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Zusammenfassung des Klimapakets für den Gebäudesektor

25. September 2019

Mit dem nun vorliegenden Klimapaket (Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030) setzt die Bundesregierung den Rahmen für den Klimaschutz in Deutschland in den kommenden zehn Jahren.

Die geplanten Maßnahmen müssen in den kommenden Monaten nun weiter konkretisiert und in die Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Der GIH beteiligt sich natürlich weiterhin in diesem Prozess zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und informiert dazu. Er ist zudem in der Entwicklung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) involviert, in der viele Bundesförderprogramme zusammengefasst werden sollen.

Nachfolgend die Zusammenfassung der aktuellen Pläne der Bundesregierung gem. Eckpunktepapier Klimaschutzprogramm 2030 und der jeweiligen Einschätzung des GIHs:

Einführung einer CO2-Bepreisung

Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme einführen. Zunächst wird ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen, die die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft werden. Der Einsatz fossiler Energieträger wird dadurch im Vergleich zu erneuerbaren unwirtschaftlicher.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Zentrale Maßnahme ist die Einführung einer attraktiven, einfachen und technologieoffenen steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen. Die steuerliche Förderung selbstgenutzten Eigentums soll ab 2020 in Ergänzung zur existierenden Förderung als weiterer Förderbaustein eingeführt werden. Durch einen Abzug von der Steuerschuld wird gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von der Maßnahme profitieren. Diese steuerliche Förderung soll alternativ anstelle der Inanspruchnahme der Förderung durch BAFA bzw. KfW genutzt werden können.

Dem GIH ist hierbei die Qualitätsicherung wichtig. Die KfW-Förderung für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen wird durch eine*n Energieberater*in – meist im Rahmen der hoch geförderten Baubegleitung – durchgeführt. Dieses Vier-Augen-Prinzip muss auch bei der steuerlichen Abschreibemöglichkeit erhalten bleiben.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die bestehenden Förderprogramme von BAFA und KfW im Gebäudebereich werden zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot, der neu konzipierten „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, gebündelt und inhaltlich optimiert. Damit soll die Adressatenfreundlichkeit und Attraktivität der Förderung deutlich gesteigert, diese noch stärker auf ambitioniertere Maßnahmen gelenkt und die Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden. Es soll nur noch ein Antrag für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien genügen. Die Mittelausstattung des Programms wird erhöht. Für umfassende Sanierungen werden die bisherigen Fördersätze für das Erreichen der unterschiedlichen Effizienzhausstufen im Bereich Wohngebäude um zehn Prozentpunkte erhöht; auch für Einzelmaßnahmen ist die Erhöhung um zehn Prozentpunkte vorgesehen.

Der GIH begrüßt diese substanzielle Erhöhung und erhofft sich dadurch eine höhere Nachfrage in der Gebäudesanierung.

Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich

Die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und eine standardisierte Installation von Anlagentechnik, inkl. der Versorgung mit eigenerzeugtem Strom in Verbindung mit neuen Investitions- und Vertragsmodellen wird die Bundesregierung ebenfalls fördern.

Der GIH begrüßt diesen Schritt, da bei baugleichen Standardgebäuden serielle Sanierungen in einem Schritt und in kurzer Zeit möglich und sinnvoll sind. Über eine anfängliche finanzielle Unterstützung können erste Pilotprojekte umgesetzt werden. Die Niederlande hat diese Energiesprong schon erfolgreich vorgemacht.

Erneuerung von Heizanlagen

Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem in die BEG integriert werden. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig Erneuerbare Energien einbinden, zu geben.

Dem GIH ist wichtig, dass der Höchsatz nur dann greift, wenn zuvor das Gebäude ganzheitlich betrachtet wurde, wie z.B. durch den individuellen Sanierungsfahrplan, der geförderten Energieberatung vor Ort. Ein Eins-zu-Eins-Austausch einer Heizungsanlage ist oft nicht sinnvoll, z.B. wenn sowieso das Gebäude in naher Zukunft gedämmt werden soll. Dann ist oft eine kleiner dimenisionierte und somit günstigere Heizung sinnvoll oder gar ein anderes noch effizienteres Heizsystem.

