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Die Interessenvertretung für Energieberater in Sachsen-Anhalt

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Bundesweite Förderprogramme

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Wohngebäude

Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Basierend auf der Bestandsaufnahme und Analyse des Gebäudezustands erstellt der Energieberater ein individuelles energetisches Sanierungskonzept unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien: Entweder als Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder als schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen (“Sanierungsfahrplan”). Zudem informiert er in einem persönlichen Gespräch über die Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung. Durch einen Zuschuss an den Energiefachmann von bis zu 80 Prozent wird die Beratung deutlich günstiger.

Weitere Infos zur EBW – allgemein

Weitere Infos zur EBW – für Immobilienbesitzer

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP geht dabei speziell auf die individuellen Bedürfnisse und Finanzierungsmöglichkeiten des Hausbesitzers ein. Start des Sanierungsfahrplans war der 1. Juli 2017. Er ist in die Energieberatung für Wohngebäude integriert.

Weitere Informationen zum individuellen Sanierungsfahrplan

Energieexperte für Vor-Ort-Beratung

Baudenkmale (KfW)

Die Sanierung von Baudenkmälern unterstützt die KfW-Bank mit zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen (derzeit 12,5 %) oder mit Investitionskostenzuschüssen (derzeit 15,0 %). Dies kann durch Einzelmaßnahmen oder als Komplett-Sanierung zum Standard des “KfW-Effizienzhaus Denkmal” erfolgen. Für bestimmte Gebäude gibt es vereinfachte technische Mindestanforderungen.

Zu KfW-Programmen 151, 152, 430 “Baudenkmäler” und Programm 431 “Baubegleitung”

Energieberater für Baudenkmäler

Einzelmaßnahme (KfW)

Einzelne Sanierungsmaßnahmen bei Wohngebäuden werden beim KfW-Programm 151 “Energieeffizient Sanieren” durch stark zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse von derzeit jeweils 20 Prozent gefördert. Dafür ist es immer nötig, dass bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden, die durch einen Energieberater zu bestätigen sind. Diese liegen deutlich höher als die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Folgende Maßnahmen sind möglich:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Zudem werden die Kosten der Baubegleitung durch einen Energieberater zu 50 % gefördert.

Zu KfW-Programmen 151, 152 “Energieeffizient Sanieren” – Kredit

Zum KfW-Programmen 430 “Energieeffizient Sanieren” – Investitionszuschuss

Zum KfW-Programm 431 “Energieeffizient-Sanieren” – Baubegleitung

Berater für KfW-Einzelmaßnahme

Marktanreizprogramm (BAFA)

Gefördert werden hier seit 1. Januar 2020 neben einer Austauschprämie für Ölheizungen auch klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen zu geänderten Konditionen. Erstmals können nun bei der BAFA-Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten finden Sie im Merkblatt.

Neubau:

  • Solarkollektoranlagen: 30% der förderfähigen Kosten
  • Biomasseanlagen: 35% der förderfähigen Kosten
  • Wärmepumpenanlagen: 35% der förderfähigen Kosten

Bestand:

  • Hybridheizungen
  • “Renewable Ready” Gas-Brennwertheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseanlagen
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Austauschprämie für Ölheizungen

Zum BAFA Marktanreizprogramm

Effizienzhaus (KfW)

Nachfolgende Förderbedingungen gelten ab 24.01.2020.

Wird ein Wohngebäuden neu gebaut oder komplett mit diversen energetischen Maßnahmen saniert, erhalten Bauherren und Hausbesitzer stark verbilligte Kredite (derzeitiger Zinssatz: 0,75 %) und hohe Tilgung- bzw. Investionskostenszuschüsse. Der Zuschuss richtet sich nach der erreichten Energieeffizienzklasse, den sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standards. Derzeit zahlt die KfW-Bank beim effizientesten Standard für einen Sanierungskredit von bis zu 120.000 Euro einen Tilgungszuschuss von 40 % bzw. Investitionskostenzuschuss von 40 %.

Zudem wird die stark zu empfehlende Baubegleitung der Modernisierung durch einen Energieberater mit der Hälfte der Kosten gefördert.

Zu den KfW-Programmen 151, 152 “Energieeffizient Sanieren” – Kredit

Zum KfW-Programmen 430 “Energieeffizient Sanieren” – Investitionszuschuss

Zum KfW-Programm 153 “Energieeffizient Bauen”

Zum KfW-Programm 431 “Energieeffizient-Sanieren” – Baubegleitung

Energieberater für KfW-Effizienzhaus

Steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen

Zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung können künftig auch Kosten für Energieberater zu 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Die Einbeziehung eines Energieberaters ist allerdings leider nicht verpflichtend. Die Regelung weicht also von der KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen ab, bei der die Baubegleitung auch 2020 verbindlich bleibt.

Konkret wird der § 35c Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden neu ins Einkommenssteuergesetz aufgenommen. Energetische Maßnahmen im Sinne des Satzes 1 sind:

  1. Wärmedämmung von Wänden,
    2. Wärmedämmung von Dachflächen,
    3. Wärmedämmung von Geschossdecken,
    4. Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
    5. Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
    6. Erneuerung der Heizungsanlage,
    7. Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
    8. Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Weitere Informationen

Gewerbe/Industrie

Energieberatung Mittelstand (BAFA)

Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen.

Weitere Infos zur Energieberatung im Mittelstand

Energieberatung Mittelstand

Energieeffizient Bauen & Sanieren (KfW)

IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218, 219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)

Ab 24.01.2020 wird für energetische Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben ein Tilgungszuschuss von 20 Prozent gewährt.

Bei einer Sanierung zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards werden Tilgungszuschüssen von 27,5 % (Effizienzhaus 70), 20 % (Effizienzhaus 100) und 17,5% (Effizienzhaus Denkmal) gewährt.

Weitere Informationen der KfW

 

Berater Bauen & Sanieren

Kommunen

KfW-Programme

Diverse Förderprogramme sind gerade in Planung. Der GIH Bundesverband ist eingebunden und informiert, sobald es Neuigkeiten gibt.

Weitere Informationen der KfW

BAFA-Programme

Die Förderung für Kommunale Netzwerke bleibt durch die Integration in die neue Fassung der Kommunalrichtlinie erhalten und wird seit 01.01.2019 nicht mehr vom BAFA, sondern vom Projektträger Jülich (PtJ) administriert. Informationen zur neuen Fassung der Kommunalrichtlinie finden Sie hier.

Weitere Informationen des BAFA

Alle Angaben ohne Gewähr

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