Der European Green Deal ist ein von der Europäischen Kommission am 11.12.2019 vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden.
Der European Green Deal umfasst eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft.
Mit dem „Mechanismus für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Mechanism) sollen Regionen innerhalb der Europäischen Union, deren Wirtschaft überdurchschnittlich von fossilen Brennstoffen abhängig ist, dabei unterstützt werden, einen Übergang zu klimafreundlichen Wirtschaftszweigen und Anreizen zum Aufbau einer Grünen Wirtschaft zu schaffen. 150 Milliarden Euro sollen von 2021 bis 2027 den am stärksten betroffenen Regionen zukommen.
Mit der Verordnung (EU) 2020/852 Taxonomie-Verordnung vom 18.06.2020 wurde die weltweit erste „grüne Liste“ für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen – ein neues gemeinsames Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begrifflichkeiten, das Anleger verwenden können, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit erheblichen positiven Klima- und Umweltauswirkungen investieren wollen. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird.