Fordern, fördern, informieren
Maßnahmen des Energieberaterverbands GIH gegen den klimapolitischen Stillstand im Gebäudesektor
Will Deutschland seine Klimaschutzziele für 2030 erreichen, muss dringend etwas geschehen. Dies gilt insbesondere für den Gebäudesektor, auf dem die CO2-Emmissionen bis zum fraglichen Zeitpunkt auf 72 Millionen Tonnen sinken sollen. Ausgehend von rund 120 Tonnen im Jahr 2020 wäre dafür eine jährliche Minderung um etwa 5 Tonnen notwendig. Werden die Ziele verpasst, drohen empfindliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe vonseiten der EU.
Eine entscheidende Stellschraube ist der Altbau, bei dem noch sehr hohe Einsparpotenziale bestehen. Allerdings liegt die nötige Sanierungsquote von zwei oder besser drei Prozent hier noch in weiter Ferne. Ein Schlüssel zum Erfolg ist die qualifizierte Energieberatung – was die Bundesregierung grundsätzlich auch erkannt hat. Nicht von ungefähr findet sich das Schlagwort „Rolle der Energieberater stärken“ im Koalitionsvertrag wieder.
Soll der klimapolitische Stillstand im Gebäudesektor behoben werden, gibt es noch einiges zu tun und zu verbessern. Dazu gilt es, transparent zu informieren und lukrativ zu fördern – dann darf der Gesetzgeber auch fordern. Aktuell ist die gesetzliche Lage in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, die aber bald schon mit leichten inhaltlichen Änderungen im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgehen soll. So richten sich die Effizienzklassen bei Wohngebäuden künftig nach dem Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch. Weiter werden Angaben zu CO2-Emissionen sowie zu inspektionspflichtigen Klimaanlagen verbindlich. All dies sind kleine Verbesserungen, die dem GIH jedoch nicht weit genug gehen.
Fordern
- Energieausweise müssen aussagekräftiger werden: Der Verbrauchsausweis muss abgeschafft und der Aussteller zur Begehung des bewerteten Objekts verpflichtet werden.
- Es sollte eine anlassbezogene Pflicht-Energieberatung eingeführt werden – zum Beispiel beim Hauskauf oder in Erbfällen.
- Bei Eigentümerwechsel oder beim Heizungstausch sollten anlassbezogene Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich vorgeschrieben sein.
- Öffentliche Bauten müssen als Vorbildprojekte auf Passivhaus-Standard gebaut und dabei hochwertig gedämmt werden.
- Der Vollzug von EnEV-Auflagen muss geprüft werden. In den Ländern geschieht dies aktuell mit teilweise weniger als einer Vollzeitstelle.
- Alle Bundesländer müssen sich bei Neubauten verbindlich die Einhaltung der EnEV im Bauantrag bestätigen lassen.
Fördern
- Die steuerliche Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen muss endlich umgesetzt werden – mit Fokus auf Ein- und Zweifamilienhäuser und einer mindestens 20-prozentigen Absetzbarkeit. Wichtig: Bei Wahrung der derzeitigen KfW-Qualitätsprüfungen
- Steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten über die AfA sollten neu gewichtet werden – beispielsweise auf 5 Prozent über 20 Jahre.
- Die KfW-Förderung muss erhöht werden. In Deutschland existieren noch zu viele ungedämmte Dächer, Wände und alte Heizungen. So könnte es zum Beispiel sinnvoll sein, die Einzelmaßnahmenförderung bei Vorlage des aufwändig entwickelten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auf mindestens 15 Prozent zu erhöhen. Überhaupt muss diese ganzheitliche Beratung gestärkt und in die KfW-Förderung eingebaut werden.
- Auch bei Nichtwohngebäuden muss die Sanierungsförderung erhöht werden.
- Um eine Qualitätsaufweichung am Bau zu vermeiden, sollte die Idee der Gewerkeliste aufgegeben werden: Die Zeichnungsberechtigung für KfW-Programme sollte an eine ganzheitliche Beraterqualifikation gebunden bleiben.
- Die Förderstrategie zur Energieeffizienz sollte endlich umgesetzt werden: Grundsätzlich gilt es, Programme einfacher zu gestalten und anwenderfreundlich in Richtung One-Stop-Shop zu entwickeln.
- Einschneidende und unattraktive Restriktionen bei KfW-Programmen müssen zurückgenommen werden: Was fehlt, sind langfristige Zinsbindungen und längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeiten.
Informieren
- Der Gesetzgeber muss populistischen Falschaussagen wie „energetische Vorgaben verteuern das Bauen und Sanieren massiv“ öffentlichkeitswirksam entgegentreten. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass solche Auflagen maximal vier Prozent der Baukosten bedingen, die sich zudem schnell wieder amortisieren.
- Der iSFP sollte Immobilienbesitzern über eine bundesweite und zielgruppengerechte Informationskampagne zur Kenntnis gebracht werden – sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohngebäudebereich.
- Eine Beratungsoffensive sollte Immobilienbesitzern bei Fragen des Energieeinspar-Contracting unter die Arme greifen.
GIH-Maßnahmen gegen klimapolitischen Stillstand im Gebäudesektor