Das NRW-Bauministerium hat am 03.12.2018 einen Erlass mit Erläuterungen zum Vollzug der EnEV in NRW herausgegeben, der Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Gebäudebestand sowie zum unverhältnismäßig hohen Aufwand beschreibt. Damit werden vorläufige Maßstäbe zur einheitlichen Beurteilung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Zuge von Befreiungen bekanntgegeben, um eine einheitliche Beurteilung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu erreichen und Unterschiede im Vollzug der EnEV zu vermeiden. Wirtschaftlich vertretbar sind Sanierungsmaßnahmen demnach, wenn die erforderlichen Aufwändungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer der zu sanierenden Bauteile der Außenhülle oder der Anlagentechnik durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.
Kriterien für einen „unangemesenen Aufwand“ sind: EnEV-bedingte Mehrkosten, anzusetzender Zinssatz, Energieeinsparung, Energiepreise, Energiepreissteigerung und angemessene Frist.
Diese Kriterien und die dafür anzusetzenden Parameter orientieren sich an den Regelungen, die das BBSR für „Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei EnEV-Befreiungen“ veröffentlicht hat und in das BBSR-Berechnungstool einfließen.