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Listung beim BAFA-Programm Energieberatung Wohngebäude vereinfacht

2. Mai 2018

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte aktuell Anforderungen an die Zusatzqualifikation von Energieberatern im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“. Insbesonders für in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragene Energieberater wird es deutlich einfacher.

Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude (ehemals „BAFA-Vor-Ort-Beratung“), wenn ein Energieberater sie durchführt, der vom BAFA als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm zugelassen wurde. Der Energieberater muss neben einer Grundqualifikation (Ausstellungsberechtigung nach § 21 Absatz 1 und 2 EnEV 2014) über eine Zusatzqualifikation verfügen. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die erforderliche Zusatzqualifikation gegenüber dem BAFA nachzuweisen.

Beispielsweise reicht bei einem aktuellen Eintrag („eingeblendeter Eintrag“) in der Energieeffizienz-Expertenliste für eine der KfW-Kategorien „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Nichtwohngebäude Denkmal“ zusätzlich eine Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten zum Thema „richtlinienkonformer Energieberatungsbericht“ (z. B. individueller Sanierungsfahrplan).

Zum BAFA-Merkblatt

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