Wer sein Wohnhaus mit staatlicher Unterstützung ambitioniert sanieren möchte, muss nachweisen, dass die energetischen Maßnahmen qualitativ hochwertig ausgeführt werden – ein Grundsatz, der einleuchtet und eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der jüngste Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Verordnung über Mindestanforderungen bei der steuerlichen Förderung von Einzelmaßnahmen scheint dies jedoch zu vergessen.
Seit Anfang 2020 können Kundinnen und Kunden Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung bereits steuerlich geltend machen. Nun wurden Einzelheiten und ein neuer Verordnungsentwurf veröffentlicht. Diese gehen teilweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinaus und schwächen deutlich die Ausführungsqualität.
Wie bereits 2019 im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angekündigt, ist am 1. Januar 2021 nun die CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Kraft getreten. Fossile Energieträger werden nun seit Anfang des Jahres mit einem Festpreis für CO2-Ausstoß beaufschlagt.
Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Durch die schrittweise Umsetzung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind Änderungen im dena-Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste notwendig. Die Änderungen gelten seit 4. Januar 2021. Die Listungen der Energieeffizienzexperten bleiben unverändert.
GUTEX gilt als Pionier der ökologischen Dämmung in Europa und bietet ausgereifte Dämmlösungen für Dach, Fassade und Ausbau. Die Holzfaserdämmstoffe überzeugen durch nachhaltige Qualität, gesundes Raumklima und energetische Effizienz.
Am 18. November fand die 3. Sitzung des Wissenschaftlichen GIH-Beirats online statt. Die Teilnehmer*innen diskutierten sowohl über die Themen Gebäudeautomation, Wärmepumpen im Gebäudebestand, Wasserstoff zum Heizen als auch über die europäische Gesetzgebung und zukünftige Entwicklungen im Gebäudebereich.
Im Zuge der neuen Förderung für Nichtwohngebäude werden die Förderrichtlinien für die Programme „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM) und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (EBK) zusammengelegt. Zudem kommt die Contracting-Orientierungsberatung neu hinzu.
Das EEG 2021 soll die nötigen Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2050 setzen. In einem gemeinsamen Verbändeappell fordern der GIH und elf weitere Verbände Nachbesserungen am Gesetzesentwurf.
Das BMWi und das Bundesfinanzministerium informieren, dass das KfW-Sonderprogramm bis zum 30.6.2021 verlängert wird. Auch Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können nun den KfW-Schnellkredit beantragen.
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