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Verlängerung Energieberatung im Mittelstand für Energieeffizienz-Experten

27. März 2018

Aktuell informiert die Deutsche Energie-Agentur (dena) über neue Verlängerungsmöglichkeiten für Energieberatung im Mittelstand.

Ab sofort können Energieeffizienz-Experten für die Verlängerung ihres Eintrags „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ folgende Praxisnachweise einreichen:

  • ein im KfW-Förderprogramm 294 oder 494 gefördertes Abwärmekonzept
  • ein im BAFA-Förderprogramm Querschnittstechnologie gefördertes Energieeinspar- bzw. Abwärmekonzept

Selbstverständlich können sie weiterhin wie bisher einen vom BAFA geförderten Beratungsbericht für eine Energieberatung im Mittelstand als Praxisnachweis verwenden.

Um eine Energieberatung im Mittelstand oder eine Querschnittstechnologie nachzuweisen, gibt man zunächst:

  • Vorgangsnummer und Datum des BAFA-Zuwendungsbescheids oder
  • Name und Adresse des beratenen Unternehmens und das Datum des Beratungsberichts

ein.

Als Nachweis lädt man

  • den Zuwendungsbescheid oder
  • die Rechnung an das Unternehmen oder den Beratungsbericht

hoch.

Für die Verlängerung über ein Abwärmekonzept gibt man das Datum der Bestätigung zum Kreditantrag ein und lädt die Bestätigung zum Antrag hoch.

Eine Übersicht der Verlängerungsanforderungen für Energieberatung im Mittelstand finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Verlängerung des Eintrags finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de sowie in der Anleitung zur Verlängerung für Nichtwohngebäude.

Energieaudits für Nicht-KMU (d.h. Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen sind) können weiterhin nicht für die Verlängerung verwendet werden. Ebenfalls sind keine Beratungsberichte anderer Förderprogramme (wie beispielsweise kommunale Energieberatung Nichtwohngebäude (BAFA), KfW-Detailberatung, KfW-Initialberatung etc.) zulässig.

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