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Die Interessenvertretung für Energieberater im Saarland

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Für GIH-Mitglieder: Stand des BEG-Antragportals der BAFA – laufend aktualisiert

4. Januar 2021

Der GIH hält die Mitglieder auf dem Laufenden, welche der Antragsprobleme mittlerweile behoben sind.

Update vom 19. Januar:

Dass BAFA informiert, dass es genügt, wenn der Energieberater oder der Antragsteller den noch nicht geprüften iSFP zur BEG-Anstragstellung hochlädt und die unten stehende Auflassungsklausel mit dem Kunden vereinbart.

Im Klartext bedeutet dies nach Lesart des GIH, dass im Rahmen eines BEG-Antrags auf eigenes Risiko auch vom BAFA noch nicht geprüfte individuelle Sanierungsfahrpläne verwendet werden dürfen. Dabei muss der Energieberater die Auflassungsklausel mit dem Kunden vereinbaren, dass bei Nicht-Akzeptanz des iSFPs der ganze Fördervertrag, und nicht nur der iSFP-Bonus, unwirksam wird und der Kunde das finanzielle Risiko trägt. Der GIH übernimmt für dieses Verfahren keine Haftung.

Update vom 14. Januar:

Das BAFA hat nun das Formular “Vollmacht des Kunden an den Energieberater” (auf Basis des GIH-Vorschlags) hier veröffentlicht. Diese kann ab sofort verwendet werden.

Wichtiger Hinweis, da viele Fragen dazu eingehen: Auf der BEG-Zugangsseite des BAFA sind als Zugangsdaten die der Energieeffizienz-Expertenliste einzugehen, und nicht die Login-Daten für das BAFA-Förderprogramm Energieberatung im Wohngebäude.

Das BAFA hat zudem ein Infoblatt zu den förderfähigen Kosten Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss veröffentlicht.

UPDATE vom 13. Januar:

Das BAFA hat zugesichert, eine Vollmacht des Kunden an den Energieberater nun “sehr zeitnah” zur Verfügung zu stellen.

Außerdem wurden dem BAFA zu Beginn dieser Woche Mittel für die Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) zur Verfügung gestellt. Seit dem 12. Januar versendet das BAFA wieder Zuwendungsbescheide. Dies ist wichtig für die BEG-Förderung, da Kunden, die einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen können, für die im iSFP geförderten Maßnahmen einen Bonus von 5% in Anspruch nehmen können.

UPDATE vom 7. Januar:

Die Homepage der BAFA wurde überarbeitet:

  • Die BEG-Zugangsseite ist nun unter www.bafa.de/beg erreichbar.
  • Der LogIn für Energieberatung zur Beantragung der TBP (Technischen Produktbeschreibung – ehemals BzA) findet sich unter: http://fms.bafa.de/BafaFrame/tpb
  • Die Antragsstellung der Kunden ist zu finden unter: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem

Eine Vollmacht des Kunden an den Energieberater ist auch bei der BEG möglich. Das BAFA entwickelt in nächster Zeit eine Vorlage. Laut BMWi soll vom BAFA auch ein formlose Vollmacht, die alle wichtigen Bestandsteile enthält, gültig sein. Das BMWi empfiehlt sich an der Vollmacht zur Antragsstellung im KfW-Zuschussportal oder der BAFA-Vollmacht zum Marktanreizprogramm zu orientieren, der GIH übernimmt aber hierfür keine Garantie hierfür. (Der GIH hat dem BMWi am 7. Januar eine selbst auf das BEG angepasste BAFA-Vollmacht gesendet, wartet aber noch auf die rechtliche Freigabe durch BMWi bzw. BAFA.)

Die Antragstellung der BEG-Einzelmaßnahme Heizung inklusive Beantragung Baubegleitung ist – nach einigen Gesprächen und E-Mail zwischen GIH und BMWi / BAFA – nun technisch möglich.

UPDATE vom 5. Januar:

Das BMWi hat mit dem BAFA die über zehn teils dringenden Verbesserungsvorschläge des GIHs besprochen und die Umsetzung beauftragt. Dabei wurde uns mitgeteilt, dass

  • bzgl. der Bestätigung nach Durchführung sich das BAFA augenblicklich noch in der Programmierung befände. Dieses ginge in einigen Wochen online,
  • eine generelle Hotline für Energieeffizienz-Experten “denkbar” sei. Der GIH hatte diese diese – analog zur KfW-Hotline – gefordert.

UPDATE vom 4. Januar:

Das BAFA hat den Fehler nach GIH-Hinweisen bei der Anmeldung behoben. Nun können sich alle Energieberater mit ihrer E-Mail der Energieeffizienz-Expertenliste (“dena-Liste”) anmelden, auch wenn ihre E-Mail-Adresse aus mehr als 20 Zeichen besteht.

URSPRÜNGLICHER ARTIKEL vom 4. Januar:

Leider wurde die vom GIH vorab mehrfach angebotene Unterstützung nicht angenommen.

Der Link zur Erstellung einer technischen Produktbeschreibung (TPB) – ehemals BzA – bei Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante ist auf der BAFA-Seite sehr schwierig zu finden. Es gibt aktuell nur folgenden Weg:

  1. Bitte gehen Sie auf diese BAFA-Seite.
  2. Scrollen Sie auf dieser Seite bis zu den „Informationen zum Thema“ hinunter.
  3. Klicken Sie dort auf den dritten Reiter „Formulare“.
  4. Über den Link „Technische Projektbeschreibung“ gelangen Sie zum Eingabefeld zur Erstellung einer TPB. Dort erzeugen Sie den Antrag, den Sie dann verwenden können.

Leider ist an dieser Stelle die Zugangsmöglichkeit beim Eingabefeld der „Kennung“, also Ihrer E-Mail-Adresse, derzeit auf 20 Zeichen begrenzt. Dies bedeutet, dass sich Energieeffizienz-Experten, deren in der EEE-Liste hinterlegten E-Mail-Adresse aus 21 oder mehr Zeichen besteht, derzeit noch NICHT anmelden können.

Bitte senden Sie alle auftretenden Probleme an buero@gih.de. Der GIH bündelt diese und geht umgehend auf das BAFA zu. Der GIH steht bereits im direkten Kontakt mit den BAFA-Verantwortlichen, die uns eine kurzfristige Behebung des begrenzten Anmeldefeldes und weiteren bereits aufgetretenen Fehlern kurzfristig zugesichert haben.

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