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GIH auf der Dach + Holz International 20. – 23.02. Köln

6. Februar 2018

GIH-Forum 20.02.2018:

Energie-Effizienz in der Gebäudesanierung
Handwerker und Energieberater – ein starkes Team am Bau

Begrüßung und Moderation Jürgen Leppig – Vorsitzender GIH-Bundesverband

Marktvorteile sichern mit dem Energieeffizienz-Netzwerk, Klaus Nolte – GIH Rhein-Ruhr e.V.

Anforderungen an die Ofen- und Schornsteintechnik bei der energetischen Sanierung,  Markus Ebert – GIH-Kooperationspartner Schiedel GmbH & Co. KG

Endlich Licht im Förderdschungel, Marcus Kaufmann – Prokurist KfW Bank

Luftdichtheitsmessung als qualitätssichernde Maßnahme in der Sanierung, Sabine Gülker- GIH Rhein-Ruhr e.V.

Energieeffizientes und wohngesundes – ganzjähriges – Temperieren von Gebäuden, Erwin Aurbacher – GIH-Kooperationspartner Klimatop GmbH

Der GIH präsentiert sich darüber hinaus während der gesamten Messelaufzeit mit einem Infostand (6.329) sowie am 20.02. mit einem Messerundgang mit Jürgen Leppig. GIH-Mitglieder erhalten kostenfreie Besuchertickets. Zur Anmeldung bzw. Bestellung.

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit

CO2 braucht einen Preis – Appell an zukünftige Bundesregierung

5. Februar 2018

Vor dem Hintergrund der Verfehlung der Klimaziele für 2020 bedarf es einer dringenden Neujustierung der deutschen Klimapolitik. Bei dauerhaft niedrigem Preisniveau für fossile Energieträger fehlen die Anreize, in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren und dadurch den CO2-Ausstoß zu verringern.

Wir als unterschiedliche Verbände fordern die künftige Bundesregierung daher auf, die Erreichung der Klimaschutzziele von Paris in den Mittelpunkt ihrer Energiepolitik zu stellen und eine effektive CO2-Abgabe einzuführen.

Dabei geht es nicht nur um die Erreichung der selbst gesetzten 2020 – Ziele. Langfristig geht es darum, die erforderliche Dekarbonisierung unserer Gesellschaft aktiv zu gestalten. Dies darf nicht weiter mit kleinteiligen Regelungen und einer immer undurchsichtigeren Flut an Einzellösungen erfolgen, sondern muss auf ein zentrales Ziel fokussieren: Der Ausstoß von CO2 aus fossilen Energien muss drastisch gesenkt werden und braucht daher einen Preis.

Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des eaD: „Das Instrument einer CO2-Bepreisung sollte mit verstärkten Anstrengungen beim Energiesparen und bei der Energieeffizienz verbunden werden, damit die sozialverträgliche Umsetzung der Energiewende nicht aus dem Blick gerät. Langfristig erfordert die Transformation unserer Energiesysteme eine Neuordnung der Steuern- und Abgabensysteme, die die Folgen der volkswirtschaftlichen Schäden durch die Nutzung fossiler Brennstoffe besser abbildet als das aktuell der Fall ist. Für die weitere Umsetzung gilt es, die Energiewende sektorübergreifend (auch inklusive Verkehr und Wärme) zu verstehen. Die zukünftige Bundesregierung sollte jetzt den Systemwandel einleiten.“

Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Für das Erreichen der Pariser Klimaschutzziele sind eine Vielzahl effektiver Maßnahmen notwendig. Eine effektive CO2-Bepreisung und der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien sind dabei essenziell.“

Kai Schlegelmilch, Vorsitzender des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS): „Deutschland fällt beim Klimaschutz immer weiter zurück und ist längst kein globaler Vorreiter mehr. Es ist beschämend, dass die letzte Bundesregierung kaum Schritte unternommen hat, damit Deutschland sein selbstgestecktes Klimaziel 2020 erreicht. Die nächste Bundesregierung muss alles dafür tun, dieses schnellstmöglich zu erreichen. In jedem Fall müssen die Klimaziele für 2030 und 2050 erreicht werden. Statt kleinteiliger Lösungen brauchen wir endlich einen großen Wurf und ein wirksames Instrument. Ein ausreichender und gerechter CO2-Preis, der bei 30 Euro pro Tonne anfängt und schrittweise angehoben wird, würde eine starke klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien würden sich damit viel stärker rechnen. Zugleich muss ein CO2-Preis aufkommensneutral ausgestaltet werden und die Menschen und Unternehmen an anderer Stelle finanziell entlasten.“

Herrmann Dannecker, Architekt und Vorstand des Deutschen Energieberaternetzwerks: „Eine klare Entwicklung des Preises für fossile Energieträger ist wichtig, um Bauherren für energetische Sanierungen begeistern zu können. Der aktuell zu niedrige Preis für Heizöl und Erdgas verhindert viele sinnvolle Sanierungen.“

