertet der GIH mit gemischten Gefühlen. Es sei wichtig, die Einbindung aller Mitgliedstaaten sicherzustellen, Sozialverträglichkeit und faire Übergänge zu berücksichtigen; allerdings dürfe dabei nicht das Ziel infrage gestellt werden. „Ein zu niedriger CO2-Preis sendet das falsche Signal: Fossile Heizungen bleiben wirtschaftlich erstmal attraktiv, Frühumsteiger werden so faktisch benachteiligt.“, so Bolln. Damit gefährde man den Ausbau der erneuerbaren Energien senke den Anreiz für sinnvolle energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle und schwäche die Glaubwürdigkeit der Energiewende.
Der GIH unterstützt daher den Plan der EU einer gezielten Verwendung der ETS 2-Einnahmen: Förderprogramme für Wärmepumpen, Elektromobilität und energetische Sanierungen müssen priorisiert werden. Andernfalls drohe die Verzerrung des Preissignals – ein niedriger Einstiegspreis könnte fossile Technik kurzfristig günstiger erscheinen lassen, obwohl sie langfristig teurer ist. Zudem bestehe die Gefahr, dass durch das spätere Nachziehen der Zertifikate der CO2-Preis in einigen Jahren umso stärker ansteige.
Am bestehenden System des ETS 2 hält der GIH fest: einem marktbildenden CO2-Preis ab 2027. Bevor das System grundsätzlich in Frage gestellt wird, sieht der Verband im sogenannten Frontloading – also einer kurzfristigen Vorverlagerung der Einnahmen – eine begrenzte Ausweichmöglichkeit, um den Klimaschutz in Europa weiter voranzubringen.
„Klarheit und Konsequenz sind jetzt gefordert– die Energiewende braucht keine Bremse, sondern einen verlässlichen Rahmen“, fasst Bolln zusammen.