Aufstockung energetische Stadtsanierung

Im bestehenden Programm „Energetische Stadtsanierung“ soll im Jahr 2020 neue Fördertatbestände entwickelt bzw. verbessert werden. Im Zuschussprogramm sollen insbesondere umweltfreundliche Mobilitätskonzepte, interkommunale Konzepte, Maßnahmen der Wärmenetzplanung in den Konzepten und bei der Tätigkeit des Sanierungsmanagements sowie Konzepte, die sich auf gemischte Quartiere (Kombination von Neubau- und Bestandsgebäuden) beziehen, stärker berücksichtigt werden. Im Darlehensprogramm 201/202 soll im ersten Schritt der Tilgungszuschuss von 5% auf 10% ab 4. Quartal 2019 erhöht werden.

Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Die „Energieberatung für Wohngebäude“ soll verbessert werden. Zu bestimmten Anlässen (z.B. Eigentümerwechsel) werden Beratungen obligatorisch. Die Kosten werden über
die bestehenden Förderprogramme gedeckt. Im Rahmen der Informationskampagne des BMWi „Deutschland macht’s effizient“ werden Informationen künftig noch fachspezifischer und zielgruppenschärfer erfolgen.

Der GIH begrüßt diesen schon lange geforderten Schritt ausdrücklich. Oft benötigen Käufern eines Gebäudes Unterstützung in der Analyse des energetischen Zustands Ihres neuen Eigentums. Ein hoch geförderterer individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt dem neuen Eigentümer, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen wann sinnvoll sind. Zudem zeigt er auf, welche Förderungen am passensten sind. Durch zusätzliche Sanierungen erreicht man oft ein viel attraktiver gefördertes KfW-Effizienzhaus.

Vorbildfunktion Bundesgebäude

Neue Gebäude des Bundes sollen ab 2022 mindestens EH 40 entsprechen, für Sondernutzungen sind analoge Zielvorgaben zu entwickeln. Dieses Ziel wird kurzfristig in einem Erlass des Bundeskabinetts für klimaneutrale Neu- und Erweiterungsbauten des Bundes verbindlich festgelegt. In einem zweiten Schritt werden auch für den vorhandenen Gebäudebestand des Bundes Sanierungsziele für 2030 und 2050 durch einen Energieeffizienzerlass verbindlich vorgegeben.

Der GIH fordert seit vielen Jahren, dass die Gebäude der öffentlichen Hand als Vorbild auf ein hohen energetischen Standard saniert werden müssen. Dadurch sinken meist die Energiekosten in den nächsten Jahr(zehnt)en deutlich.

Weiterentwicklung des energetischen Standards

Die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens bleibt auch künftig ein zu beachtender wesentlicher Eckpunkt. Die nächste Überprüfung der geltenden energetischen
Standards erfolgt entsprechend der europarechtlichen Vorgaben im Jahr 2023. Die energetischen Standards von Wohn- und Nichtwohngebäuden werden dann umgehend weiterentwickelt. Dabei werden das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot und der Grundsatz der Technologieoffenheit gewahrt.

Der GIH geht davon aus, dass durch die verschobene Überprüfung der Standard das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun rasch auf den Weg gebracht wird. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium auf GIH-Anfrage bestätigt.

Senkung der Stromkosten

Zeitgleich mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung werden Bürger und Wirtschaft beim Strompreis entlastet, indem die EEG-Umlage sowie ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen bezahlt werden. Der Zahlungsanspruch gemäß EEG für die Erneuerbaren Energien bleibt davon unberührt.

Dadurch wird der durch staatliche Einflüsse künstlich erzeugte hohe Unterschied zwischen den verschiedenen Energieträgern Strom auf der einen und Gas und Öl auf der anderen Seite etwas vermindert.

Entlastung von Wohngeldbeziehern und Mietrecht

Zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten sollen die Wohngeldbezieher durch eine Erhöhung des Wohngeldes um 10% unterstützt werden. Darüber hinaus werden Änderungen im Mietrecht geprüft, die eine begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung vorsehen. Dies führt zu einer doppelten Anreizwirkung: Für Mieter zu energieeffizientem Verhalten und für Vermieter zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen.

 

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