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BAFA fördert Wärmerückgewinnung

8. März 2018

enbausa.de berichtet aktuell über das neue BAFA-Förderprogramm „Kleinserien Klimaschutzprodukte“. Gefördert werden ab sofort Investitionen in innovative und klimaschonende Technologien, die bereits marktreif entwickelt sind. Damit soll die Marktdurchdringung dieser Produkte unterstützt und der Innovationsprozess beschleunigt werden.

Weitere Informationen bei enbausa.de

 

Kategorie: Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze

Marktanreizprogramm: BAFA konkretisiert Verlängerung des Bewilligungszeitraums

7. Februar 2018

„Der Antrag auf Fristverlängerung muss immer vor Ablauf der Frist und schriftlich beim BAFA eingereicht werden. In Summe gibt es grundsätzlich eine Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr nach dem normalen Bewilligungszeitraum. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei wiederholter Beantragung der Fristverlängerung oder wenn die Fristverlängerung über mehr als ein Jahr beantragt wird, ist ein begründeter Vortrag erforderlich. In der Regel wird die Frist erstmalig um 6 Monate verlängert und danach um weitere 6 Monate,“ erklärt die BAFA.

Der GIH begrüßt diese Möglichkeit, hält jedoch weiter eine Verlängerung des Beantragungszeitraums auf 36 Monate – analog zu den KfW-Programmen – für sinnvoller und unbürokratischer.

Dies hat der Energieberaterverband in seiner Pressemitteilung GIH geht Anpassungen nicht weit genug schon tiefergehend erläuert. Zudem wurde die Änderungen beim Antragsverfahren beschrieben.

Kategorie: Allgemein/ Programme/Gesetze

Weitere KfW-Produktänderungen zum 17.04.

6. Februar 2018

Ab 17.04. sind in diesen Programmen wichtige Änderungen zu Förderbedingungen, Kumulierungsverbot, Antragstellerkreis u.v.m. zu beachten.

Eine Original-KfW-Übersicht hierzu finden Sie hier.

 

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze

Änderung des Antragsverfahrens im Marktanreizprogramm (MAP)

24. Januar 2018

Das MAP trägt der immer stärkere Nutzung erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Wärme und Kälte Rechnung. Es ist eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der Energiewendeziele im Gebäudesektor. Als finanziellen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung stellt das BMWi im Rahmen dieses Programms jährlich rund 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Wie schon im August berichtet, müssen seit dem 1.1.2018 bei der Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) alle Antragsteller zunächst den Antrag für den Zuschuss stellen, bevor sie den Handwerker beauftragen. Es gilt also das zweistufige Verfahren.

Dies schließe die ärgerlichen Fälle aus, bei denen ein Projekt während seiner Umsetzung aufgrund von Programmänderungen seine Förderfähigkeit verlöre, freut sich GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig.

Für Förderfälle in der Übergangszeit gilt eine verfahrenstechnische Übergangsregelung. Dann muss das Formular Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung ausgefüllt werden.

Allerdings hat der Energieberaterverband scharf kritisiert, dass Sanierungsprojekte neun Monate nach Bewilligung umgesetzt sein müssen. „Dies ist in vielen Fällen leider äußerst unrealistisch“, bemängelt Energieberater Jürgen Leppig. Er fordert – analog zu KfW-Programmen den Zeitraum auf 36 Monate zu erhöhen.

Die Hintergründe dazu hat der GIH in seiner Pressemitteilung BAFA-Förderprogramme: Energieberatern gehen Anpassungen nicht weit genug beschrieben.

 

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Programme/Gesetze

BAFA-Förderprogramme: GIH geht Anpassungen nicht weit genug

15. Januar 2018

„Die Änderung der BAFA-Förderung im Marktanreizprogramm (MAP) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gehe sie noch nicht weit genug: „Der viel zu kurze Durchführungszeitraum wird zu massiven Problemen in der praktischen Umsetzung führen“, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig voraus.

Dass Anträge in den BAFA-Förderanteilen seit Jahresbeginn ebenfalls vor Umsetzung der Maßnahme und vor Vertragsschluss mit einem Handwerker gestellt werden müssen, wertet der GIH als klaren Fortschritt. „Dies schließt die ärgerlichen Fälle aus, bei denen ein Projekt während seiner Umsetzung aufgrund von Programmänderungen seine Förderfähigkeit verliert“, so Leppig. Außerdem diene die Vereinheitlichung der Förderung innerhalb des Marktanreizprogramms (MAP) der Übersichtlichkeit.

Allerdings gehen die Angleichungen dem größten deutschen Energieberaterverband noch nicht weit genug: „Dass Sanierungsprojekte neun Monate nach Bewilligung umgesetzt sein müssen, ist in vielen Fällen leider äußerst unrealistisch“, urteilt Leppig. Zum einen seien viele Handwerker derzeit voll ausgelastet und hätten Wartezeiten, zum anderen gebe es Maßnahmen die sich weder administrativ noch technisch innerhalb eines so kurzen Zeitraums bewerkstelligen ließen. Leppig: „Soll beispielsweise auf Erdwärme umgestellt werden, beträgt allein die Wartezeit auf eine Bohrgenehmigung zwei bis drei Monate. Eine Zeit, in der weder die Bohrfirma noch der Heizungsbauer einen Handstreich verrichten können.“ Der GIH erwartet daher massive Probleme bei der rechtzeitigen Umsetzung vieler Sanierungsprojekte. Zumal mit Ablauf des Bewilligungszeitraums auch alle relevanten Unterlagen vonseiten der ausführenden Handwerker bereits vollständig vorliegen müssen – ein Anspruch, der in der Praxis ebenfalls oft Schwierigkeiten bereite.

„Nachdem sich schon die hohe Politik in ihren Sondierungsgesprächen von einst gesetzten Klimaschutzzielen verabschiedet hat, ist es umso wichtiger, dass die Verwaltung pragmatisch denkt und sanierungswilligen Hausbesitzern keine zusätzlichen Steine in den Weg legt“, so Leppig. Der GIH fordere die BAFA daher auf, nicht nur ihre Antragsstellung, sondern auch ihren Bewilligungszeitraum an die Richtlinien der KfW anzupassen. Leppig: „Es wäre mehr als wünschenswert, dass alle Anteile des Marktanreizprogramms Fördermittelnehmern mit 36 Monaten einen Zeitraum zugestehen, der sich bewährt hat.“

Pressemitteilung als PDF

 

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse:
Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze

Förderung von innovativen Vorhaben für klimaneutrale Gebäude

2. Januar 2018

Die Bundesregierung hat am 18. November 2015 die Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) verabschiedet und dabei das Ziel ihres Energiekonzepts zugrunde gelegt, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Hierfür soll der nicht erneuerbare Primärenergiebedarf durch eine Kombination aus Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 in der Größenordnung von 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden.

Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht werden kann, werden Praxisbeispiele gesucht, die zeigen, wie mit Lösungsansätzen von heute bereits die Gebäude und Quartiere von morgen realisiert werden können. Zu den von der ESG vorgesehenen Maßnahmen gehört die Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050 – Innovative Vorhaben für den nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050“.

Die Initiative fußt auf zwei Förderansätzen: „Innovationsprojekte“ zur Marktvorbereitung und „Transformationsprojekte“ zur Demonstration von investiven Effizienzmaßnahmen mit besonderem Modellcharakter.

Einreichungsfrist ist der 31.12.2018. Der GIH begrüßt diese Förderinitiative zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Weitere Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen und Verfahren finden Sie auf der Seite des Projektträgers Jülich (PtJ).

Kategorie: Allgemein/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze

Energiepolitischer Parteien-Check zur Bundestagswahl 2017

11. September 2017

In dieser GIH-Entscheidungshilfe können Energieberater und Interessierte nun selbst ihre Standpunkte klären und die Übereinstimmung mit den Antworten der verschiedenen Parteien erfahren.

Die Begründungen der Parteien ebenso wie die Stellungnahme des GIH finden die Teilnehmer im Anschluss an die Auswertung oder direkt hier.

Dieses Tool ist keine Wahlempfehlung, sondern ein GIH-Informationsangebot zur Energiepolitik. Der GIH ist politisch neutral.

 

 

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Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband/ Programme/Gesetze

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