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Änderung des Antragsverfahrens im Marktanreizprogramm (MAP)

24. Januar 2018

Der GIH möchte nochmals daran erinnern, dass das Antragsverfahren im MAP zum Jahreswechsel vereinheitlicht wurde und primär online bereitgestellt wird. Wichtigste Änderung: Der Antrag muss nun vor der Beauftragung der Handwerker gestellt werden.

Das MAP trägt der immer stärkere Nutzung erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Wärme und Kälte Rechnung. Es ist eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der Energiewendeziele im Gebäudesektor. Als finanziellen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung stellt das BMWi im Rahmen dieses Programms jährlich rund 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Wie schon im August berichtet, müssen seit dem 1.1.2018 bei der Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) alle Antragsteller zunächst den Antrag für den Zuschuss stellen, bevor sie den Handwerker beauftragen. Es gilt also das zweistufige Verfahren.

Dies schließe die ärgerlichen Fälle aus, bei denen ein Projekt während seiner Umsetzung aufgrund von Programmänderungen seine Förderfähigkeit verlöre, freut sich GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig.

Für Förderfälle in der Übergangszeit gilt eine verfahrenstechnische Übergangsregelung. Dann muss das Formular Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung ausgefüllt werden.

Allerdings hat der Energieberaterverband scharf kritisiert, dass Sanierungsprojekte neun Monate nach Bewilligung umgesetzt sein müssen. „Dies ist in vielen Fällen leider äußerst unrealistisch“, bemängelt Energieberater Jürgen Leppig. Er fordert – analog zu KfW-Programmen den Zeitraum auf 36 Monate zu erhöhen.

Die Hintergründe dazu hat der GIH in seiner Pressemitteilung BAFA-Förderprogramme: Energieberatern gehen Anpassungen nicht weit genug beschrieben.

 

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