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CO2-Abgabe: Mittelfristig muss der Bedarf entscheiden

25. November 2022

Der Bundesrat hat heute dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zugestimmt. Dies bedeutet, dass die CO2-Abgabe ab Januar nach einem am Ausstoß orientierten Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt wird. Aus Sicht des Energieberatendenverbands GIH sollte aber möglichst schnell zu einem am Bedarf ausgerichteten Modell übergegangen werden.

„Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Kostenaufteilung, der zudem dazu geeignet ist, Vermieter zu energetischen Gebäudesanierungen zu motivieren“, lobt der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig. Allerdings dürfe die Orientierung des Stufenmodells an der jährlichen Heizkostenabrechnung keine Dauerlösung sein. „Zweck des Gesetzes ist eine Kostenaufteilung anhand von Verantwortungs- und Einflussbereichen. Das geht über die Heizkostenabrechnung aber nur sehr bedingt, da diese im Wesentlichen vom Verhalten der Mieter abhängt“, bemängelt Leppig.

Für eine gerechte Lösung sei es daher angebracht, auf den Bedarf eines Gebäudes zu schauen. „Mit dem Energiebedarfsausweis oder dem individuellen Sanierungsfahrplan sind die dafür passenden Instrumente bereits am Markt vorhanden“, so Leppig. Verknüpfe man diese mit dem im Koalitionsvertrag angekündigten digitalen Gebäuderessourcenpass oder gar einem digitalen Gebäudeenergiekataster, würde sogar eine umfassende Gebäudeschau inklusive konkreter Verbesserungsvorschläge entstehen.

„Kurzfristig ist die Heizkostenabrechnung wohl der einzig gangbare Weg, mittelfristig sehen wir den Gesetzgeber aber in der Pflicht, eine Regelung zu schaffen, bei der Vermieter nicht für unverantwortliches Heizverhalten ihrer Mieter zur Kasse gebeten werden“, mahnt Leppig an. Außerdem könne eine konsequente Orientierung am Bedarf eine weitere Motivation für umfangreiche energetische Sanierungen sein.

Pressemitteilung vom 25.11.2022: CO2-Abgabe: Mittelfristig muss der Bedarf entscheiden

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