Mit dem GEG 2024 wird schrittweise das EWärmeG Baden-Württemberg abgelöst. Für den Übergangszeitraum, bis auch die letzte Wärmeplanung aktiv ist, gilt es in vielen Fällen noch das EWärmeG zu erfüllen.
Damit Sie Ihre Endkundschaft sicher und gut beraten können, erörtern wir gemeinsam mit dem Umweltministerium welche Besonderheiten gelten.
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Wie bei jedem Online-Stammtisch sind Sie eingeladen, sich mit Mikrofon oder via Chat an der Diskussion zu beteiligen.