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BEG: In den Details muss noch nachgebessert werden

29. März 2021

In dem energiepolitischen Talk, bei dem es auch um die CO2-Bepreisung sowie ordnungspolitische Rahmenbedingungen auf dem Energiesektor ging, war es das Hauptanliegen des GIH, den Vertretern aus der Politik Handlungsansätze zur Verbesserung der BEG mit auf den Weg zu geben.

Aus Sicht des GIH ist es ein grundsätzliches Problem, dass die aktuelle Gesetzeslage den 5-prozentigen Förderbonus (iSFP-Bonus) im Anschluss an eine geförderte Energieberatung (individueller Sanierungsfahrplan) nur gewährt, wenn die anschließende Umsetzung in schrittweisen Einzelmaßnahmen erfolgt. „Damit wird sanierungswilligen Bürgern, die ursprünglich nur eine Einzelmaßnahme geplant haben, der Anreiz genommen, das Gebäude komplett zu sanieren. Im Übrigen entspricht diese Auslegung nicht dem Wortlaut der BEG“, beschreibt Leppig die für Energieberater nicht nachvollziehbare Situation.

Ein weiteres Manko sei, dass die Materialkosten energetischer Sanierungen nur förderfähig sind, wenn der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgt. „Wir alle wissen, wie schwierig es derzeit ist, Handwerker zu bekommen. Warum legt man also kompetenten Hausbesitzern, die ihre Sanierung selbst durchführen könnten und wollen, Steine in den Weg?“, fragt Leppig. Ein Qualitätsproblem bei Eigenleistungen sieht der Verbandsvorsitzende nicht: Die zwingend notwendige Prüfung des Ergebnisses durch einen unabhängigen Energieberater sei hinreichend, um Heimwerker-Pfusch auszuschließen.

Außerdem falle auf, dass sich geförderte Sanierungsprojekte durch die BEG verlangsamt hätten. Dies habe zum einen mit behebbaren Anlaufschwierigkeiten wie fehlenden Informationen oder einer immer noch mangelhaften Erreichbarkeit zuständiger Stellen zu tun. Andererseits sei aber auch die strenge Reihenfolge bei der Antragsstellung zu bürokratisch: „Wäre es möglich, den iSFP-Bonus im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmenförderung parallel zum individuellen Sanierungsfahrplan zu beantragen, ließe sich der Zeitraum bis zur Auftragsvergabe in etwa halbieren“, so Leppig.

Mit diesen drei Kritikpunkten soll keinesfalls gesagt sein, dass die in der BEG vollzogene Kopplung der Energieberatungs- mit der Sanierungsförderung ein Schlag ins Wasser wäre. Ganz im Gegenteil: Allein im Februar 2021 fanden über 5.000 durch das BAFA geförderte Energieberatungen für Wohngebäude statt – das sind sechsmal so viele wie im Vergleichsmonat 2019. Außerdem habe sich bereits gezeigt, dass die Begleitung durch einen Energieberater zur Umsetzung von mehr und ganzheitlicher gedachten Sanierungsmaßnahmen führe. „Mit der BEG sind wir also grundsätzlich auf einem guten Weg. Wird in den Details noch nachgebessert, ist das Ganze eine runde und erfolgversprechende Sache“, so Leppig.

Aus der Politik haben an der Diskussion teilgenommen:

Carsten Müller, CDU

Timon Gremmels, SPD

Steffen Kotré, AfD

Prof. Dr. Martin Neumann, FDP

Ralph Lenkert, DIE LINKE

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

Jürgen Leppig, GIH Bundesvorsitzender; Benjamin Weismann, Geschäftsführer GIH; Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen; Ralph Lenkert, DIE LINKE; Carsten Müller, CDU; Prof. Dr. Martin Neumann, FDP; Timon Gremmels, SPD (von oben nach unten); Foto: GIH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Pressemitteilung als PDF

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit

Zinserhöhungen in den KfW-Förderprodukten für Wohnwirtschaft

26. März 2021

Es sind die folgenden Programme betroffen:

– KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) in allen Laufzeitvarianten
– Energieeffizient Sanieren (151, 152) in allen Laufzeitvarianten außer 10/2/10
– Energieeffizient Bauen (153) in allen Laufzeitvarianten

Von der Zinserhöhung ebenfalls betroffen ist das KfW-Förderprogramm 270 für Photovoltaikanlagen in den Laufzeitvarianten 15/3/15 und 20/3/20.

www.kfw.de/konditionen

Der GIH rechnet mittelfristig mit weiteren Steigerungen und rät geplante energetische Sanierungen baldmöglichst umzusetzen. Der Energieberaterverband empfiehlt die Fördermittelberatung durch seine unabhängigen Berater.

Energieberatersuche für Fördermittelberatung

 

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: KfW/ Wohnwirtschaft/ Zinserhöhung

GIH-Stellungnahme zur Änderung der Heizkostenverordnung

24. März 2021

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung sollen die Vorgaben der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), welche die Heizkostenverordnung betreffen, und die Empfehlung des Bundeskartellamtes zur Interoperabilität von Wärme- und Wasserzählern umgesetzt werden.

Die Änderungsverordnung sieht in 1:1-Umsetzung der EED vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder ersetzt werden, sofern dies technisch machbar ist und nicht durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt.

Der GIH war vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufgefordert zum gemeinsamen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Heizkostenverordnung Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, so dass sich noch Änderungen ergeben können.

In seiner ausführlichen Stellungnahme fordert der GIH klare und einheitliche Anforderungen an die Abrechnungsformate sowie die Begrenzung der bürokratischen Rahmenbedinungen insbesondere auch für private Vermieter. Besonders wichtig ist dem Energieberaterverband die Berücksichtigung der Interoperabilität, also der Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten. Nur so wird die Zugänglichkeit zu den für die Energieberatung benötigten Daten möglich und kann so zur Transparenz und Visualisierung von Energieeinsparungen zielgerichtet eingesetzt werden. Der GIH fordert den kostenfreien Zugang zu den erhobenen Daten für Nutzer und Energieberater sowie weitere Anpassungen im Bereich Benchmarking und Monitoring.

Referentenentwurf – Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung

GIH-Stellungnahme zum Referentenentwurf

 

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Heizkosten/ Heizkostenverordnung

Rückblick: BAFA-Online-Seminar für GIH-Mitglieder und GIH-Klausurtagung

23. März 2021

Rückblick: BAFA-Online-Seminar für GIH Mitglieder

Am 15.03.2021 bot der GIH seinen Mitgliedern einen exklusiven Austausch mit den Verantwortlichen des die BEG-Einzelmaßnahmen administrierenden Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weit über 500 GIH-Mitglieder nahmen die Gelegenheit wahr, sich über die jüngsten Entwicklungen des BEG-Antragsportal aus erster Hand zu informieren. Das Team um Frau Dr. Ina Bartmann, Unterabteilungsleiterin der Abteilung 6, beantwortete drängende Fragen von der korrekten Antragsstellung bis zur Gewährung des iSFP-Bonus. Da am Ende des Seminars noch viele Fragen offen blieben, wurden diese im Nachgang vom BAFA beantwortet und dann auf der GIH-Webseite exklusiv für Mitglieder veröffentlicht.

 

Rückblick: GIH-Klausurtagung 2021

Im März fand an drei Tagen digital die diesjährige Klausurtagung des Energieberaterverbands statt. Verantwortliche und Interessierte aus den dreizehn Landesverbänden und dem Bundesverband diskutierten engagiert über die Zukunft des GIH. Teils gemeinsam im Plenum, teils in Arbeitsgruppen wurde über die Verbesserung interner Prozesse wie auch die Außendarstellung des Verbandes diskutiert. Unter der professionellen Regie von Martin Krumbein (www.beontarget.de) lernten die Teilnehmer ihre Potentiale noch besser zu erkennen und in die Gemeinschaft des Verbandes einzubringen. Schwerpunkte der künftigen GIH-Arbeit werden die weitere Vernetzung und Zusammenarbeit von Landesverbänden untereinander aber natürlich auch mit dem Bundesverband sowie die kontinuierliche Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der Energieberater sein. Ausgestattet mit dem Rüstzeug zahlreicher Handlungsoptionen ist der GIH nach diesen drei Tagen bestens strategisch aufgestellt für eine energieeffiziente Zukunft des Verbandes.