Benjamin Weismann, Geschäftsführer des GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V.: „Der GIH tritt für eine ganzheitliche Betrachtung der Gebäude (Hülle und Technik) ein. Daher muss die bisherige Hauptanforderung Primärenergiebedarf bestehen bleiben. Als Nebenanforderung kann das Kriterium CO2-Ausstoß hinzugefügt werden. Würde ausschließlich das – zweifellos wichtige –  Ziel der CO2-Einsparung verfolgt, beispielsweise durch den Einbau von Heizanlagen mit niedrigem Primärenergiefaktor, ginge dies zu Lasten der Anforderungen an Wärmeschutz an der Gebäudehülle.“

Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg e.V.: „Die Folgen des Klimawandels sind heute schon spürbar. Eine wirkungsvolle CO2-Abgabe ist ein notwendiger Baustein für den Klimaschutz. Da sie den Weg zu einem Ressourcen schonenden Lebensstil ebnet, den wir in allen Gesellschaftsbereichen benötigen.“

Prof. Eicke Weber, Vizepräsident der Internationalen Solar Energy Society ISES: „Die künftige Bundesregierung sollte ihre Arbeit nicht mit der Absicht aufnehmen, dass Deutschland bereits am ersten Klimaziel aus dem Pariser Vertrag für 2020  scheitern will. Die negative, internationale Wirkung einer derartigen Ankündigung sollte nicht unterschätzt werden. In einer durch die Trump-Präsidentschaft geprägten Welt kämpfen viele Politiker in ihren Ländern um die Einhaltung von Klimazielen, wenn selbst Deutschland dies aufgibt, warum soll man sich in anderen Ländern darum noch bemühen?“

Daher appellieren wir an die Verhandlungsführer für die Große Koalition:

Führen Sie eine wirksame CO2-Abgabe ein. Die Akzeptanz der Energiewende bei der Bevölkerung wird zunehmen und Deutschland damit in die Lage versetzt, seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen.

Gemeinsames Statement

Unterzeichner:

Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) – federführend mit Deutsches Energieberater-Netzwerk, Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband (GIH), Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), Ingenieurkammer Baden-Württemberg, BUND Landesverband Baden-Württemberg und Prof. Weber (ISES)

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit

Energetische Streitfragen am Bau – Ein Fachanwalt erklärt die Rechtslage

1. Februar 2018

Kategorie: Allgemein/ Öffentlichkeitsarbeit

Änderung des Antragsverfahrens im Marktanreizprogramm (MAP)

24. Januar 2018

Das MAP trägt der immer stärkere Nutzung erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Wärme und Kälte Rechnung. Es ist eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der Energiewendeziele im Gebäudesektor. Als finanziellen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung stellt das BMWi im Rahmen dieses Programms jährlich rund 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Wie schon im August berichtet, müssen seit dem 1.1.2018 bei der Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) alle Antragsteller zunächst den Antrag für den Zuschuss stellen, bevor sie den Handwerker beauftragen. Es gilt also das zweistufige Verfahren.

Dies schließe die ärgerlichen Fälle aus, bei denen ein Projekt während seiner Umsetzung aufgrund von Programmänderungen seine Förderfähigkeit verlöre, freut sich GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig.

Für Förderfälle in der Übergangszeit gilt eine verfahrenstechnische Übergangsregelung. Dann muss das Formular Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung ausgefüllt werden.

Allerdings hat der Energieberaterverband scharf kritisiert, dass Sanierungsprojekte neun Monate nach Bewilligung umgesetzt sein müssen. „Dies ist in vielen Fällen leider äußerst unrealistisch“, bemängelt Energieberater Jürgen Leppig. Er fordert – analog zu KfW-Programmen den Zeitraum auf 36 Monate zu erhöhen.

Die Hintergründe dazu hat der GIH in seiner Pressemitteilung BAFA-Förderprogramme: Energieberatern gehen Anpassungen nicht weit genug beschrieben.

 

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Programme/Gesetze

Energieberatung: Auf zu neuen Ufern!

24. Januar 2018

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Öffentlichkeitsarbeit

KfW-Produktänderungen – Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152, 153, 430)

24. Januar 2018

Wichtige Änderungen betreffen die Themen Zinsbindung, Vorfälligkeitsentschädigung und Bereitstellungsprovision. Darüber hinaus gibt es einige Anpassungen bei den Merkblättern und Anlagen.

Die „Liste der Technischen FAQ“ (151/152, 153) entfällt als Anlage zum Merkblatt und steht künftig als nicht verbindliches „Infoblatt“ zur Verfügung. Die „Technischen Mindestanforderungen“ werden um wenige verbindliche Regelungen aus der „Liste der Technischen FAQ“ ergänzt.

