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SUMMARY:Weiterbildung "Qualifikationsprüfung: Energieberatung für Wohngebäude" (Aufbaukurs) ab dem 5. Mai 2026
DESCRIPTION:Der GIH Baden-Württemberg bietet vom 26. Februar 2026 bis 31. Juli 2026 die Weiterbildung „Qualifikationsprüfung: Energieberatung für Wohngebäude“ für Quereinsteiger an\, die in zwei Kurse (Grund- und Aufbaukurs) gegliedert ist.\nBeide Kurse umfassen zusammen 240 Unterrichtseinheiten (à 45 min).\nDer Aufkurs umfasst 120 Unterrichtseinheiten. 60 % des Unterrichts finden in Präsenz statt\, die anderen 40 % werden online durchgeführt.Die Teilnehmenden erstellen eine Projektarbeit\, an der sie bereits im Laufe des Kurses eigenständig arbeiten.\n  \nNach Bestehen der Qualifikationsprüfung Energieberatung für Wohngebäude sind die Teilnehmenden nach ihrer Eintragung sowohl für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ als auch für die Förderprogramme des Bundes im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) antragsberechtigt. Seit dem 01.01.2024 erhalten Absolventen der Qualifikationsprüfung auch die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Sie ist gesetzlich in § 88 GEG geregelt.\n  \nThemeninhalte:\nRechtliche Grundlagen\, Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes\, Beurteilung der Gebäudehülle\, Baukonstruktion\, Bauphysik\, Anlagentechnik\, Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen\, Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen\, Bilanzierung\, Erbringung von Nachweisen\, Modernisierung\, Beratungskompetenz und Strom aus erneuerbaren Energien \n  \nZielgruppe:\nPersonen ohne berufliche Grundqualifikation gem. § 88 GEG \nDie Inhalte der Qualifikationsprüfung sind umfangreich und erfordern ein hohes Maß an Motivation und zeitlichem Engagement. Die Prüfung ist auf dem Niveau eines Abschlusses als Meister/Techniker oder im Rahmen eines Studiums mit Bachelor-Abschluss einzuordnen. Es ist hilfreich\, wenn Teilnehmende bereits Praxiserfahrung in bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus sammeln konnten. \n  \nBAFA-Prüfung:\nDie BAFA-Qualifikationsprüfung besteht aus drei Teilen: \n\nSchriftliche Prüfung\nErstellung eines Beratungsberichts / iSFP\nFachgespräch\n\nDie Prüfung wird durch das Öko-Zentrum NRW unter Aufsicht des BAFAs durchgeführt. Im Rahmen der Weiterbildung bereitet der GIH Baden-Württemberg die Teilnehmer auf die Qualifikationsprüfung vor. Die Prüfung ist jedoch nicht Bestandteil der Weiterbildung des GIH Baden-Württemberg. Die Prüfungstermine werden durch das Öko-Zentrum NRW bekannt geben. Für diese müssen sich die Teilnehmer der Weiterbildung dann selbstständig anmelden. Der GIH Baden-Württemberg hat keinen Einfluss auf den Ablauf und die Organisation der Prüfung\, die Zuständigkeit liegt hier beim Öko-Zentrum NRW. Weitere Informationen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Qualifikationspruefung_Energieberatung/qualifikationspruefung_energieberatung_node.html \n  \nWICHTIG: \nEine Anmeldung ist nur für beide Kurse (Grund- und Aufbaukurs) möglich.  \nFür den Grundkurs melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: https://intern.gih.de/GiH_BadenWuerttemberg/?veranstaltung=53870\n  \nPräsenz-Termine:\n21.05. – 23.05.2026 / 18.06. – 20.06.2026 / 27.07.2026 – 31.07.2026 \nZeit: jeweils 9:00 – 16:30 Uhr \nOrt: Geschäftsstelle GIH Baden-Württemberg\, Elwertstr. 10\, 70372 Stuttgart \n  \nOnline-Termine:\n05.05. / 12.05. / 09.06. / 11.06. / 23.06. / 30.06. / 02.07. / 07.07. \nZeit: jeweils 18:00 – 20:30 Uhr \nOrt: Virtueller Schulungsraum über BigBlueButton \n \nKursgebühr Aufbaukurs:\n2500 Euro netto zzgl. MwSt.\nHinweis: Der Grundkurs kostet ebenfalls 2500 Euro netto zzgl. MwSt. \n \nESF Plus Förderung:\nDas Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg unterstützt die Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung. Teilnehmende können folgende Zuschüsse erhalten: unter 55jährige 30%\, Teilnehmende ab 55 Jahren 70%.Bei Ihrer Anmeldung werden Sie durch einen Fragenkatalog\, der ermittelt\, ob Sie die Förderbedingungen erfüllen und somit förderfähig sind. Zwingende Voraussetzung ist\, dass entweder der Wohnsitz des Teilnehmenden in Baden-Württemberg ist oder der Sitz des Unternehmens\, bei dem der Teilnehmende beschäftigt ist\, sich in Baden-Württemberg befindet (Filialen zählen hier nicht\, es gilt der Hauptunternehmenssitz). Die genauen Bedingungen finden Sie hier. \n \nGebühren mit Förderung: \nmit ESF Plus Förderung 30% bis 55 Jahre: 1750 Euro netto zzgl. MwSt. \nmit ESF Plus Förderung 70% ab 55 Jahre: 750 Euro netto zzgl. 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