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: BAFA-Online-Seminar/ GIH-Klausurtagung/ Rückblick

GIH auf den Berliner Energietagen

23. März 2021

Unter dem Dach der ENERGIETAGE 2021 werden sich wieder zahlreiche renommierte Mitveranstalter sammeln, deren Spannbreite von BMWi, BMU und BMI über zahlreiche Verbände wie dem Energieberaterverband GIH bis hin zu wissenschaftlichen Institutionen und Akteuren der Energie- und Wohnungswirtschaft reicht.

Auch in 2021 werden sich die ENERGIETAGE durch ein großes Themenspektrum auszeichnen: Von Gebäudesanierung bis Wasserstoff, von Emissionshandel bis Wärmewende und von GEG bis urbane Infrastrukturen.

Am 30.04.2021 (13:00 – 15:30 Uhr) präsentiert der GIH das Vortragsprogramm: GIH-Beitrag zur seriellen Sanierung (Schwerpunkt: Kombination von Wärmepumpen mit Flächenheizung und Betonkernaktivierung).

In Deutschland sind industrielle Ansätze bei der Gebäudesanierung noch weitgehend unbekannt. Im Klimaschutzprogramm 2030 wurde daher die Förderung der seriellen Sanierung beschlossen. GIH-Bundesvorsitzender Jürgen Leppig zeigt gemeinsam mit Praxispartnern Beispiele für die Umsetzung serieller Sanierungslösungen auf. Er geht dabei insbesondere auf die Kombination von Wärmepumpen, Flächenheizung und der Betonkernaktivierung ein.

Die kostenfreie Anmeldung erfolgt hier.

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Berliner Energietage/ Betonkernaktivierung/ Energietage/ Flächenheizung/ GIH auf den Berliner Energietagen/ serielle Sanierung/ Wärmepumpe

Qualifizierter Contracting Berater

23. März 2021

14. – 16., 21. & 28.04.2021  – 5 Tage Online-Schulung über “Zoom” in 4 Blöcken à 1,5 Std. jeweils von 9:00 – 10:30, 11:00 – 12:30, 13:30 – 15:00, 15:30 – 17:00 Uhr
Prüfung am 29.04.2021 in Berlin (H4 Hotel Alexanderplatz) von 10 – 13 Uhr

 

Die aktuelle Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme zielt im Modul 3 „Contracting-Orientierungsberatung“ auf ein Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie. Gewerkeübergreifend wird die Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und/oder von Produktionsprozessen durch einen Contractor entwickelt. Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen tätigt der Contractor die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit. Weitere Informationen gibt es hier.

GIH-Mitglieder erhalten zehn Prozent auf die Teilnahmegebühr. Bitte im Warenkorb unter dem Feld „Bestellhinweise“ vermerken wie folgt:

Weitere Informationen und Anmeldung

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Contracting/ Qualifizierter Contracting Berater/ vedec

GIH beteiligt sich an EPBD-Konsultation

22. März 2021

Mit der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) leistet die EU einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU. Denn mehr als ein Drittel der Emissionen in der EU werden im Gebäudesektor in den Mitgliedstaaten verursacht. Dementsprechend möchte sich auch der GIH für die Stärkung der EPBD – und damit für eine höhere Energieeffizienz im Gebäudesektor – einsetzen.

GIH-Feedback zur Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Programme/Gesetze Tags: Energieeffizienz/ EPBD/ EU/ Europäische Gebäuderichtlinie/ Feedback/ Stellungnahme

Erfolgsgeschichte iSFP – GIH-Energieberater führen fast die Hälfte aller Förderungen durch

12. März 2021

Der positive Trend bei der Nachfrage für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude setzt sich erfreulicherweise in 2021 fort. Das BAFA meldet in seiner aktuellen Monatsstatistik 5.050 Beratungsfördungen im Februar 2021:

Entscheidend zu diesem Erfolg trägt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) als Instrument der geförderten Energieberatung für Wohngebäude bei. Die Energieberater zeigen damit standardisiert – neben dem energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes – wie sich das Gebäude  Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend sanieren lässt und somit sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert. Durch diesen ganzheitlichen, gewerkeübergreifenden Ansatz sinkt der Primärenergiebedarf ebenso wie die CO2- Emissionen und es werden gleichzeitig Baumängel vermieden, da die energetischen Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.

