Dazu erklärt Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH:
„Ohne den Austausch von Öl- und Gasheizungen wird die Wärmewende nicht gelingen – insofern ist jede Maßnahme, die dabei unterstützt und schnell wirkt, äußerst hilfreich. Die geplante Abwrackprämie klingt nach einem geeigneten Instrument, um unentschiedene Hausbesitzer zum Handeln zu motivieren.
Dass sozial schwächere Haushalte beim Einbau von Wärmepumpen unterstützt werden sollen, ist auf den ersten Blick ebenfalls eine gute Maßnahme, die hoffentlich Bewegung in den Heizungsmarkt bringt. Allerdings können Wärmepumpen in unsanierten Altbauten Öl- und Gasheizungen oft nicht ohne Zusatzmaßnahmen sinnvoll ersetzen: Wärmepumpen arbeiten nur in gut gedämmten Gebäuden effizient und kostensparend. Eine Voraussetzung, die aber bei den fraglichen Haushalten häufig nicht gegeben ist. Der Gesetzgeber sollte daher nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch die Ertüchtigung der Gebäudehülle in ähnlicher Höhe fördern.
Sollen die Maßnahmen schon Anfang 2024 greifen, ist es zudem wichtig, möglichst schnell einen belastbaren Gesetzesentwurf vorzulegen, sodass sich Planer und Bauherren darauf einstellen können. Darin sollte auch eine Pflicht zu einer begleitenden Energieberatung verankert sein, denn letzten Endes muss ein Fachmann prüfen, welche Lösung für welche Immobilie sinnvoll ist. Gebäude sind sehr individuell und ein blinder Hochlauf mit Wärmepumpen, die zu viel Energie verbrauchen und unnötig CO2 ausstoßen, wäre nicht im Sinne der Energiewende.“
Spiegel-Artikel vom 23.März: Regierung erwägt Abwrackprämie für alte Heizsysteme