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Die Interessenvertretung für Energieberater in Sachsen-Anhalt

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Vorschläge für erfolgreiche Markteinführung des Sanierungsfahrplans

10. Mai 2017

Das Bundeswirtschaftsministerium bringt zum 1. Juli den individuellen Sanierungsfahrplan auf den Markt. Für einen erfolgreichen Start des ganzheitliches Energieberatungstools für Wohngebäude sollten nun rasch die Zulassung für die Beratung erweitert und Anreize für die Durchführung geschaffen werden.

Die Deutsche Energieagentur (dena) hat den individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) gemeinsam mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) und Passivhaus Institut entwickelt und auf den Berliner Energietagen Anfang Mai vorgestellt. Der GIH war aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Expertise seit den ersten Feldversuchen in der inhaltlichen Entwicklung eingebunden.

Der GIH begrüßt den ganzheitlichen Ansatz des Sanierungsfahrplans. So können zukünftige energetische Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt und auf die individuellen Bedürfnisse und Finanzierungsmöglichkeiten des Hausbesitzers angepasst werden. Erfahrungen und Studien zeigen, dass nach einer umfassenden und unabhängigen Energieberatung mehr Sanierungsschritte umgesetzt werden als ohne vorangegangene Beratung. So leistet der Sanierungsfahrplan einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung der Energiewende.

Signifikante Erhöhung der Beratungszahlen nur durch Erweiterung der zugelassenen Beraterinnen und Beratern möglich

Dies gelingt jedoch nur, wenn die entsprechende Richtlinie der BAFA-Vor-Ort-Beratung (VOB), in die der iSFP integriert und gefördert wird, umgehend angepasst wird. Handwerksmeister mit der umfangreichen Weiterbildung Gebäudeenergieberater (HWK), die einen Betrieb führen, müssen die VOB und den iSFP ebenfalls durchführen dürfen. Dies ist derzeit nicht möglich. Dadurch können die Fallzahlen signifikant erhöht werden.

Vier-Augen-Prinzip als Unabhängigkeitsmerkmal muss erhalten bleiben

Die Trennung zwischen Beratung und Durchführung am selben Objekt muss dabei erhalten bleiben. Diese „vorhabensbezogene Unabhängigkeit“ hat sich z.B. bei Beratung und Sanierung von KfW-Effizienzhäusern bewährt.

Aus diesen Gründen sollten Energieversorger und Stadtwerke von der Ausführung des individuellen Sanierungsfahrplans ausgeschlossen bleiben. Wer Energielieferung als primäres Ziel hat, kann nicht unabhängig beraten. Zudem wird ein freier Wettbewerb verhindert, da diese Institutionen oft in privatwirtschaftlichen Unternehmen quersubventioniert oder wie – bei Stadtwerken üblich – von der öffentlichen Hand (teil-)finanziert werden. Dies ist auch im Energiedienstleistungsgesetz geregelt (§5 EDL-G -Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen).

Lösungsvorschläge für eine erfolgreiche Einführung des Beratungsangebots

Der Bund sollte aus den Erfahrungen aus Baden-Württemberg lernen. Dort wurde schon vor zwei Jahren ein ähnliches Beratungsprodukt eingeführt. Allerdings sind die Fallzeiten dort sehr deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Daher ist nun eine massive Öffentlichkeits- und Marketingkampagne nötig, um das Produkt iSFP am Markt bei den potenziellen Endkunden, den Energieberater und den anderen Akteuren wie Handwerker, Architekten, Banken etc. bekannt zu machen und zu bewerben. Nur so kann eine drastische Erhöhung der zuletzt rückgängigen Beratungszahlen der VOB erzielt werden. Der SFP sollte als eigenständiges Produkt beworben werden. Der GIH unterstützt hier gerne mit seinem Fachwissen und seiner regionalen bundesweiten Struktur der 13 Landesverbände.

Idealerweise werden Sanierungsfahrpläne erstellt, bevor die ersten energetischen Maßnahmen umgesetzt werden. Nur so können die Modernisierungsschritte richtig aufeinander abgestimmt werden. Zum Beispiel reicht oft nach einer Dämmung der Gebäudehülle eine effizientere und kleiner dimensionierte Heizungsanlage aus. Dies spart Kosten und vermindert CO2-Emmisionen drastisch.

Daher sind Anreize für den Gebäudebesitzer sinnvoll. Der GIH hält folgende Möglichkeiten für zielführend.

Bei Durchführung eines iSFP vor geförderten Maßnahmen der Kreditbank KfW,

  1. könnten die Kosten des iSFP (zum Teil) erstattet werden.
  2. könnte der Zuschuss der KfW-Baubegleitung erhöht werden
  3. könnte der Tilgungszuschuss bei KfW-Förderungen erhöht werden
  4. könnte die Deckelung bei der KfW-Einzelmaßnahmen-Förderung von derzeit 50.000 Euro pro Wohneinheit und zehn Jahre verdoppelt werden. Hintergrund ist, dass häufig mit zwei Einzelmaßnahmen (z.B. Dach- und Wanddämmung) die Fördergrenze überschritten wird.

Derzeit werden ambitionierte Sanierungsmaßnahmen nur dann von der KfW gefördert, wenn Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste eingebunden sind. Dies ist aus Qualitätsgründen sehr sinnvoll und sollte beibehalten werden.

Der GIH verspricht sich durch diese Anreize nicht nur eine höhere Qualität der Maßnahmen, sondern auch eine deutlich zahlenmäßige Steigerung der energetischen Sanierungen.

Geplantes Projekt „Gewerkeliste“ widerspricht ganzheitlicher und qualitätssichernder Herangehensweise

Derzeit entwickelt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die sogenannte Gewerkeliste. Dabei sollen Handwerksmeister, die nicht die rund 250-stündige Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) erfolgreich abgeschlossen haben, auch KfW-Einzelmaßnahmen in ihrem Gewerk bestätigen und gleichzeitig durchführen dürfen.

Der GIH hält diese Gewerkeliste für kontraproduktiv:

  1. Der ganzheitliche Ansatz des iSFP wird geradezu konterkariert. Dadurch können Zusatzkosten und Baumängel entstehen, da Maßnahmen nicht sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Z.B. werden dann durch die KfW geförderte Fenster eingebaut, ohne dass ein sinnvolles Lüftungskonzept erstellt und umgesetzt wird. In vielen Fällen ist Schimmelbildung die Konsequenz.
  2. Seit fünf Jahren besteht mit der Energieeffizienz-Expertenliste, die durch die dena geführt wird, endlich ein qualitativ hoher einheitlicher Standard. Dieser wird in der Öffentlichkeit immer mehr be- und geachtet. Da der Beruf des Energieberaters rechtlich (leider) nicht geschützt ist, wäre es nun für die potenziellen Kunden sehr schwer nachvollziehbar, welche Unterschiede zwischen den unterschiedlich ausgebildeten „Energieberatern“ bestehen.

Weitere Infos und Broschüren zum Sanierungsfahrplan stellt die dena zur Verfügung

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