Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude (ehemals „BAFA-Vor-Ort-Beratung“), wenn ein Energieberater sie durchführt, der vom BAFA als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm zugelassen wurde. Der Energieberater muss neben einer Grundqualifikation (Ausstellungsberechtigung nach § 21 Absatz 1 und 2 EnEV 2014) über eine Zusatzqualifikation verfügen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die erforderliche Zusatzqualifikation gegenüber dem BAFA nachzuweisen.
Beispielsweise reicht bei einem aktuellen Eintrag („eingeblendeter Eintrag“) in der Energieeffizienz-Expertenliste für eine der KfW-Kategorien „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Nichtwohngebäude Denkmal“ zusätzlich eine Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten zum Thema „richtlinienkonformer Energieberatungsbericht“ (z. B. individueller Sanierungsfahrplan).
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