Hat der Verbrauchsausweis keine Berechtigung mehr bei der Bewertung von Bestandsbauten, wie es der Bundesverband fordert. In welcher Form sollten denn Verbrauchsdaten und Nutzergewohnheiten erfaßt werden, um mit dem Bedarfsausweis in Beziehung gesetzt zu werden. Sollte der Verbrauchsausweis nicht zu einem elementaren Bestand des Energieausweises werden? Es fehlt doch jegliche wissenschaftliche und ingenieurtechnische Auseinandersetzung, warum gerechneter Bedarf und Verbrauch selten übereinstimmen. Im Bedarfsausweis können viele formal richtige Annahmen getroffen werden, die den Bedarf nach oben anheben, wie die Abschätzung von Bauteilen verschlechternd auf der sicheren Seite liegend oder der zusätzliche Wärmebrückenzuschlag, der bei schlechten Bauteilen keine Rolle mehr spielt, wie dieses schon öfter publiziert wurde. Warum bleiben oft Versprechen zu Energieeinsparungen hinter den Erwartungen zurück. Die Menschen bewohnen Gebäude mit schlechten energetischen Eigenschaften zweckdienlicher. Man sollte immer den „Reboundeffekt“ im Auge behalten. Effizienzgewinne neuer Technologien werden häufig durch Übernutzung zunichte gemacht. Siehe dazu Stern Nr. 45, 2018.