Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ beschlossen. Ergänzend dazu hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die finalen Leitlinien und Prozessempfehlungen vorgelegt, die das einfache Bauen in die Praxis bringen. Die Leitlinie soll Bauherren und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des "einfachen Bauens" unterstützen.
BMWSB