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Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu

18. November 2021

Ziel ist es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.

Ablesen aus der Ferne

Ab dann müssen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort kann damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten.

Datensicherheit der Smartmeter

Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datenschutz und -sicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Das Einhalten des Stands der Technik wird angenommen, wenn Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten sind. Alternativ gilt dies, wenn eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway vorliegt. Denn diese Kommunikationseinheit, die die Messdaten von Zählern empfängt, speichert und für Marktakteure aufbereitet, enthält ein entsprechendes Sicherheitsmodul.

Informationspflichten für Gebäudeeigentümer

Sind fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, sollen Mieterinnen und Mieter regelmäßig Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten. Ziel ist es, sie zu einem bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anzuregen, damit sie ihr Heizverhalten anpassen und damit Energiekosten sowie CO2-Emissionen reduzieren können.

Die Abrechnungen müssen detaillierte Informationen enthalten, zum Beispiel über den Brennstoffmix, die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie.

Stärkerer Wettbewerb

Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bereits installierte fernablesbare Ausstattungen müssen bis Ende 2031 mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Bundesrat fordert Kostentransparenz

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen darf. Nach der Evaluation sollte geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig ist.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, transparent zu machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher eingespart werden können.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit der Forderung des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: BundesratKOMPAKT

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Heizkostenverordnung/ HVKO

GIH-Stellungnahme zur Änderung der Heizkostenverordnung

24. März 2021

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung sollen die Vorgaben der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED), welche die Heizkostenverordnung betreffen, und die Empfehlung des Bundeskartellamtes zur Interoperabilität von Wärme- und Wasserzählern umgesetzt werden.

Die Änderungsverordnung sieht in 1:1-Umsetzung der EED vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder ersetzt werden, sofern dies technisch machbar ist und nicht durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt.

Der GIH war vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufgefordert zum gemeinsamen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Heizkostenverordnung Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, so dass sich noch Änderungen ergeben können.

In seiner ausführlichen Stellungnahme fordert der GIH klare und einheitliche Anforderungen an die Abrechnungsformate sowie die Begrenzung der bürokratischen Rahmenbedinungen insbesondere auch für private Vermieter. Besonders wichtig ist dem Energieberaterverband die Berücksichtigung der Interoperabilität, also der Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, möglichst nahtlos zusammenzuarbeiten. Nur so wird die Zugänglichkeit zu den für die Energieberatung benötigten Daten möglich und kann so zur Transparenz und Visualisierung von Energieeinsparungen zielgerichtet eingesetzt werden. Der GIH fordert den kostenfreien Zugang zu den erhobenen Daten für Nutzer und Energieberater sowie weitere Anpassungen im Bereich Benchmarking und Monitoring.

Referentenentwurf – Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung

GIH-Stellungnahme zum Referentenentwurf

 

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit Tags: Heizkosten/ Heizkostenverordnung

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