Aktuell wurde dem GIH vom Bundesministerium der Finanzen ein Diskussionsentwurf zur „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ vorgelegt. Auch dieser enthält handwerkliche Fehler, die deutliche negative Auswirkungen nach sich ziehen werden. Der GIH hat – soweit das in der Frist von rund 24 Stunden möglich war – Verbesserungsvorschläge erstellt.
Aktueller Planungsstand bei Gesetzen und Förderungen im Gebäudebereich
Der GIH gibt einen groben Überblick, was beim Klimaschutzprogramm, dessen steuerliche Umsetzung und beim GEG schon fest steht und was noch in der Diskussion ist.
Bei den Energieberatern schrillen die Alarmglocken
Ursprünglich war der Energieberaterverband GIH vom Entwurf des Klimaschutzprogramms durchaus angetan. Mittlerweile liegt jedoch ein zusätzlicher Referentenentwurf zur Umsetzung des Programms im Steuerrecht vor, der die Stimmung gewaltig kippen lässt. „Kommt diese Umsetzung, wird unserem Berufsbild ein wirtschaftlicher Grundpfeiler entzogen. Außerdem wird dem Pfusch am Bau Tür und Tor geöffnet“, so das Urteil des GIH-Bundesvorsitzenden Jürgen Leppig.