Begründet werden diese Kosten mit allgemeinen Kostensteigerungen (z. B. Personal- und IT-Kosten und Umstellung aufs GEG) auf Seiten des DIBt. Wer den neuen Nutzungsbedingungen nicht zustimmt, kann innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Dann wird allerdings auch das Konto bei der GEG-Registrierstelle inaktiv gesetzt und es können keine weiteren Energieausweise registriert werden. Die letzte Gebührenerhöhung wurde von der GEG-Registrierstelle nicht angekündigt und taggleich mit Zusendung der neuen Nutzungsbedingungen eingeführt. Durch die Gebührenerhöhung wurde die Änderung der Nutzungsbedingungen notwendig, da die Höhe der Gebühren dort im 2. Punkt Gebühren genannt wird. Daher ist eine (erneute) Zustimmung der Nutzungsbedingungen notwendig.
Das DIBt teilt mit, dass „die großen Player wie Architektenkammer, HWK und GIH nicht [ihre] Ansprechpartner sind, sondern lediglich die Nutzer, welche bei [ihnen] ein Benutzerkonto eingerichtet haben“. Daher sei eine vorherige Information nicht möglich.
Der GIH fordert, dass die Kosten nicht den Energieberater aufgebürdet werden sollen und dass es endlich eine Veröffentlichung der Auswertung der Energieausweis-Daten für ein gutes Monitoring gibt. Geordnet nach Gebäudetypen und -größen könnte so ein sinnvolles Monitoring geschaffen werden. Darüber hinaus fordert der GIH eine rechtzeitige Information, wenn erhöhte Kosten auf die Energieberater zukommen.