Die von der Bundesregierung verabschiedeten „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ stellen hohe Anforderungen an Politik und Gesetzgebung. Das zeigt eine erste Analyse, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit Unterstützung der Energie- und Infrastrukturkanzlei Becker Büttner Held (BBH) erarbeitet hat. Darin wird für alle 66 Maßnahmen des Klimapakets erläutert, welche Gesetze, Verordnungen und Normen geändert werden müssen.
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Die Tragweite des Klimapakets ist groß – größer, als in der bisherigen Debatte wahrgenommen wird. Das zeigt sich umso deutlicher, wenn man sich vor Augen hält, wie die politischen Beschlüsse in verbindliche legislative Vorgaben zu übersetzen sind. Um diese gesetzgeberische Herausforderung zu meistern, braucht es Konzentration und Verhandlungsbereitschaft auf allen Ebenen – in Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, in Parteien und Verbänden, in Ländern und Kommunen. Die Herausforderung birgt aber auch eine große Chance: die Chance, die Maßnahmen optimal für Klimaschutz, Verbraucher und Wirtschaftlichkeit auszugestalten und den gesamtgesellschaftlichen Dialog über Energiewende und Klimaschutz zu stärken. Dabei können einige Maßnahmen sicherlich noch stärker an die ambitionierten Klimaziele für das Jahr 2030 und darüber hinaus angepasst werden.“
Für die Gebäudeenergieberatung ist selbstverständlich nur ein Teil dieser 66 Maßnahmen relevant; doch auch hier zeigt ein Blick in die aktuelle dena-Anlayse die Komplexität der nun anstehenden Abstimmungsprozesse anschaulich auf.
Der GIH beteilgt sich selbstverständlich weiterhin engagiert in diesen Prozessen.