Laut der noch nicht veröffentlichten aktuellen GIH-Mitgliederumfrage stellten 2020 die GIH-Energieberater 46 % aller iSFP aus. Sie wurde durch die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen sowie dem BMBF-Forschungsprojekt ARIADNE  durchgeführt. Über 500 GIH-Mitglieder nahmen teil.

Durch den iSFP-Bonus, als finanzieller Anreiz für den Hauseigentümer, in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird das Beratungsinstrument individueller Sanierungsfahrplan noch attraktiver. Die GIH-Energieberater sind bereit für diese Herausforderung.

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Energieberatung für Wohngebäude/ individueller Sanierungsfahrplan/ iSFP

Der Energie-Talk: GIH im Gespräch mit der FDP

8. März 2021

Neuer Termin: Do, 8. April 16:00 – 17:30 Uhr

Themen, die zur Zeit die FDP Position im Bundestag bestimmen:

  • was bringt die Subvention von energetischer Gebäudesanierung insgesamt, und wie kann man Rebound-Effekte zielgerichteter steuern?
  • wo gibt es Mitnahmeeffekte, die man vermeiden kann, um so Subventionen effektiver einzusetzen?
  • wie kann man den CO2-Rucksack von Baumaterialien in den Preis sinnvoll einbauen?
  • wo bestehen regulative Barrieren bei der energetischen Sanierung?
  • wie kann man die Eigentumsquote erhöhen, und Bauen billiger machen?

Aber auch:

  • wo kann die Position der Energieberater sinnvoll gestärkt werden?
  • wie kann das 4-Augen-Prinzip bei Subventionen besser gewährleistet werden?

Vitae der Vortragenden:

Daniel Föst, Landesvorsitzende der FDPDaniel Föst ist der Landesvorsitzende der Freien Demokraten in Bayern und seit Herbst 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags. Als Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der FDP-Fraktion setzt er sich dafür ein, dass wir mehr, schneller und günstiger bauen können und so mehr Wohnraum für die Menschen zur Verfügung steht.

 


Jürgen Leppig ist seit 2015 Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Er steht mit den Verantwortlichen der Politik und der Förderprogramme im engen Austausch, um die Interessen der Energieberater und somit auch der Energiewende weiter nach vorne zu bringen. Seine Schwerpunkte als selbstständiger Energieberater sind intelligente Häuser und Niedrigstenergiegebäude. Zudem ist er Sachverständiger für Baudenkmale und besonders verhaltenswerte Bausubstanz. Der eloquente Energieberater, der zuvor viele Jahre als Global Accountdirector in einem IT-Unternehmen tätig war, wurde 2010 mit dem Meisterpreis der bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet.


Seit 2014 ist Benjamin Weismann Geschäftsführer des Bundesverbands. Der gelernte Gebäudeenergieberater, Schreiner und Betriebswirt repräsentiert den Verband gemeinsam mit dem Bundesvorstand nach außen. Mit den vier Mitarbeiter*innen der Bundesgeschäftsstelle unterstützt er die Landesverbände in ihrer Verbandstätigkeit vor Ort. Mitglieder profitieren von verschiedenen Dienstleistungen des Bundesverbands, wie z.B. rund 40 Weiterbildungen pro Jahr, Bundeskongress, Versicherungen, Verträgen, Schlichtungsstelle und vielem mehr.


