Um die ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung einzuhalten, müssten bis 2030 noch rund 40 Prozent CO2-Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden. Die Bundesförderprogramme leisten dafür laut Wirtschaftsminister Altmaier einen entscheidenden Beitrag. Der GIH stimmt zu, Abwicklung müsse aber noch deutlich verbessert werden.
Wer sein Wohnhaus mit staatlicher Unterstützung ambitioniert sanieren möchte, muss nachweisen, dass die energetischen Maßnahmen qualitativ hochwertig ausgeführt werden – ein Grundsatz, der einleuchtet und eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der jüngste Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Verordnung über Mindestanforderungen bei der steuerlichen Förderung von Einzelmaßnahmen scheint dies jedoch zu vergessen.
Seit Anfang 2020 können Kundinnen und Kunden Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung bereits steuerlich geltend machen. Nun wurden Einzelheiten und ein neuer Verordnungsentwurf veröffentlicht. Diese gehen teilweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinaus und schwächen deutlich die Ausführungsqualität.
Durch die schrittweise Umsetzung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind Änderungen im dena-Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste notwendig. Die Änderungen gelten seit 4. Januar 2021. Die Listungen der Energieeffizienzexperten bleiben unverändert.
Das EEG 2021 soll die nötigen Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2050 setzen. In einem gemeinsamen Verbändeappell fordern der GIH und elf weitere Verbände Nachbesserungen am Gesetzesentwurf.
Nachdem der EuGH entschieden hat, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieursleistung nicht bindend von der Bundesregierung festgelegt werden dürfen, hat der Bundesrat nun einer neuen HOAI zugestimmt.
Die KfW informiert aktuell über Klarstellungen und Präzisierungen im Kreditprodukt 295. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1.Dezember 2020 bei der KfW eingehen.
Zum 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt die verschiedenen Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich zusammen und sieht neue Pflichten für Hausbesitzer vor: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfangreich saniert, muss einen Energieberater hinzuziehen. Eine neue Website des Energieberaterverbands GIH weist den Weg zu kostenlosen Beratungsangeboten.
Alle investiven Förderprogramme im Gebäudebereich werden zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Allerdings soll nur ein Teil zum Jahresbeginn schon umgesetzt werden.
Bundestagsabgeornete der Grüne forderten in einem Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz verbindlichen und zu 100 Prozent geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Eigentümerwechsel, bei umfassenden Sanierungen das Niveau Effizienzhaus 55 und als Niedrigsenergiestandard für Neubauten Effizienzhaus 40.