Der Bundesrat hat am 29. November 2019 einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen, um das vom Bundestag am 15. November 2019 verabschiedete Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen.
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 9. Dezember 2019 seine Verhandlungen über die steuerlichen Maßnahmen zum Klimaschutzpaket auf den 18. Dezember 2019 vertagt. Er beauftragte eine Arbeitsgruppe damit, mögliche Kompromisslinien auszuloten.
Der GIH hat am 05.12.2019 bereits ausführlich berichtet: Steuermaßnahmen des Klimapakets gehen in Vermittlungsausschuss