Stefan Holz ist seit 2011 im Vorstand des Nordbayerischen Energieberaterverband und seit 2020 Vorsitzender des vereinten bayerischen Gesamtverband „GIH Bayern e.V.“. Er vertritt rund 630 Energieberaterinnen und Energieberater in Bayern. Er selbst ist Energieberater und Baubiologe, führt ein Unternehmen mit derzeit 16 fest angestellten Energieberaterinnen und Energieberatern und wickelt Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz für private und gewerbliche Gebäude, für kleine, mittelständische und große Betriebe, Kommunen sowie für landwirtschaftliche Betriebe durch.

 

Moderation: Sven Gossel, Mitglied im GIH Bayern.

Wir bitten bei Interesse und Teilnahme um Anmeldung über das Formular. Der Link wird 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn an alle angemeldeten Teilnehmer versendet.

Anmeldung >>

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband Tags: FDP/ Gebäudesanierung

Änderungsverordnung bei steuerlicher Förderung angenommen

23. Februar 2021

Im Januar 2021 hatte der GIH die folgenden Änderungen des Entwurfs der ESanMV gefordert:

  • Pflicht einer Baubegleitung und eine Bestätigung durch einen Energieberater. Denn den Einsatz von Steuergeldern ohne jegliche Qualitätskontrolle hält der GIH für unverantwortbar.
  • Auch Unternehmen, die sich auf Fenstermontage spezialisiert haben, sollen laut Verordnungsentwurf als Fachunternehmen gelten. Sie können so handwerkliche Maßnahmen durchführen und deren Förderung bestätigen, ohne dass ein Energieberater die fachliche Planung und Umsetzung prüft. Dies lehnt der GIH ab.
  • Ferienhäuser in der gesamten EU sind förderfähig. Der GIH sieht dies kritisch, da die klimatischen Anforderungen für Gebäude am Nordkap, auf Mallorca oder in der Südsee sehr unterschiedlich sind. Außerdem ist fraglich, ob die Sanierung dieser Gebäude mit deutschen Steuergeldern gefördert werden sollten.
  • Viele für einen sachgemäßen Einbau technisch notwendige Anforderungen wurden in den Anlagen ersatzlos gestrichen.

Die meisten dieser Forderungen wurden in der Änderungsverordnung zur Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 10. Februar nicht berücksichtigt. Nach wie vor ist die Baubegleitung nicht verpflichtend, auch Fenstermonteure werden weiterhin als Fachunternehmen anerkannt und können die Förderungen – wie auch Fachunternehmer – bestätigen, ohne dass ein Energieberater dies fachlich plant und die Qualitätskontrolle übernimmt. Lediglich kleinere Änderungen und Ergänzungen in den Technischen Mindestanforderungen sind vorgenommen worden. Die Angleichung an die sonstigen Bundesförderungen ist dem Bundesfinanzministerium mit der jetzt veröffentlichten Fassung somit immer noch nicht gelungen. Die Änderungsverordnung gilt nun rückwirkend vom 1. Januar 2021 an, die auf die Beschlussfassung des Bundestages folgende Befassung des Bundesrates ist nach derzeitigem Stand für den Mai 2021 vorgesehen. Die Veröffentlichung wäre danach für den Sommer 2021 avisiert.

Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 10.2.2021 (derzeit gültig)

Einzelfragen zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzen Gebäuden vom 14.1.2021

Energetische Sanierungsmaßnahmenverordnung – ESanMV – § 35c – steuerl. Förderung – Entwurf vom 1.12.2020 (Entwurf, nicht gültig)

Ausführliche Infos im GIH-Artikel vom 20. Dezember 2019 Steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen ab 2020 beschlossen

Weitere Infos im GIH-Artikel vom 19. Januar 2021 Steuerliche Förderung: Einzelfragen und neuer Verordnungsentwurf

Stellungnahme des Energieberaterverband GIH zum Entwurf der energetischen Sanierungsmaßnahmenverordnung – ESanMV nach § 35c Einkommensteuergesetz (20.01.2021)

 

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Landesverbände/ Programme/Gesetze Tags: Änderungsverordnung/ Bundeskabinett/ Energetische Sanierungsmaßnahmen/ ESanMV/ Fachunternehmen/ Fenstermonteure/ Steuerliche Förderung/ Technische Mindestanforderungen

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