Nachfolgend die Original-Dokumente der KfW:

Produktänderungen, neue Merkblätter und Anlagen ab 17.04.2018 (Übersicht)

Neues Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)

Neues Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)

Neue Anlage zum Merkblatt – Technische Mindestanforderungen (151/152, 430)

Neue Anlage zum Merkblatt – Technische Mindestanforderungen (153)

Neue Anlage zum Merkblatt – Liste der förderfähigen Maßnahmen (151/152, 430)

 

Kategorie: Allgemein

„Eine Weiterempfehlung ist für mich das wichtigste Kriterium“

23. Januar 2018

Link zum Interview auf heizung.de

Kategorie: Allgemein/ Blog/ Bundesverband

Das Programm für den 6. GIH-Bundeskongress am 26. April in Berlin steht

23. Januar 2018

Kategorie: Allgemein

BAFA-Förderprogramme: GIH geht Anpassungen nicht weit genug

15. Januar 2018

„Die Änderung der BAFA-Förderung im Marktanreizprogramm (MAP) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gehe sie noch nicht weit genug: „Der viel zu kurze Durchführungszeitraum wird zu massiven Problemen in der praktischen Umsetzung führen“, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig voraus.

Dass Anträge in den BAFA-Förderanteilen seit Jahresbeginn ebenfalls vor Umsetzung der Maßnahme und vor Vertragsschluss mit einem Handwerker gestellt werden müssen, wertet der GIH als klaren Fortschritt. „Dies schließt die ärgerlichen Fälle aus, bei denen ein Projekt während seiner Umsetzung aufgrund von Programmänderungen seine Förderfähigkeit verliert“, so Leppig. Außerdem diene die Vereinheitlichung der Förderung innerhalb des Marktanreizprogramms (MAP) der Übersichtlichkeit.

Allerdings gehen die Angleichungen dem größten deutschen Energieberaterverband noch nicht weit genug: „Dass Sanierungsprojekte neun Monate nach Bewilligung umgesetzt sein müssen, ist in vielen Fällen leider äußerst unrealistisch“, urteilt Leppig. Zum einen seien viele Handwerker derzeit voll ausgelastet und hätten Wartezeiten, zum anderen gebe es Maßnahmen die sich weder administrativ noch technisch innerhalb eines so kurzen Zeitraums bewerkstelligen ließen. Leppig: „Soll beispielsweise auf Erdwärme umgestellt werden, beträgt allein die Wartezeit auf eine Bohrgenehmigung zwei bis drei Monate. Eine Zeit, in der weder die Bohrfirma noch der Heizungsbauer einen Handstreich verrichten können.“ Der GIH erwartet daher massive Probleme bei der rechtzeitigen Umsetzung vieler Sanierungsprojekte. Zumal mit Ablauf des Bewilligungszeitraums auch alle relevanten Unterlagen vonseiten der ausführenden Handwerker bereits vollständig vorliegen müssen – ein Anspruch, der in der Praxis ebenfalls oft Schwierigkeiten bereite.

„Nachdem sich schon die hohe Politik in ihren Sondierungsgesprächen von einst gesetzten Klimaschutzzielen verabschiedet hat, ist es umso wichtiger, dass die Verwaltung pragmatisch denkt und sanierungswilligen Hausbesitzern keine zusätzlichen Steine in den Weg legt“, so Leppig. Der GIH fordere die BAFA daher auf, nicht nur ihre Antragsstellung, sondern auch ihren Bewilligungszeitraum an die Richtlinien der KfW anzupassen. Leppig: „Es wäre mehr als wünschenswert, dass alle Anteile des Marktanreizprogramms Fördermittelnehmern mit 36 Monaten einen Zeitraum zugestehen, der sich bewährt hat.“

Pressemitteilung als PDF

 

Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten

Ansprechpartner für die Presse:
Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de

Kategorie: Allgemein/ Bundesverband/ Öffentlichkeitsarbeit/ Programme/Gesetze

Förderprogramm „Beratungen zum Energiespar-Contracting“ verlängert

13. Januar 2018

Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen können also weiterhin eine Beratung zur Umsetzung von Energiesparprojekten mittels Contracting fördern lassen. Durch die Beratung können Energieeinsparpotenziale erschlossen werden.

Das Bafa ist nachwievor für die Bearbeitung der Anträge zuständig, Förderkonditionen und Verfahren bleiben unverändert.

Die Liegenschaften und Anlagen des Auftraggebers werden im ersten Arbeitsschritt von einem zugelassenen Experten überprüft und die Eignung festgestellt. Im Anschluss gibt der Experte Empfehlungen für ein besmögliches Energiesparkonzept ab. (Orientierungsberatung)

Im zweiten Schritt unterstützt der Experte entweder die Umsetzung des Energiespar-Contracting-Projekts (Umsetzungsberatung), oder bei Nichteignung die Ausschreibung anderer Contracting-Modelle (Ausschreibungsberatung).

Gefördert wird die Orientierungsberatung, sowie die Umsetzungs- oder Ausschreibungsberatung.

 

Quelle: enbausa

Kategorie: Allgemein/ Blog

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