Die Einbindung eines „individuellen Sanierungsfahrplans“ bei Inanspruchnahme der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ macht schon Sinn. Die unterschiedlichen Förderhöhen und die möglichen Ausführungsvarianten zur energetischen Sanierung lassen eine einfache Entscheidungsfindung nicht zu, wenn sich der Sanierungswillige noch nicht festgelegt hat. Die Materialknappheit und -Verteuerung kommt da noch erschwerend hinzu. Reine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen können hier auch nicht mehr im Vordergrund stehen.